Barclays, Base Prospectus 2006
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(2) Zinssatz. Der Zinssatz (der "Zinssatz") für jede Zinsperiode (wie nachstehend definiert) ist:<br />
[Im Fall von variabel verzinslichen [Schuldverschreibungen] [Zertifikate] einfügen:]<br />
[[Sofern ISDA-Feststellung gelten soll einfügen:] Der jeweilige ISDA Zinssatz (wie unten<br />
definiert) [zzgl.] [abzgl.] einer Marge von [Marge] % jährlich (die "Marge").<br />
"ISDA Zinssatz" bezeichnet einen Zinssatz, welcher der variablen Verszinsung entspricht, die<br />
von der Berechnungsstelle unter einem Zins-Swap-Geschäft bestimmt würde, bei dem die<br />
Berechnungsstelle ihre Verpflichtungen aus diesem Swap-Geschäft gemäß einer vertraglichen<br />
Vereinbarung ausübt, welche die von der International Swap and Derivatives Association, Inc.<br />
veröffentlichten 2000 ISDA-Definitionen und 1998 ISDA-Euro-Definitionen, jeweils wie bis<br />
zum Begebungstag der ersten Tranche von Schuldverschreibungen ergänzt und aktualisiert (die<br />
"ISDA-Definition"), einbezieht.<br />
Wobei:<br />
(i) die variable Verzinsungsoption lautet: [Details einfügen];<br />
(ii) die vorbestimmte Laufzeit lautet: [Details einfügen];<br />
(iii) der jeweilige Neufeststellungstag entweder (i) der erste Tag dieser Zinsperiode ist, wenn<br />
die anwendbare variable Verzinsungsoption auf dem EURIBOR oderLIBOR für eine<br />
bestimmte Währung basiert, oder (ii) in jedem anderen Fall wie im jeweiligen<br />
Konditionenblatt festgelegt ist.<br />
Im Rahmen dieses Unterabschnitts bedeuten "variable Verzinsung", "Berechnungsstelle",<br />
"variable Verzinsungsoption", "vorbestimmte Laufzeit" und "Neufeststellungstag" dasselbe<br />
wie in den ISDA-Definitionen.]<br />
[[Bei Bildschirmfeststellung einfügen:]<br />
Der Angebotssatz (ausgedrückt als Prozentsatz per annum) für Einlagen in [der Währung]<br />
[andere Währung einfügen] der auf der Bildschirmseite (wie unten definiert) gegen 11 Uhr<br />
([Brüsseler] [Londoner] [zutreffenden anderen Ort einfügen] Ortszeit) (die "festgelegte Zeit")<br />
am [ersten] [zweiten] [andere Anzahl von Tagen] Geschäftstag (wie in §5 (3) definiert) vor<br />
[Beginn der] jeweiligen Zinsperiode (wie unten definiert) (der "Zinsfeststellungstag")<br />
angezeigt wird, [zzgl.] [abzgl.] einer Marge von [Marge einfügen] % p.a. (die "Marge"),<br />
insgesamt wie von der Berechnungsstelle festgestellt.<br />
Bildschirmseite bedeutet [jeweilige Bildschirmseite bezeichnen]. Sollte zur festgelegten Zeit<br />
kein solcher Angebotssatz auf der Bildschirmseite erscheinen, wird die Berechnungsstelle von je<br />
einer Geschäftsstelle von vier [Banken, deren Angebotssätze zur Bestimmung des zuletzt auf<br />
der Bildschirmseite erschienen Angebotssatzes verwendet wurden] [andere Referenzbanken<br />
einfügen] (die "Referenzbanken") deren Angebotssätze (ausgedrückt als Prozentsatz p.a.) für<br />
Einlagen in der festgelegten Währung für die jeweilige Zinsperiode (wie unten definiert)<br />
gegenüber führenden Banken [im [Londoner] Interbanken-Markt] [in der Euro-Zone] (der<br />
"relevante Markt") etwa zur festgelegten Zeit am Zinsfeststellungstag anfordern. Falls zwei<br />
oder mehr Referenzbanken der Berechnungsstelle solche Angebotssätze nennen, ist der Zinssatz<br />
für die betreffende Zinsperiode das arithmetische Mittel (falls erforderlich, auf- oder abgerundet<br />
auf das nächste tausendstel Prozent, falls EURIBOR der Referenzzinssatz ist, wobei ab 0,0005<br />
aufzurunden ist, bzw., in allen anderen Fällen auf- oder abgerundet auf das nächste<br />
einhunderttausendstel Prozent, wobei ab 0,000005 aufgerundet wird) der Angebotssätze<br />
ermittelt, zzgl. oder abzgl. (wie jeweils festgelegt) der Marge (soweit vorhanden), jeweils wie<br />
durch die Berechnungsstelle festgelegt.<br />
Falls an irgendeinem Zinsfeststellungstag nur eine oder keine der Referenzbanken der<br />
Berechnungsstelle solche Angebotssätze nennt, wird der Zinssatz für die betreffende<br />
Zinsperiode derjenige Zinssatz sein, den die Berechnungsstelle als das arithmetische Mittel (ggf.