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Barclays, Base Prospectus 2006

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- 107 -<br />

werden oder in sonstiger Weise auf eine staatliche Stelle, Behörde oder Körperschaft zu übertragen<br />

sind.<br />

"Anzahl der Referenzwerte" bedeutet einen Betrag der von der Berechnungsstelle am<br />

Aktienbezogenen- Bewertungstag zum Aktienbezogenen-Bewertungszeitpunkt in Übereinstimmung<br />

mit der folgenden Formel berechnet wird [maßgebliche Formel einfügen].<br />

"Lieferungstag" bedeutet im Fall der Tilgung einer Serie von [Schuldverschreibungen] [Zertifikaten]<br />

durch Lieferung der Basiswerte denjenigen von der Berechnungsstelle genehmigten Geschäftstag, der<br />

auf den vorzeitigen Rückzahlungstag oder den Fälligkeitstag fällt oder jeweils frühestmöglich nach<br />

diesem folgt, soweit diese Bedingungen keine ergänzende Regelung dazu enthalten.<br />

"Lieferungsstörung" bezeichnet im Hinblick auf eine Aktie ein Ereignis, welches außerhalb der<br />

Kontrolle der Parteien liegt und welches dazu führt, daß das maßgebliche Clearing-System die<br />

Übertragung der Aktien nicht abwickeln kann.<br />

"Übernahmeangebot" bezeichnet ein Übernahmeangebot, ein Tauschangebot, die Bewerbung, dem<br />

Vorschlag oder ein anderes Ereignis einer Einheit oder Person, das zur Folge hat, daß diese Einheit<br />

oder Person durch Umwandlung oder auf sonstige Weise mehr als 10% und weniger als 100% der im<br />

Umlauf befindlichen stimmberechtigten Aktien des Emittenten der Aktien, wie jeweils durch die<br />

Berechnungsstelle anhand von Einreichungen bei staatlichen oder selbstregulierten Stellen oder<br />

sonstiger von der Berechnungsstelle für maßgeblich eingestuften Informationen bestimmt, kauft oder<br />

auf andere Weise erhält oder das Recht auf deren Übertragung erhält.<br />

§4c<br />

(Rückzahlung[. Außerordentliche Ereignisse])<br />

[(1) Rückzahlung.] Die [Schuldverschreibungen] [Zertifikate] werden am [Fälligkeitsdatum<br />

einfügen] (der "Fälligkeitstag") zurückgezahlt, und zwar [zu ihrem Aktienbezogenen<br />

Rückzahlungsbetrag [durch Lieferung der Anzahl der Referenzwerte] [entweder zu ihrem<br />

Aktienbezogenen Rückzahlungsbetrag oder durch Lieferung der Anzahl der Referenzwerte]<br />

[nach automatischer Ausübung], wie von der Berechnungsstelle zum Aktienbezogenen-<br />

Bewertungszeitpunkt gemäß der folgenden Formel bestimmt [Formel einfügen]]. Der<br />

Aktienbezogene Rückzahlungsbetrag [oder die Anzahl der Referenzwerte] bezüglich jeder<br />

Schuldverschreibung wird von der Berechnungsstelle in Übereinstimmung mit den<br />

Bestimmungen dieser Emissionsbedingungen [und den Festlegungen im Konditionenblatt]<br />

berechnet und wird den Gläubigern von der Berechnungsstelle gemäß §12 unverzüglich nach<br />

seiner Feststellung mitgeteilt.<br />

[[Im Fall, daß "Kündigung und Zahlung" im Konditionenblatt bestimmt ist:]<br />

(2) Außerordentliches Ereignis. Im Fall eines außerordentlichen Ereignisses kann die Emittentin<br />

alle oder nur einige der ausstehenden [Schuldverschreibungen] [Zertifikate] zu ihrem<br />

vorzeitigen Rückzahlungsbetrag [oder einem anderen im Konditionenblatt festgelegten Betrag]<br />

zusammen, falls zutreffend, mit bis (ausschließlich) zum Tag der Rückzahlung aufgelaufenen<br />

Zinsen zurückzahlen, wenn die Emittentin die Gläubiger spätestens [5] [Anzahl der Tage<br />

angeben] Geschäftstage vorher gemäß §12 darüber unterrichtet hat, und spätestens 7<br />

Geschäftstage vor dieser Unterrichtung der Hauptzahlstelle eine Mitteilung übersandt hat (es sei<br />

denn, die Hauptzahlstelle handelt als Berechnungsstelle).]<br />

§4d<br />

(Lieferung von Basiswerten)<br />

(1) Lieferungsmethode. Die Lieferung von Basiswerten erfolgt an die Gläubiger oder deren Order<br />

durch Gutschrift auf ein durch den Gläubiger am oder vor dem Lieferungstag zu benennendes<br />

Wertpapier-Depotkonto beim Clearing-System. Kein Gläubiger hat Anspruch auf versprochene<br />

oder gezahlte Dividenden oder sonstige Rechte, die sich aus den Basiswerten ergeben, soweit<br />

der Termin, an dem die Basiswerte ex-Dividende oder ohne das sonstige Recht notiert werden,<br />

vor dem Termin liegt, an dem die Basiswerte dem Wertpapier- Depotkonto des Gläubigers<br />

gutgeschrieben werden.

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