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Die-Jahrhundertluege-V6

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Das ist der Schlüssel zur Lösung des Problems: Das Besatzungsrecht besteht förmlich und rechtlich<br />

weiter. Es hat sich nur versteckt. Es wird dem Volk suggeriert, durch den "Zwei plus Vier Vertrag" (Art. 7)<br />

sei Deutschland vollständig souverän, aber genau dies ist nicht so.<br />

Das Berlinübereinkommen vom 25.09.1990 trat bereits am 03.10.1990 in Kraft (siehe Verordnung zu<br />

dem Übereinkommen zur Regelung bestimmter Fragen in bezug auf Berlin vom 25. September<br />

1990 vom 28. September 1990 [BGBl. 1990 II 1273]) und hat bereits gewirkt, bevor der "Zwei plus Vier<br />

Vertrag" 1991 in Kraft trat (siehe BGBl. 1991 II 587). Selbst die Suspendierung der "VIER-Mächte-<br />

Rechte und Verantwortlichkeiten" (Erklärung der Vier Mächte über die Aussetzung ihrer Vorbehaltsrechte<br />

über Berlin und Deutschland als Ganzes in New York vom 1. Oktober 1990 (siehe Bulletin des Presseund<br />

Informationsamtes der Bundesregierung vom 10. Oktober 1990, Nr. 121, S. 1266)) wurde zwar<br />

ab dem 01.10.1990 außer Kraft gesetzt, diese Außerkraftsetzung aber durch Inkrafttreten des<br />

Berlinübereinkommens am 03.10.1990 (siehe BGBl. 1990 II 1273) wieder aufgehoben.<br />

Fazit: Drei-Mächte-Rechte bleiben in Kraft.<br />

Das erklärt auch, wieso ungefragt (Angeblich muß ja seit 1994 jegliches Überfliegen durch US-<br />

Streitkräfte seitens der Bundesregierung genehmigt werden) und ungezählt Flugzeuge der<br />

Besatzungsmächte über Deutschland herumfliegen und weiterhin Besatzungstruppen stationiert sind.<br />

Momentan sind offiziell noch immer mindestens 74.000 US-Soldaten in Deutschland stationiert. Nach<br />

inoffiziellen Angaben eines hochrangigen, bei den US-Streitkräften beschäftigten Offiziers sind es sogar<br />

250.000 Soldaten. So viele, wie in der ersten Angriffswelle den Irak angegriffen haben.<br />

Wozu diese Menge?<br />

<strong>Die</strong> Bezahlung der dadurch entstehenden Kosten regelt Artikel 120 „GG“:<br />

Artikel 120 Grundgesetz<br />

(Besatzungskosten, Kriegsfolgelasten, Soziallasten)<br />

(1) Der Bund trägt die Aufwendungen für Besatzungskosten und die sonstigen inneren und<br />

äußeren Kriegsfolgelasten nach näherer Bestimmung von Bundesgesetzen...<br />

Das die Souveränität Deutschlands, die angeblich durch den „Zwei plus Vier Vertrag“ abschließend<br />

geregelt wurde, tatsächlich nicht besteht und nie bestand, zeigen ebenfalls Notenwechsel aus dem Jahr<br />

1990 (Bundesgesetzblatt 1990 Teil II Seite 1387):<br />

Folgende Teile des Überleitungsvertrages bleiben weiterhin in Kraft:<br />

<strong>Die</strong> Bundesrepublik Deutschland, die Vereinigten Staaten von Amerika, das Vereinigte<br />

Königreich von Großbritannien und Nordirland und die Französische Republik sind wie folgt<br />

übereingekommen:<br />

Teil I - Artikel 1<br />

5) Der Ausdruck "Besatzungsbehörden", wie er in diesem Teil verwendet wird, bedeutet den<br />

Kontrollrat, die Alliierte Hohe Kommission, die Hohen Kommissare der Drei Mächte, die<br />

Militärgouverneure der Drei Mächte, die Streitkräfte der Drei Mächte in Deutschland, sowie<br />

Organisationen und Personen, die in deren Namen Befugnisse ausüben oder im Falle von<br />

internationalen Organisationen und Organisationen anderer Mächte (und der Mitglieder solcher<br />

Organisationen) - mit deren Ermächtigung handeln, schließlich die bei den Streitkräften der Drei<br />

Mächte dienenden Hilfsverbände anderer Mächte.<br />

Teil I - Artikel 2<br />

1) Alle Rechte und Verpflichtungen, die durch gesetzgeberische, gerichtliche oder<br />

Verwaltungsmaßnahmen der Besatzungsbehörden oder auf Grund solcher Maßnahmen begründet<br />

oder festgestellt worden sind, sind und bleiben in jeder Hinsicht nach deutschem Recht in Kraft, ohne<br />

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