Die-Jahrhundertluege-V6
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„Föderalismusreform“ = offener Gesetzesbruch<br />
Für diejenigen, die Ihnen erzählen, dass alles, was Sie hier gelesen haben, völliger Unfug ist und die Sie<br />
wider besseren Wissens belügen – und glauben Sie mir, ich habe selbst im Fernsehen oft<br />
„Verfassungsrechtler“ gesehen, die dies ohne Unterlass behaupten – zeige ich Ihnen jetzt noch ein<br />
Beispiel auf, das es offensichtlich nicht hätte geben können.<br />
Wir gehen jetzt einmal davon aus, dass das „Grundgesetz“ – genau wie es die Politik behauptet –<br />
tatsächlich gilt und wir in einem Rechtsstaat leben. Daraus folgt, dass sich jeder an dieses höchste<br />
Recht halten muß, oder?!<br />
Ich erspare es mir an dieser Stelle aus Platzgründen, hier alle Verstöße der Politiker gegen das<br />
„Grundgesetz“ aufzuführen. <strong>Die</strong>s würde Seiten füllen. Auch die Widersprüche im „Grundgesetz“ selbst<br />
lasse ich hier unkommentiert. Darüber ist schon ausreichend geschrieben worden.<br />
Aber es gab im Sommer des Jahres 2006 (Man hatte dieses Datum während der WM sicher bewußt<br />
gewählt, da zu diesem Zeitpunkt sowieso niemand so genau hinschaute...) einen so unglaublichen<br />
Eingriff in das Staatsgefüge, den ich hier mit Recht als „Freifahrtschein für die Politik“ bezeichnen kann:<br />
die so genannte „Föderalismusreform“.<br />
Erinnern Sie sich noch daran, dass man Ihnen immer von einer „Gewaltenteilung“ in unserer<br />
„Demokratie“ erzählte, die auch verhindern sollte, dass die Bundesregierung gegen den Willen der<br />
Länder und die Mehrheit der Bevölkerung Gesetze durchsetzt?<br />
<strong>Die</strong>s war auch (und ist es noch immer) im „Grundgesetz“ geregelt. Dort ist auch geregelt, dass dies nicht<br />
abänderbar ist:<br />
Art. 79<br />
(2) Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche die Gliederung des Bundes in Länder, die<br />
grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikeln 1 und 20<br />
niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig.<br />
Und wenn Sie genau verfolgt haben, was in der „Föderalismusreform“ tatsächlich geregelt wurde und<br />
welchem Zweck diese genau dient, dann werden Sie festgestellt haben, dass damit beschlossen wurde,<br />
dass die Gesetze der „Bundesregierung“ nicht mehr zustimmungspflichtig durch den „Bundesrat“ sind,<br />
dieser also sein Vetorecht verliert.<br />
Natürlich haben die Länder“chefs“ da nur mitgespielt, weil sie im Gegenzug auf Landesebene ebenfalls<br />
alles selbst entscheiden können und der Bund dort keine Eingriffsmöglichkeiten mehr hat.<br />
Auf den Punkt gebracht: Jeder kann zukünftig machen, was er will. Für mich bedeutet dies die<br />
Darstellung des Nichtvorhandenseins einer Gewaltenteilung, die laut Art 79 „GG“ völlig unzulässig ist.<br />
Erinnern Sie sich noch daran, dass ich im Kapitel „Das Märchen von der Verfassung“ davon sprach,<br />
„dass das „Grundgesetz“ zu einem Ermächtigungsgesetz verkommen ist“?<br />
Brauchen Sie noch mehr Beweise?<br />
<strong>Die</strong> Frage ist doch nun, was tun Sie jetzt? Was tun wir alle jetzt?<br />
<strong>Die</strong> Antwort liegt auch wieder im „Grundgesetz“:<br />
Art. 20<br />
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht<br />
zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.<br />
Andere Abhilfe scheint mir nicht möglich, da die „Vertreter des Volkes“ dieses fortwährend verraten und<br />
nicht, wie gefordert, „Schaden von ihm fernhalten“. Leisten wir also Widerstand!<br />
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