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Die-Jahrhundertluege-V6

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Noch ein Wort zur Haftung der „Beamten“: Der Satz „von der eigenen Verantwortung sind sie befreit“ hat<br />

nicht erst seit der juristischen Löschung des Grundgesetzes und damit des Art. 34 GG keine wirkliche<br />

Relevanz mehr, sondern gilt schon seit der Aufhebung des „Staatshaftungsgesetzes“ durch das<br />

Bundesverfassungsgericht (BVerfG 61, 149) im Jahr 1982 nicht mehr. <strong>Die</strong>ser Satz dient heute dem<br />

System nur noch dazu, die „Beamten“ in Sicherheit zu wiegen.<br />

Tatsächlich gelten auch für die „Beamten“ die §§ 839 und 823 BGB (siehe folgende Grafik).<br />

Wenn auch Ihnen also einmal übel durch „Behörden“ mitgespielt wird, dann forden Sie diese ein.<br />

Im Urteil 1 U 1588/01 des Oberlandesgerichts Koblenz heißt es auf Seite 5 unter a)<br />

"Für die Beurteilung im Sinne des § 839 BGB gilt ein objektiv-abstrakter Sorgfaltsmaßstab. Danach<br />

kommt es auf die Kenntnisse und Einsichten an, die für die Führung des übernommenen Amts im<br />

Durchschnitt erforderlich sind, nicht aber auf die Fähigkeiten, über die der Beamte tatsächlich verfügt.<br />

Dabei muss jeder Beamte die zur Führung seines Amts notwendigen Rechts- und<br />

Verwaltungskenntnisse besitzen oder sich diese verschaffen. Ein besonders strenger Maßstab gilt für<br />

Behörden, die wie die Finanzämter durch den Erlass von Bescheiden selbst vollstreckbare Titel schaffen.<br />

Eine objektiv unrichtige Gesetzesauslegung oder Rechtsanwendung ist schuldhaft, wenn sie gegen den<br />

klaren und eindeutigen Wortlaut der Norm verstößt oder wenn aufgetretene Zweifelsfragen durch die<br />

höchstrichterliche Rechtsprechung, sei es auch nur in einer einzigen Entscheidung, geklärt sind."<br />

Was aber tun die „Bundesbeamten“ (Richter, Polizisten usw.)? Wie es seit Jahren zu beobachten ist,<br />

überfallen sie engagierte Menschen mit Verhaftungs- oder Durchsuchungs-Beschlüssen rechtswidrig, da<br />

ohne gültige Richter-Unterschrift, also schon damit entgegen den vorrangigen Menschenrechten,<br />

Kontrollrats-, Besatzungs- und „Bundesgesetzen“, und erheben in der simulierten Justiz ihres simulierten<br />

„Staates“ Klagen gegen diese Menschen in "Strafprozessen" wegen "Volksverhetzung", weil sie die eine<br />

oder andere Wahrheit und Meinung geäußert haben!<br />

<strong>Die</strong> Tätigkeit von „Behörden“ und Organisationen, die ihre Handlungsgrundlage im „Grundgesetz“ haben,<br />

ist aber auf den Geltungsbereich des „Grundgesetzes“ beschränkt; hiernach dürfen diese<br />

Behörden und Organisationen ausschließlich dort ihre Tätigkeit ausüben, wo dies der<br />

Artikel 23 (a.F.) „GG“ früher definierte. <strong>Die</strong>s folgt aus der entsprechenden Feststellung des<br />

Bundesverfassungsgerichts im Urteil vom 31.07.1973 (Az.: BvF 1/73).<br />

Ich kann es gar nicht oft genug wiederholen:<br />

Sämtliche Handlungen von „Behörden“ sind seit dem 18.07.1990 illegal und rechtsunwirksam!<br />

Machen also auch Sie von Ihrem Recht des Widerstands gebrauch!<br />

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