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Die-Jahrhundertluege-V6

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Widerstand kann sich gegen ‚jeden' richten, sowohl gegen die Staatsgewalt, einen ‚Staatsstreich von<br />

oben', als auch gegen revolutionäre Kräfte, einen ‚Staatsstreich von unten'."<br />

Und was hier durch die angesagte Ratifizierung der EU-Verfassung beabsichtigt ist, entspricht einem<br />

eindeutigen ‚Staatsstreich von oben', da er die verfassungsartige Ordnung zugunsten einer<br />

übergeordneten EU-Verfassung aufheben will.<br />

Damit wird die bereits von vielen Seiten gestellte Forderung nach einem auch bundesdeutschen<br />

EU-Referendum unverzichtbar - oder - so kein grundsätzlicher Kurswechsel der Regierungsebene<br />

stattfindet - tritt die durch das „Grundgesetz“ vorgegebene Verpflichtung zum Widerstand der Bürger ein.<br />

Wahrscheinlich geht man aber in unserer „Regierung“ davon aus, dass man das „Grundgesetz“ aufgrund<br />

der Tatsache, dass es eigentlich nie galt, auch nicht weiter beachten muß. Jedenfalls so lange, wie das<br />

Volk sich diesen Zustand bieten lässt...<br />

<strong>Die</strong> „Bundesregierung“ selbst hatte auf ihrer Webseite vor einiger Zeit in einem Beitrag zur Geschichte<br />

des „Grundgesetzes“ folgenden Beitrag veröffentlicht (Auszug):<br />

Information über das Grundgesetz<br />

... Am 23. Mai 1949 wurde das Grundgesetz in Bonn feierlich verkündet und unterzeichnet und trat<br />

am folgenden Tag in Kraft. Der Begriff "Verfassung" wurde dabei bewusst vermieden: Das<br />

Grundgesetz stellte weder eine Verfassung für das gesamte deutsche Volk dar, noch bestand<br />

im Geltungsbereich des Grundgesetzes volle Souveränität. Der Charakter der Zwischenlösung<br />

wurde im Text des Grundgesetzes in der Präambel ("für eine Übergangszeit") und im Schlussartikel<br />

146 zum Ausdruck gebracht...<br />

... Eine Ratifizierung des Grundgesetzes durch die deutsche Bevölkerung, wie von den<br />

Alliierten gewünscht, fand nicht statt, denn die Ministerpräsidenten der westdeutschen Länder<br />

wollten die Existenz eines westdeutschen Staatsvolkes verneinen...<br />

(www.bundesregierung.de/Webs/Breg/DE/Gesetze/Grundgesetz/InformationenueberdasGrundgesetz<br />

/informationen-ueber-das-grundgesetz.html)<br />

Keine Ratifikation = kein Recht!<br />

Unter diesem Gesichtspunkt bekommen alle Verstöße der Politiker gegen das „Grundgesetz“ plötzlich<br />

eine Selbstverständlichkeit, da diese ja genau um dessen Ungültigkeit wissen! Wenn sie dieses „Werk“<br />

aber gegen den einfachen Bürger verwenden können, dann „entfällt“ ihnen diese Ungültigkeit ganz<br />

plötzlich wieder.<br />

Würde das „Grundgesetz“ gelten, dann müßte sich die „Organisation Deutscher Bundestag“ selbst<br />

abschaffen:<br />

Art. 9 (2): Vereinigungen, deren Zweck oder deren Tätigkeit den Strafgesetzen zuwiderlaufen oder die<br />

sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung<br />

richten, sind verboten.<br />

Hierzu schrieb Urs Bernetti in seinem Buch „Das Grundgesetz, Machwerk oder Meisterleistung“:<br />

„Dass Handlungen, die sich gegen die Strafgesetze richten, verboten sind, dafür haben wir die<br />

Strafgesetze; folglich hat dieses Verbot im Grundgesetz nichts zu suchen. Gegen die<br />

verfassungsmäßige Ordnung kann sich in Deutschland nichts richten weil es keine Verfassung gibt<br />

und im übrigen der Begriff «verfassungsmäßige Ordnung» im Grundgesetz nicht bestimmt ist. Ein<br />

grundgesetzliches Verbot von Vereinen (oder von Zwecken oder Tätigkeiten (?); man kann es aus<br />

dem Wortlaut nicht erkennen), die sich gegen irgendwelche Gedanken richten, ist mit der Forderung<br />

der Rechtssicherheit unvereinbar, die jedes Gesetz erfüllen muß. Gesetze müssen einfach und<br />

eindeutig sagen, was dieser oder jener tun darf, tun muß oder unterlassen darf oder unterlassen muß:<br />

kurzum: Gebote, Verbote, Freiheiten oder Einschränkungen der Freiheit. Was sich andere bei dem<br />

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