Die-Jahrhundertluege-V6
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Fazit: Mit der Streichung des Artikel 23 a.F. des „Grundgesetzes“ hörte die „BRD“ auf zu existieren und<br />
die handelnden Politiker verloren damit ihre Legitimation. Somit sind alle Verträge, die nach dem Datum<br />
der Pariser Konferenz durch (unlegitimierte) deutsche Politiker abgeschlossen wurden, nach<br />
internationalem und Völkerrecht nichtig!<br />
Das betrifft beispielsweise auch den „Einigungsvertrag“: Nach internationalem Recht sind Verträge, die<br />
gegen Normen des Völkerrechts verstoßen, nichtig (siehe Artikel 53 des „Wiener Übereinkommen<br />
über das Recht der Verträge“ vom 23. Mai 1969, von der „BRD“ ratifiziert am 20.08.1987):<br />
Artikel 53 - Verträge im Widerspruch zu einer zwingenden Norm des allgemeinen Völkerrechts<br />
(ius cogens):<br />
Ein Vertrag ist nichtig, wenn er im Zeitpunkt seines Abschlusses im Widerspruch zu einer zwingenden<br />
Norm des allgemeinen Völkerrechts steht. Im Sinne dieses Übereinkommens ist eine zwingende<br />
Norm des allgemeinen Völkerrechts eine Norm, die von der internationalen Staatengemeinschaft in<br />
ihrer Gesamtheit angenommen und anerkannt wird als eine Norm, von der nicht abgewichen werden<br />
darf und die nur durch eine spätere Norm des allgemeinen Völkerrechts derselben Rechtsnatur<br />
geändert werden kann.<br />
Es entspricht internationalen Normen, dass nur rechtmäßig legitimierte Personen, die Vertretungsgewalt<br />
haben, Verträge abschließen können. <strong>Die</strong>se Verträge dürfen zu anderen, übergeordneten Normen nicht<br />
im Gegensatz stehen.<br />
Nachweislich ist aber seit der Streichung des Artikel 23 a.F. „Grundgesetz“ eben dieser Paragraph am<br />
31. August 1990, dem Tag der Unterzeichnung des „Einigungsvertrages“, nicht mehr existent gewesen,<br />
da er am 17.07.1990 gestrichen wurde. Damit kann der Paragraph 1 des „Einigungsvertrages“ (Beitritt<br />
gemäß Art. 23 a.F. „GG“) wohl kaum umsetzbar gewesen sein.<br />
Des weiteren widerspricht Paragraph 2 des „Einigungsvertrages“, der Berlin zur Hauptstadt machen<br />
soll*, wie auf Seite 15 bereits beschrieben, ebenfalls den vorhandenen Möglichkeiten der<br />
Unterzeichnenden, die, wie ebenfalls schon erwähnt, auch nicht legitimiert waren.<br />
*Wie ihnen vom Anfang dieses Kapitels ebenfalls schon bekannt ist, widersprachen die Alliierten dem<br />
Passus, der Berlin zum „Bundesgebiet“ erklärte und zur Hauptstadt machen sollte und stellten fest, dass<br />
Berlin weiterhin einen Sonderstatus besitzt und kein Bestandteil des Landes ist. Somit werden durch den<br />
Einigungsvertrag Tatsachen vorgetäuscht, für die die deutsche Seite gar nicht legitimiert war und die<br />
deshalb auch nicht stattfanden! (siehe Bildnachweis )<br />
Da der „Einigungsvertrag“ somit ungültig ist, ist das Gebiet der ehemaligen „DDR“ bis zum<br />
heutigen Tag kein Bestandteil der „Bundesrepublik Deutschland“!<br />
Das glauben Sie nicht?<br />
Prüfen Sie es selbst nach: BGBl. Jahrgang 1990 Teil I, S. 1068<br />
An der fehlenden Legitimation „unserer Regierung“ hat sich im übrigen bis zum heutigen Tag nichts<br />
geändert. Auch durch unsere verfassungswidrigen „Wahlen“ (siehe späteres Kapitel) wird keine<br />
Legitimation hergestellt! Und so stehen wir der „Herrschaft der Politik“ ohnmächtig gegenüber, die wir<br />
nicht beeinflussen können. Und das nennen diese „Vertreter des Volkes“ tatsächlich DEMOKRATIE.<br />
Und langsam dürfte so auch Ihnen klar werden, dass Demokratie wohl doch etwas anderes ist.<br />
Haben Sie in diesem Zusammenhang eigentlich schon bemerkt, dass unsere „Kanzlerin“ Angela Merkel<br />
mit aller Macht versucht, die EU-Verfassung durchzusetzen?! <strong>Die</strong>s geschieht nur aus einem Grund:<br />
Dann sind zukünftige Politikergenerationen pauschal legitimiert und es braucht nicht mehr der Frage<br />
nachgegangen zu werden, wie lange das Deutsche Volk noch mit Lügen ruhig gestellt werden kann. Es<br />
hat nämlich dann keine national-selbständigen Rechte mehr.<br />
Und wieder werden wir nicht gefragt, ob wir das auch wollen, obwohl es hier um die Abstimmung für eine<br />
echte Verfassung geht. Aber davon später mehr...<br />
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