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Anlagentechnik für die EnEV

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Maßnahmen an der Gebäudehülle<br />

Auch <strong>für</strong> <strong>die</strong> Modernisierung der<br />

Gebäudehülle beinhaltet <strong>die</strong> <strong>EnEV</strong><br />

Vorschriften. Diese greifen immer<br />

dann, wenn ohnehin Maßnahmen<br />

am Gebäude durchzuführen sind.<br />

Die einzige Maßnahme, <strong>die</strong> in jedem<br />

Fall ansteht, ist <strong>die</strong> Wärmedämmung<br />

nicht begehbarer, aber zugänglicher<br />

oberster Geschossdecken, sofern es<br />

sich nicht um vom Eigentümer selbst<br />

genutzte Ein- oder Zweifamilienhäuser<br />

handelt (Bild 86).<br />

Werden an Bauteilen wie Fenstern<br />

oder Außenwänden Modernisierungsmaßnahmen<br />

durchgeführt,<br />

<strong>die</strong> mehr als 20% der Fläche gleicher<br />

Orientierung betreffen, so sind <strong>die</strong><br />

in Bild 87 dargestellten Vorgaben<br />

(U-Werte) einzuhalten. Alternativ<br />

kann auf <strong>die</strong> Einhaltung der vorgeschriebenen<br />

U-Werte verzichtet werden,<br />

wenn nachgewiesen wird, dass<br />

der <strong>für</strong> ein entsprechendes neues<br />

Gebäude zulässige Transmissionswärmebedarf<br />

H T ´ um nicht mehr als<br />

40% überschritten wird. Dies macht<br />

aber einen Nachweis mit entsprechenden<br />

Berechnungen <strong>für</strong> das gesamte<br />

Gebäude notwendig.<br />

Wird ein Gebäude um 30 m 2 oder<br />

mehr erweitert, so gelten <strong>für</strong> den<br />

Anbau <strong>die</strong> Anforderungen an den<br />

Transmissionswärmebedarf H T ´ wie<br />

<strong>für</strong> einen Neubau.<br />

<strong>Anlagentechnik</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>EnEV</strong><br />

Bild 86: Modernisierungspflicht bei Altanlagen<br />

Maßnahmen im Gebäudebestand<br />

Höchstwerte der Wärmedurchgangskoeffizienten<br />

Bauteil Wärmedurchgangskoeffizient<br />

U-Wert (U-value) [W/m 2 · K]<br />

<strong>EnEV</strong> WSchV 95<br />

1 Außenwände 0,45 0,50<br />

Innendämmung, Gefacherneuerung 0,35<br />

2 Außenwände 0,35 0,40<br />

3 Fenster 1,7 1,8<br />

4 Decken, Dächer, Dachschrägen (Steildach) 0,30 0,30<br />

5 Decken, Dächer (Flachdach) 0,25 0,30<br />

6 Decken und Wände gegen unbeheizte Räume 0,40 0,50<br />

bzw. Erdreich (Dämmung auf der Kaltseite)<br />

7 Decken und Wände gegen unbeheizte Räume 0,50 0,50<br />

bzw. Erdreich (Dämmung auf der Warmseite)<br />

Bild 87: Vorgaben der neuen U-Werte<br />

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