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Barclays, Base Prospectus 2006

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- 31 - Part B. II<br />

Risikofaktoren<br />

(deutsche Fassung)<br />

DEUTSCHE FASSUNG DER RISIKOFAKTOREN<br />

Der Erwerb der Schuldverschreibungen ist gegebenenfalls mit erheblichen Risiken verbunden und nur<br />

für solche Investoren geeignet, die über das Wissen und die Erfahrung in Finanz- und Geschäftsangelegenheiten<br />

verfügen, die erforderlich sind, um die Risiken und Chancen einer Investition in die<br />

Schuldverschreibungen einzuschätzen. Potentielle Erwerber der Schuldverschreibungen sollten alle in<br />

diesem Basisprospekt enthaltenen Informationen unter Berücksichtigung ihrer finanziellen Verhältnisse<br />

und ihrer Anlageziele sorgfältig prüfen, bevor sie eine Entscheidung über den Erwerb der<br />

Schuldverschreibungen treffen. Begriffe, die in anderen Teilen dieses Basisprospekts, insbesondere in<br />

den Abschnitten A "Summary of the Programme" ("Kurzbeschreibung des Programms") und E "Terms<br />

and Conditions of the Notes" ("Emissionsbedingungen") definiert sind, haben nachfolgend die ihnen<br />

darin zugewiesene Bedeutung.<br />

Potentielle Anleger sollten sich bewußt sein, daß die Schuldverschreibungen an Wert verlieren<br />

können und es gegebenenfalls zu einem Verlust der gesamten Investition kommen kann.<br />

Aktienbezogene Schuldverschreibungen<br />

Aktienbezogene Schuldverschreibungen sind Schuldverschreibungen, bei denen weder der<br />

Rückzahlungsbetrag noch die Zinszahlungen im vorhinein feststehen. Rückzahlungsbeträge und/oder<br />

Zinszahlungen hängen vom Marktwert der Basiswerte ab, der unter Umständen erheblich geringer sein<br />

kann als der Emissionspreis oder dem vom Gläubiger bezahlten Kaufpreis und können sogar null<br />

betragen, in welchem Fall Gläubiger ihre komplette Anlage verlieren können. Wenn anstelle eines<br />

Barausgleichs die Basiswerte geliefert werden, ist nicht auszuschließen, daß der Wert dieser<br />

Wertpapiere ebenfalls erheblich geringer sein kann als der Emissionspreis oder der Kaufpreis, den der<br />

Gläubiger bezahlt hat.<br />

Aktienbezogene Schuldverschreibungen werden vom Emittenten der Basiswerte in keiner Art und<br />

Weise gefördert, unterstützt oder verkauft. Der Emittent des Basiswertes gibt keine ausdrückliche oder<br />

konkludente Zusicherung oder Garantie hinsichtlich der zukünftigen Entwicklung des Basiswertes. Der<br />

Emittent des Basiswertes ist nicht verpflichtet, die Interessen der Emittentin oder diejenigen der<br />

Gläubiger in irgendeiner Form zu berücksichtigen. Die Emittenten der Basiswerte sind nicht an dem<br />

aus den Schuldverschreibungen resultierenden Erlösen beteiligt. Sie sind auch nicht für die Ermittlung<br />

des Preises, die Wahl des Zeitpunktes und den Umfang einer Anleiheemission verantwortlich und<br />

haben daran auch nicht mitgewirkt. Der Erwerb der Schuldverschreibungen/Zertifikate berechtigt<br />

weder zum Erhalt von Informationen vom Emittenten des Basiswertes, der Ausübung von<br />

Stimmrechten oder dem Erhalt von Dividenden aus Aktien.<br />

Warenbezogene Schuldverschreibungen<br />

Warenbezogene Schuldverschreibungen sind Schuldverschreibungen, bei denen weder der<br />

Rückzahlungsbetrag noch die Zinszahlungen im vorhinein feststehen. Warenbezogene<br />

Schuldverschreibungen können sich auf eine oder mehrere Relevante Ware(n) beziehen (wie unter<br />

"Ergänzung der Allgemeinen Emissionsbedingungen für Warenbezogene Schuldverschreibungen"<br />

definiert) und die Verzinsung kann an warenbezogene Beträge geknüpft sein und/oder sie werden zu<br />

einem Warenbezogenen Rückzahlungsbetrag zurückgezahlt. Beide Beträge werden unter Bezugnahme<br />

auf die entsprechende Relevante Ware bzw. entsprechenden Relevanten Waren berechnet, wie<br />

ausführlich unter "Ergänzung der Allgemeinen Emissionsbedingungen für Warenbezogene<br />

Schuldverschreibungen" und im Konditionenblatt dargestellt. Veränderungen des Wertes der<br />

Relevanten Waren wirken sich auf den Wert der Warenbezogenen Schuldverschreibungen aus. Die<br />

Höhe der Kapitalrückzahlung und/oder Zinszahlungen, die, wenn überhaupt, von der Emittentin zu<br />

zahlen sind, kann erheblich unter dem Emissionspreis oder dem vom Gläubiger bezahlten Kaufpreis<br />

liegen und sogar null betragen mit der Folge, daß der Gläubiger gegebenenfalls sein gesamtes<br />

eingesetztes Kapital verliert.

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