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Barclays, Base Prospectus 2006

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der Handel in diesen Währungen vorübergehend übertragen worden ist (vorausgesetzt, daß nach<br />

Feststellung der Berechnungsstelle an dieser Ersatzbörse oder an diesem Ersatzhandelssystem eine der<br />

ursprünglichen Börse vergleichbare Liquidität in diesen Währungen vorhanden ist).<br />

Eine "Behörde" ist jede faktische und rechtmäßige Regierung (oder jede ihr untergeordnete<br />

Verwaltungsstelle), jedes Gericht, Tribunal, oder jede Verwaltunsg- oder Regierungseinheit oder jede<br />

andere privat- oder öffentlich-rechtliche Körperschaft der Länder in denen die Relevanten Währungen<br />

gesetzliches Zahlungsmittel sind, die mit der Regulierung der Finanzmärkte befaßt ist (dies beinhaltet<br />

die Zentralbank).<br />

Eine "Zahlungsstörung" in bezug auf den Wechselkurs liegt dann vor, wenn ein Ereignis am<br />

Bewertungstag (bzw. an einem Tag an dem normalerweise der Kurs veröffentlicht oder bekannt<br />

gemacht würde) die Erlangung der sicheren Feststellung des Abschlußkurses durch die<br />

Bewertungsstelle unmöglich macht.<br />

Eine "Preisquellenstörung" in bezug auf eine Währungsbezogene Schuldverschreibung liegt dann vor,<br />

wenn es am Bewertungstag (bzw. an einem Tag an dem normalerweise der Kurs veröffentlicht oder<br />

bekannt gemacht würde) unmöglich ist, einen Schlußkurs zu erhalten.<br />

"Preisfeststellungstag" ist [Datum angeben] [der in dem maßgeblichen Konditionenblatt bezeichnete<br />

Tag].<br />

"Kursberechnungstag" ist entweder der Bewertungstag oder der Durchschnittstag.<br />

"Verbundene Börse" bedeutet, vorbehaltlich der folgenden Bestimmungen, im Hinblick auf einen<br />

Relevanten Wechselkurs jede Börse oder jedes Handelssystem, welches als solche für diesen Kurs in<br />

dem Konditionenblatt bestimmt worden ist, jeden Rechtsnachfolger einer solchen Börse oder eines<br />

solchen Handelssystems und jede Ersatzbörse oder jedes Ersatzhandelssystem, auf welche der Handel<br />

in Futures- oder Optionskontrakten bezogen auf diesen Kurs vorübergehend übertragen worden ist<br />

(vorausgesetzt, daß nach Feststellung der Berechnungsstelle an dieser Ersatzbörse oder an diesem<br />

Ersatzhandelssystem eine der ursprünglichen Börse vergleichbare Liquidität in den auf diesen Kurs<br />

bezogenen Futures- oder Optionskontrakten vorhanden ist); falls "alle Börsen" als verbundene Börse<br />

angegeben sind, bedeutet "verbundene Börse" jede Börse oder jedes Handelssystem (wie von der<br />

Berechnungsstelle bestimmt), an der oder dem der Handel eine erhebliche Auswirkung auf den<br />

Gesamtmarkt in auf diesen Kurs bezogenen Futures- oder Optionskontrakte hat (wie von der<br />

Berechnungsstelle bestimmt) oder, in jedem dieser Fälle, ein Übernehmer oder Rechtsnachfolger einer<br />

solchen Börse oder eines solchen Handelssystems.<br />

"Relevante Währungen" sind [Währungen einfügen] [solche, die im Konditionenblatt als solche<br />

genannt werden, die den Wechselkurs bestimmen.<br />

"Planmäßiger Handelstag" bedeutet im Hinblick auf einen Wechselkurs jeden Tag, an dem die Börse<br />

oder verbundene Börse planmäßig zum Handel in der jeweiligen regulären Börsensitzung für diesen<br />

Wert geöffnet sind.<br />

"Schlußkurs" ist der Wechselkurs für den Bewertungstag vor dem Fälligkeitstag bzw. dem Vorzeitigen<br />

Rückzahlungstag, der gemäß der Bestimmungen des Konditionenblatts oder anderweitiger<br />

Bestimmungen ermittelt oder ist eine solche Bestimmung nicht im Konditionenblatt getroffen ist der<br />

Schlußkurs der Kassakurs des Bewertungstages.<br />

"Kassakurs" ist der gemäß dem Konditionenblatt ermittelte, tägliche Wechselkurs. Die<br />

Berechnungsstelle ermittelt den Wechselkurs der entsprechenden Währungen, wenn dies im<br />

Konditionenblatt nicht spezifiziert ist, zum Zeitpunkt der Berechnung nach eigenem Ermessen.<br />

§4b<br />

(Rückzahlung von Währungsbezogenen [Schuldverschreibungen] [Anleihen])<br />

Die [Schuldverschreibungen] [Zertifikate] werden am [Fälligkeitstag einfügen] (der "Fälligkeitstag")<br />

zum [Währungsbezogenen Rückzahlungsbetrag] [Währungsbezogenen Rückzahlungsbetrag oder durch<br />

Lieferung von [zu liefernde Währung einfügen] [nach automatischer Ausübung] zurückgezahlt, wie sie

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