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Barclays, Base Prospectus 2006

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entsprechen, die die Gläubiger erhalten würden, hätte ein solcher Abzug nicht stattgefunden. Die<br />

Besteuerung von Zinserträgen (Zinsabschlagesteuer), welche in Deutschland am 1. Januar 1993 in<br />

Kraft getreten ist und der darauf seit dem 1. Januar 1995 erhobene Solidaritätszuschlag sind nicht als<br />

Quellensteuern auf die oben genannten Zahlungen anzusehen.<br />

Rückzahlung<br />

Das Konditionenblatt kann bestimmen, daß die Schuldverschreibungen nicht vorzeitig zurückgezahlt<br />

werden können (mit Ausnahme bei Vorliegen eines Kündigungsgrundes und aus steuerlichen Gründen)<br />

oder daß sie nach Wahl der Emittentin oder der Gläubiger durch Kündigung unter Einhaltung einer<br />

etwaigen Frist, die das Konditionenblatt bestimmt, gegenüber den Gläubigern oder der Emittentin, je<br />

nach Fall, zu dem in dem maßgeblichen Konditionenblatt vorgesehenen Termin oder Terminen zu<br />

einem bestimmten Preis bzw. zu anderen Bedingungen, die die Emittentin und der/die Manager<br />

vereinbaren können, vorzeitig zurückgezahlt werden können.<br />

Vorzeitige Rückzahlung aus steuerlichen Gründen<br />

Die vorzeitige Rückzahlung der Schuldverschreibungen aus steuerlichen Gründen (Tax Call) ist gemäß<br />

§4 der Emissionsbedingungen (Rückzahlung) zulässig.<br />

Vorzeitige Rückzahlung von Aktienbezogenen Schuldverschreibungen, Warenbezogenen<br />

Schuldverschreibungen, Umtauschschuldverschreibungen und Index bezogenen<br />

Schuldverschreibungen<br />

Aktienbezogene Schuldverschreibungen, Warenbezogene Schuldverschreibungen, Umtauschschuldverschreibungen<br />

und Indexbezogene Schuldverschreibungen können bei Vorliegen eines<br />

Außerordentlichen Ereignisses, einer Fusion, einem Übernahmeangebot, einer Verstaatlichung, einer<br />

Insolvenz, einem Delisting oder bei Vorliegen eines Zusätzlichen Kündigungsrechts vor der genannten<br />

Fälligkeit zurückgezahlt werden, wie unter "Ergänzung der Allgemeinen Emissionsbedingungen für<br />

Aktienbezogene Schuldverschreibungen, Warenbezogene Schuldverschreibungen, Umtauschschuldverschreibungen<br />

und Indexbezogene Schuldverschreibungen" und dem Konditionenblatt<br />

dargelegt ist.<br />

Kapitalgarantie<br />

Im Konditionenblatt wird angegeben, ob die Schuldverschreibungen mit einer Kapitalgarantie<br />

ausgestattet sind. Sofern das der Fall ist, sind die Schuldverschreibungen unter keinen Umständen am<br />

Fälligkeitstag zu einem niedrigeren Betrag als dem im Konditionenblatt festgelegten prozentualen<br />

Betrag des Nennwerts/Nennbetrags der Schuldverschreibungen zurückzuzahlen. Eine Kapitalgarantie<br />

wird nicht gewährt für Schuldverschreibungen, die vor ihrem Fälligkeitsdatum zurückgezahlt werden<br />

bzw. bei Vorliegen eines Kündigungsgrundes oder bei Eintritt einer vorzeitigen Rückzahlung aus<br />

steuerlichen Gründen (Tax Call).<br />

Status der Schuldverschreibungen<br />

Die Schuldverschreibungen begründen unbesicherte und nicht nachrangige Verbindlichkeiten der<br />

Emittentin, die untereinander und mit allen anderen unbesicherten und nicht nachrangigen<br />

Verbindlichkeiten der Emittentin gleichrangig sind, soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen<br />

etwas anderes vorsehen.<br />

Negativverpflichtung<br />

Die Emissionsbedingungen der Schuldverschreibungen enthalten keine Regelung einer<br />

Negativverpflichtung.<br />

Kündigungsrechte<br />

Die Schuldverschreibungen sehen Kündigungsrechte vor.<br />

Börsennotierung<br />

In Bezug auf Schuldverschreibungen, die unter diesem Programm begeben werden, wird ein Antrag bei<br />

der Frankfurter und/oder Baden-Württembergischen Wertpapierbörse auf Zulassung der<br />

Schuldverschreibungen zum Handel entweder im (i) amtlichen Markt, geregelten Markt oder (ii) im<br />

Freiverkehr der Frankfurter und/oder Baden-Württembergischen Wertpapierbörse (EUWAX) gestellt.<br />

Außerdem können Inhaberschuldverschreibungen an anderen Börsen zugelassen werden, soweit dies<br />

im Hinblick auf die jeweilige Begebung zwischen der Emittentin und dem entsprechenden Manager<br />

vereinbart wurde.

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