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Die-Jahrhundertluege-V6

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Ab dem 03.10.1990 sind sämtliche Handlungen des „Deutschen Bundestages“ nicht nur nichtige<br />

Rechtsgeschäfte, sie waren und sind auch strafbar nach StGB § 92 (1), (2), StGB 108 a<br />

(Wählertäuschung) und § 132 (Amtsanmaßung). Dabei wiegt die Strafbarkeit der Leute, die das<br />

„Bundeswahlgesetz“ verfasst und beschlossen haben, und derer, die von diesem Betrug heute<br />

absichtlich und vorsätzlich Vorteil ziehen, zwar schwer, ist aber im Zusammenhang mit dem Schaden,<br />

den die rechtswidrige Zusammensetzung des „Bundestages“ noch immer verursacht, nachrangig.<br />

StGB § 92 Begriffsbestimmungen<br />

(1) Im Sinne dieses Gesetzes beeinträchtigt den Bestand der Bundesrepublik Deutschland, wer ihre<br />

Freiheit von fremder Botmäßigkeit aufhebt, ihre staatliche Einheit beseitigt oder ein zu ihr gehörendes<br />

Gebiet abtrennt.<br />

(2) Im Sinne dieses Gesetzes sind Verfassungsgrundsätze<br />

1. das Recht des Volkes, die Staatsgewalt in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe<br />

der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung auszuüben und die<br />

Volksvertretung in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl zu wählen,<br />

2. die Bindung der Gesetzgebung an die verfassungsmäßige Ordnung und die Bindung der<br />

vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung an Gesetz und Recht,<br />

3. das Recht auf die Bildung und Ausübung einer parlamentarischen Opposition,<br />

4. die Ablösbarkeit der Regierung und ihre Verantwortlichkeit gegenüber der Volksvertretung,<br />

5. die Unabhängigkeit der Gerichte und<br />

6. der Ausschluss jeder Gewalt- und Willkürherrschaft.<br />

StGB § 132 Amtsanmaßung<br />

Wer unbefugt sich mit der Ausübung eines öffentlichen Amtes befaßt oder eine Handlung vornimmt,<br />

welche nur kraft eines öffentlichen Amtes vorgenommen werden darf, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei<br />

Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.<br />

Der nicht nach dem „Grundgesetz“ zusammengesetzte „BRD-Bundestag“ hat keinerlei menschen- und<br />

völkerrechtliche Legitimation zur Gesetzgebung!<br />

Der bekannte Staatsrechtler Hans Herbert von Arnim beschreibt in seinem Buch "Staat ohne <strong>Die</strong>ner" in<br />

Kapitel IV: "<strong>Die</strong> Wahlen sind unmittelbar der wissenschaftliche und historische Hintergrund dieses<br />

Skandals der Skandale."<br />

Abschließend möchte ich auch auf die Rolle der öffentlichen Medien in der „BRD“ hinweisen, welche die<br />

Wählertäuschung und den ständigen Wahlbetrug schweigend begleiten und damit unterstützen. In<br />

"Mildes Licht", DER SPIEGEL 42/2005, S. 136, 1. Spalte unten, wird über den Versuch der Einführung<br />

des Listenwahlrechts in Italien folgendes richtig ausgeführt:<br />

„Schon die nächsten Wahlen im Frühjahr sollen nach Verhältniswahlrecht abgehalten werden. Der<br />

Wähler stimmt dann für Listen, nicht mehr für Personen.<br />

Das würde die Macht der Parteiführer stärken. Parteiinterne Kritiker könnten auf hintere Listenplätze<br />

strafversetzt werden.“<br />

Treffender könnte auch das grundgesetzwidrige Wahlgesetz zur Wahl des „Deutschen Bundestages“<br />

nicht beschrieben werden! Und so funktioniert das Wahlrecht in der BRD: "Hecht von der Elbe", DER<br />

SPIEGEL 52/2005, S. 45, 2./3. Spalte:<br />

„Dabei verlor er viele Freunde in der Partei; auch CDU-Bürgermeister Ole von Beust war indigniert, die<br />

Polit-Karriere Hechts in Gefahr. Hecht musste damit rechnen, bei der nächsten Bürgerschaftswahl auf<br />

einen aussichtslosen Listenplatz strafversetzt zu werden - und damit seinen Parlamentsitz zu verlieren.“<br />

Rekapitulieren wir noch einmal:<br />

Haben die Wahlberechtigten, die sich an den „Wahlveranstaltungen“ beteiligen, irgendeine Möglichkeit<br />

der politischen Beeinflussung? NEIN!<br />

Sind Beteiligungen an „Wahlen“ sinnvoll? NEIN!<br />

Wenn auch Sie zu diesem Schluß kommen, dann verweigern auch Sie sich und machen Sie damit das<br />

Legitimationsdebakel, in dem sich die Politiker wissentlich befinden, offensichtlich!<br />

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