Barclays, Base Prospectus 2006
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der Handel in diesen Währungen vorübergehend übertragen worden ist (vorausgesetzt, daß nach<br />
Feststellung der Berechnungsstelle an dieser Ersatzbörse oder an diesem Ersatzhandelssystem eine der<br />
ursprünglichen Börse vergleichbare Liquidität in diesen Währungen vorhanden ist).<br />
Eine "Behörde" ist jede faktische und rechtmäßige Regierung (oder jede ihr untergeordnete<br />
Verwaltungsstelle), jedes Gericht, Tribunal, oder jede Verwaltunsg- oder Regierungseinheit oder jede<br />
andere privat- oder öffentlich-rechtliche Körperschaft der Länder in denen die Relevanten Währungen<br />
gesetzliches Zahlungsmittel sind, die mit der Regulierung der Finanzmärkte befaßt ist (dies beinhaltet<br />
die Zentralbank).<br />
Eine "Zahlungsstörung" in bezug auf den Wechselkurs liegt dann vor, wenn ein Ereignis am<br />
Bewertungstag (bzw. an einem Tag an dem normalerweise der Kurs veröffentlicht oder bekannt<br />
gemacht würde) die Erlangung der sicheren Feststellung des Abschlußkurses durch die<br />
Bewertungsstelle unmöglich macht.<br />
Eine "Preisquellenstörung" in bezug auf eine Währungsbezogene Schuldverschreibung liegt dann vor,<br />
wenn es am Bewertungstag (bzw. an einem Tag an dem normalerweise der Kurs veröffentlicht oder<br />
bekannt gemacht würde) unmöglich ist, einen Schlußkurs zu erhalten.<br />
"Preisfeststellungstag" ist [Datum angeben] [der in dem maßgeblichen Konditionenblatt bezeichnete<br />
Tag].<br />
"Kursberechnungstag" ist entweder der Bewertungstag oder der Durchschnittstag.<br />
"Verbundene Börse" bedeutet, vorbehaltlich der folgenden Bestimmungen, im Hinblick auf einen<br />
Relevanten Wechselkurs jede Börse oder jedes Handelssystem, welches als solche für diesen Kurs in<br />
dem Konditionenblatt bestimmt worden ist, jeden Rechtsnachfolger einer solchen Börse oder eines<br />
solchen Handelssystems und jede Ersatzbörse oder jedes Ersatzhandelssystem, auf welche der Handel<br />
in Futures- oder Optionskontrakten bezogen auf diesen Kurs vorübergehend übertragen worden ist<br />
(vorausgesetzt, daß nach Feststellung der Berechnungsstelle an dieser Ersatzbörse oder an diesem<br />
Ersatzhandelssystem eine der ursprünglichen Börse vergleichbare Liquidität in den auf diesen Kurs<br />
bezogenen Futures- oder Optionskontrakten vorhanden ist); falls "alle Börsen" als verbundene Börse<br />
angegeben sind, bedeutet "verbundene Börse" jede Börse oder jedes Handelssystem (wie von der<br />
Berechnungsstelle bestimmt), an der oder dem der Handel eine erhebliche Auswirkung auf den<br />
Gesamtmarkt in auf diesen Kurs bezogenen Futures- oder Optionskontrakte hat (wie von der<br />
Berechnungsstelle bestimmt) oder, in jedem dieser Fälle, ein Übernehmer oder Rechtsnachfolger einer<br />
solchen Börse oder eines solchen Handelssystems.<br />
"Relevante Währungen" sind [Währungen einfügen] [solche, die im Konditionenblatt als solche<br />
genannt werden, die den Wechselkurs bestimmen.<br />
"Planmäßiger Handelstag" bedeutet im Hinblick auf einen Wechselkurs jeden Tag, an dem die Börse<br />
oder verbundene Börse planmäßig zum Handel in der jeweiligen regulären Börsensitzung für diesen<br />
Wert geöffnet sind.<br />
"Schlußkurs" ist der Wechselkurs für den Bewertungstag vor dem Fälligkeitstag bzw. dem Vorzeitigen<br />
Rückzahlungstag, der gemäß der Bestimmungen des Konditionenblatts oder anderweitiger<br />
Bestimmungen ermittelt oder ist eine solche Bestimmung nicht im Konditionenblatt getroffen ist der<br />
Schlußkurs der Kassakurs des Bewertungstages.<br />
"Kassakurs" ist der gemäß dem Konditionenblatt ermittelte, tägliche Wechselkurs. Die<br />
Berechnungsstelle ermittelt den Wechselkurs der entsprechenden Währungen, wenn dies im<br />
Konditionenblatt nicht spezifiziert ist, zum Zeitpunkt der Berechnung nach eigenem Ermessen.<br />
§4b<br />
(Rückzahlung von Währungsbezogenen [Schuldverschreibungen] [Anleihen])<br />
Die [Schuldverschreibungen] [Zertifikate] werden am [Fälligkeitstag einfügen] (der "Fälligkeitstag")<br />
zum [Währungsbezogenen Rückzahlungsbetrag] [Währungsbezogenen Rückzahlungsbetrag oder durch<br />
Lieferung von [zu liefernde Währung einfügen] [nach automatischer Ausübung] zurückgezahlt, wie sie