Die-Jahrhundertluege-V6
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Widerstand kann sich gegen ‚jeden' richten, sowohl gegen die Staatsgewalt, einen ‚Staatsstreich von<br />
oben', als auch gegen revolutionäre Kräfte, einen ‚Staatsstreich von unten'."<br />
Und was hier durch die angesagte Ratifizierung der EU-Verfassung beabsichtigt ist, entspricht einem<br />
eindeutigen ‚Staatsstreich von oben', da er die verfassungsartige Ordnung zugunsten einer<br />
übergeordneten EU-Verfassung aufheben will.<br />
Damit wird die bereits von vielen Seiten gestellte Forderung nach einem auch bundesdeutschen<br />
EU-Referendum unverzichtbar - oder - so kein grundsätzlicher Kurswechsel der Regierungsebene<br />
stattfindet - tritt die durch das „Grundgesetz“ vorgegebene Verpflichtung zum Widerstand der Bürger ein.<br />
Wahrscheinlich geht man aber in unserer „Regierung“ davon aus, dass man das „Grundgesetz“ aufgrund<br />
der Tatsache, dass es eigentlich nie galt, auch nicht weiter beachten muß. Jedenfalls so lange, wie das<br />
Volk sich diesen Zustand bieten lässt...<br />
<strong>Die</strong> „Bundesregierung“ selbst hatte auf ihrer Webseite vor einiger Zeit in einem Beitrag zur Geschichte<br />
des „Grundgesetzes“ folgenden Beitrag veröffentlicht (Auszug):<br />
Information über das Grundgesetz<br />
... Am 23. Mai 1949 wurde das Grundgesetz in Bonn feierlich verkündet und unterzeichnet und trat<br />
am folgenden Tag in Kraft. Der Begriff "Verfassung" wurde dabei bewusst vermieden: Das<br />
Grundgesetz stellte weder eine Verfassung für das gesamte deutsche Volk dar, noch bestand<br />
im Geltungsbereich des Grundgesetzes volle Souveränität. Der Charakter der Zwischenlösung<br />
wurde im Text des Grundgesetzes in der Präambel ("für eine Übergangszeit") und im Schlussartikel<br />
146 zum Ausdruck gebracht...<br />
... Eine Ratifizierung des Grundgesetzes durch die deutsche Bevölkerung, wie von den<br />
Alliierten gewünscht, fand nicht statt, denn die Ministerpräsidenten der westdeutschen Länder<br />
wollten die Existenz eines westdeutschen Staatsvolkes verneinen...<br />
(www.bundesregierung.de/Webs/Breg/DE/Gesetze/Grundgesetz/InformationenueberdasGrundgesetz<br />
/informationen-ueber-das-grundgesetz.html)<br />
Keine Ratifikation = kein Recht!<br />
Unter diesem Gesichtspunkt bekommen alle Verstöße der Politiker gegen das „Grundgesetz“ plötzlich<br />
eine Selbstverständlichkeit, da diese ja genau um dessen Ungültigkeit wissen! Wenn sie dieses „Werk“<br />
aber gegen den einfachen Bürger verwenden können, dann „entfällt“ ihnen diese Ungültigkeit ganz<br />
plötzlich wieder.<br />
Würde das „Grundgesetz“ gelten, dann müßte sich die „Organisation Deutscher Bundestag“ selbst<br />
abschaffen:<br />
Art. 9 (2): Vereinigungen, deren Zweck oder deren Tätigkeit den Strafgesetzen zuwiderlaufen oder die<br />
sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung<br />
richten, sind verboten.<br />
Hierzu schrieb Urs Bernetti in seinem Buch „Das Grundgesetz, Machwerk oder Meisterleistung“:<br />
„Dass Handlungen, die sich gegen die Strafgesetze richten, verboten sind, dafür haben wir die<br />
Strafgesetze; folglich hat dieses Verbot im Grundgesetz nichts zu suchen. Gegen die<br />
verfassungsmäßige Ordnung kann sich in Deutschland nichts richten weil es keine Verfassung gibt<br />
und im übrigen der Begriff «verfassungsmäßige Ordnung» im Grundgesetz nicht bestimmt ist. Ein<br />
grundgesetzliches Verbot von Vereinen (oder von Zwecken oder Tätigkeiten (?); man kann es aus<br />
dem Wortlaut nicht erkennen), die sich gegen irgendwelche Gedanken richten, ist mit der Forderung<br />
der Rechtssicherheit unvereinbar, die jedes Gesetz erfüllen muß. Gesetze müssen einfach und<br />
eindeutig sagen, was dieser oder jener tun darf, tun muß oder unterlassen darf oder unterlassen muß:<br />
kurzum: Gebote, Verbote, Freiheiten oder Einschränkungen der Freiheit. Was sich andere bei dem<br />
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