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Barclays, Base Prospectus 2006

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- 13 - Part A. II<br />

Kurzbeschreibung des Programmes<br />

(deutsche Fassung)<br />

DEUTSCHE FASSUNG DER KURZBESCHREIBUNG DES PROGRAMMES<br />

Die Informationen in dem Abschnitt "Kurzbeschreibung des Programms" umfassen eine<br />

Zusammenfassung jedes der folgenden Teile des Basisprospekts:<br />

1. "Risikofaktoren" (Teil B. I (englische Fassung) und Teil B. II (deutsche Fassung) des<br />

Basisprospekts),<br />

2. "Grundbedingungen der Schuldverschreibungen und ähnliche Informationen" (Teil E des<br />

Basisprospekts) und<br />

3. "Beschreibung der <strong>Barclays</strong> Bank PLC" (Teil H des Basisprospekts).<br />

Die folgende Zusammenfassung erhebt nicht den Anspruch auf Vollständigkeit und wurde aus den<br />

anderen Teilen des Basisprospekts zusammengestellt. Im Hinblick auf die Konditionenbeschreibung<br />

einer Tranche von Schuldverschreibungen wird diese durch das jeweilige Konditionenblatt ergänzt.<br />

Wörter und Ausdrücke, die in anderen Teilen des Basisprospekts definiert werden und in diesem<br />

Abschnitt "Kurzbeschreibung des Programms" nicht anders definiert werden, haben die gleiche<br />

Bedeutung wie in diesem Teil des Basisprospekts.<br />

Die Informationen in diesem Abschnitt "Kurzbeschreibung des Programms" sollten als eine Einführung<br />

in diesen Basisprospekt gelesen und ausgelegt werden.<br />

Kaufinteressenten von Schuldverschreibungen sollten ihre Entscheidung zur Anlage in die<br />

Schuldverschreibungen nicht nur auf die folgenden Informationen, sondern auch auf alle anderen in<br />

diesem Basisprospekt enthaltenen Informationen stützen, unabhängig davon, ob diese in dem<br />

Basisprospekt abgedruckt sind oder in Form eines Verweises in den Basisprospekt einbezogen wurden.<br />

Gerichtsverfahren in der Bundesrepublik Deutschland sind Gegenstand des von deutschen Gerichten<br />

angewandten deutschen Zivilprozeßrechts, welches unter anderem und ohne Ausnahmen die<br />

Übersetzung von in einer ausländischen Sprache verfaßten Dokumenten in die deutsche Sprache<br />

verlangt und gewährleisten nicht einen Ausgleich der entstandenen Kosten und teilen möglicherweise,<br />

im Gegensatz zu anderen Jurisdiktionen und anders als in einem Dokument mit Bezugnahme auf das<br />

Programm bezeichnet, die entstandenen Kosten zwischen den Prozeßparteien auf. Dementsprechend<br />

könnte der Kläger für den Fall, daß vor einem deutschen oder einem anderen Gericht eines<br />

Mitgliedstaates des Europäischen Wirtschaftsraums (im folgenden "EWR Mitgliedstaat") Ansprüche<br />

aufgrund der in einem Wertpapierprospekt wie diesem Basisprospekt enthaltenen Informationen<br />

geltend gemacht werden, sowohl in Anwendung des deutschen Rechts als auch des nationalen Rechts<br />

jedes anderen EWR Mitgliedstaates die Kosten für die Übersetzung des Basisprospekts in die deutsche<br />

oder jede andere maßgebliche Sprache, soweit notwendig, vor Prozeßbeginn zu tragen haben.<br />

Die Emittentin und jede Person, die die Übersetzung dieser Zusammenfassung veranlaßt haben oder<br />

von denen deren Erlaß ausgeht, übernehmen die Verantwortung für die Informationen in dem Abschnitt<br />

"Kurzbeschreibung des Programms" (einschließlich der Übersetzung), jedoch nur für den Fall, daß die<br />

Zusammenfassung irreführend, unrichtig oder widersprüchlich ist, wenn sie zusammen mit den anderen<br />

Teilen des Basisprospekts gelesen wird.

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