Anlagentechnik für die EnEV
Anlagentechnik für die EnEV
Anlagentechnik für die EnEV
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Maßnahmen an der Gebäudehülle<br />
Auch <strong>für</strong> <strong>die</strong> Modernisierung der<br />
Gebäudehülle beinhaltet <strong>die</strong> <strong>EnEV</strong><br />
Vorschriften. Diese greifen immer<br />
dann, wenn ohnehin Maßnahmen<br />
am Gebäude durchzuführen sind.<br />
Die einzige Maßnahme, <strong>die</strong> in jedem<br />
Fall ansteht, ist <strong>die</strong> Wärmedämmung<br />
nicht begehbarer, aber zugänglicher<br />
oberster Geschossdecken, sofern es<br />
sich nicht um vom Eigentümer selbst<br />
genutzte Ein- oder Zweifamilienhäuser<br />
handelt (Bild 86).<br />
Werden an Bauteilen wie Fenstern<br />
oder Außenwänden Modernisierungsmaßnahmen<br />
durchgeführt,<br />
<strong>die</strong> mehr als 20% der Fläche gleicher<br />
Orientierung betreffen, so sind <strong>die</strong><br />
in Bild 87 dargestellten Vorgaben<br />
(U-Werte) einzuhalten. Alternativ<br />
kann auf <strong>die</strong> Einhaltung der vorgeschriebenen<br />
U-Werte verzichtet werden,<br />
wenn nachgewiesen wird, dass<br />
der <strong>für</strong> ein entsprechendes neues<br />
Gebäude zulässige Transmissionswärmebedarf<br />
H T ´ um nicht mehr als<br />
40% überschritten wird. Dies macht<br />
aber einen Nachweis mit entsprechenden<br />
Berechnungen <strong>für</strong> das gesamte<br />
Gebäude notwendig.<br />
Wird ein Gebäude um 30 m 2 oder<br />
mehr erweitert, so gelten <strong>für</strong> den<br />
Anbau <strong>die</strong> Anforderungen an den<br />
Transmissionswärmebedarf H T ´ wie<br />
<strong>für</strong> einen Neubau.<br />
<strong>Anlagentechnik</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>EnEV</strong><br />
Bild 86: Modernisierungspflicht bei Altanlagen<br />
Maßnahmen im Gebäudebestand<br />
Höchstwerte der Wärmedurchgangskoeffizienten<br />
Bauteil Wärmedurchgangskoeffizient<br />
U-Wert (U-value) [W/m 2 · K]<br />
<strong>EnEV</strong> WSchV 95<br />
1 Außenwände 0,45 0,50<br />
Innendämmung, Gefacherneuerung 0,35<br />
2 Außenwände 0,35 0,40<br />
3 Fenster 1,7 1,8<br />
4 Decken, Dächer, Dachschrägen (Steildach) 0,30 0,30<br />
5 Decken, Dächer (Flachdach) 0,25 0,30<br />
6 Decken und Wände gegen unbeheizte Räume 0,40 0,50<br />
bzw. Erdreich (Dämmung auf der Kaltseite)<br />
7 Decken und Wände gegen unbeheizte Räume 0,50 0,50<br />
bzw. Erdreich (Dämmung auf der Warmseite)<br />
Bild 87: Vorgaben der neuen U-Werte<br />
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