Die-Jahrhundertluege-V6
You also want an ePaper? Increase the reach of your titles
YUMPU automatically turns print PDFs into web optimized ePapers that Google loves.
Artikel 134 WRV<br />
„Alle Staatsbürger tragen ohne Unterschied im Verhältnis ihrer Mittel zu allen öffentlichen Lasten nach<br />
Maßgabe der Gesetze bei.“<br />
Georg Jochum schreibt hierzu in „<strong>Die</strong> Steuervergünstigung. Vergünstigungen und vergleichbare<br />
Subventionsleistungen im Deutschen und europäischen Steuer-, Finanz- und Abgabenrecht“ folgendes:<br />
Auch hier wird klar ersichtlich, das zu den wichtigsten Prinzipien des Steuerrechts, die Gesetzmäßigkeit<br />
der Besteuerung zählt. <strong>Die</strong>se fehlt aber in der „Bundesrepublik Deutschland“ völlig.<br />
Denn spätestens mit dem Inkrafttreten des Grundgesetzes ist der Art. 134 sowohl der Weimarer als<br />
auch der Reichsverfassung außer Kraft getreten. Von diesem Moment an, findet das Erheben und<br />
Festsetzen von Steuern in Deutschland nun ohne gesetzliche Grundlage statt.<br />
Das Einführungsgesetz zur Abgabenordnung der „Bundesrepublik Deutschland“ wurde am<br />
14. Dezember 1976 im Bundesgesetzblatt, Teil I, S. 3341 ff, veröffentlicht und trat unter<br />
Besatzervorbehalt am 01.01.1977 nach Art. 102 in Kraft, nachdem die Berlin-Klausel in Art. 101<br />
vorangestellt war.<br />
Nun heißt es in Art. 96, Absatz 1, EGAO, welcher merkwürdigerweise in der normalen Steuerfachliteratur<br />
nicht im Volltext veröffentlicht wird, aber:<br />
„Mit Inkrafttreten der Abgabenordnung treten außer Kraft:<br />
1. <strong>Die</strong> Reichsabgabenordnung vom 22. Mai 1931 (Reichsgesetzblatt I, Seite 161)“<br />
Damit ist auch die Steuerpflicht nach der Weimarer Verfassung ersatzlos entfallen, weil sich im<br />
Grundgesetz keine allgemeine Steuerpflicht aus einem Grundgesetzartikel ableiten lässt; an keiner<br />
Stelle eine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern erwähnt wird, sondern lediglich Definitionen von<br />
Abgabearten und die Verwaltungsvorschriften zu finden sind. Demzufolge wurde mit der Beseitigung der<br />
Reichsabgabenordnung eine Abgabenordnung aus der Taufe gehoben, die keine auf das Grundgesetz<br />
gestützte Steuerzahlungspflicht enthält.<br />
<strong>Die</strong>sbezügliche Nachfragen blieben von allen befragten Finanzbehörden-Mitarbeitern unbeantwortet,<br />
was die Richtigkeit der Schlußfolgerungen vermutlich schon beweist.<br />
(Ich verweise hier zur Belegung auch auf die Schriftwechsel mit verschiedenen Finanzämtern im Kapitel<br />
„Schriftwechsel mit einem anonymen Staat“ und die dem Kapitel folgenden Bildnachweise )<br />
Versteckte Steuern<br />
Obwohl er also offensichtlich keine gesetzliche Grundlage und folglich auch kein Recht dazu hat, nimmt<br />
unser „Staat“ in Person der „Bundesrepublik Deutschland GmbH“ (siehe entsprechendes Kapitel<br />
dieses Buches) jedes Jahr Zwangsabgaben in Milliardenhöhe ein.<br />
<strong>Die</strong>s tut er zum Teil für jeden sichtbar in Form von Einkommens- und Mehrwertsteuer (auch<br />
Umsatzsteuer) – und zum anderen unsichtbar in Form von 36 (!) versteckten Steuern. <strong>Die</strong>se verdeckt<br />
er geschickt vor den Augen der Bürger und ihrem Empfinden, was fast noch wichtiger ist.<br />
Heimlich, still und leise nimmt er tagtäglich Biersteuer, Branntweinsteuer, Schaumweinsteuer,<br />
Feuerschutzsteuer, Kaffeesteuer, Mineralölsteuer, Tabaksteuer, Zwischenerzeugnissteuer,<br />
Zweitwohnungssteuer, Vergnügungssteuer (und 26 andere) ein.<br />
Und auf jede dieser „Steuern“ erhebt er noch die STEUER AUF DIE STEUER!<br />
135