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Anlagentechnik für die EnEV

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Erweiterung bestehender Gebäude<br />

Die Erweiterung bestehender Gebäude<br />

ist ebenfalls in der <strong>EnEV</strong> geregelt.<br />

Werden innerhalb eines Jahres neben<br />

der Heizungsmodernisierung noch<br />

an mindestens drei der folgenden<br />

Komponenten Änderungen durchgeführt,<br />

so muss ein Energiebedarfsausweis<br />

ausgestellt werden. Als<br />

Komponenten gelten Außenwände,<br />

Fenster, Außentüren, Bodenplatten,<br />

Keller- und Dachgeschossdecken<br />

sowie Steil- und Flachdächer.<br />

Ein Energiebedarfsausweis ist auch<br />

vorgeschrieben, wenn das beheizte<br />

Gebäudevolumen um mehr als 50%<br />

erweitert wird.<br />

Sofern allerdings <strong>die</strong> zur Berechnung<br />

erforderlichen Basisdaten nicht beschaffbar<br />

sind oder sich eine Berechnung<br />

mit den formulierten Regeln in<br />

der DIN 4701 Teil 10 nicht durchführen<br />

lässt, muss der Primärenergiebedarf<br />

nicht bestimmt werden. Dies kann<br />

beispielsweise <strong>für</strong> eine Gebäudeerweiterung<br />

gelten, <strong>die</strong> an den vorhandenen<br />

Heizkessel angeschlossen<br />

wird, wenn <strong>die</strong> Erzeugeraufwandszahl<br />

des vorhandenen Wärmeerzeugers<br />

nicht bekannt ist (<strong>EnEV</strong> § 3<br />

Abs. 3 Satz 3). In <strong>die</strong>sem Fall darf der<br />

rechnerische Transmissionswärmeverlust<br />

H T ´ nur 76% des zulässigen<br />

Transmissionswärmeverlustes betragen<br />

und muss in den Energiebedarfsausweis<br />

eingetragen werden.<br />

50<br />

<strong>Anlagentechnik</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>EnEV</strong><br />

Bild 88: Regelwerk zur Bewertung von Altanlagen<br />

<strong>EnEV</strong> und der Gebäudebestand<br />

Um auch ältere Anlagen energetisch<br />

bewerten zu können, wurde im September<br />

2003 <strong>die</strong> DIN V 4701 Teil 12<br />

Blatt 1 veröffentlicht. Zur Bewertung<br />

wird, vereinfacht beschrieben, <strong>die</strong><br />

Altanlage aufgrund ihrer Betriebsart,<br />

ihrer Größe und ihres Alters in ein<br />

Raster eingeordnet und daraus ein<br />

mittlerer Wirkungsgrad abgeleitet,<br />

der dann <strong>für</strong> <strong>die</strong> Berechnung der<br />

Erzeugeraufwandszahl verwendet<br />

werden kann.<br />

Da allerdings neben dem Wärmeerzeuger<br />

auch <strong>die</strong> Verlustgrößen <strong>für</strong><br />

<strong>die</strong> Wärmeverteilung und -übergabe<br />

in <strong>die</strong> Gesamtbetrachtung eingehen<br />

müssen, waren weitere Regelungen<br />

notwendig. Zunächst war geplant,<br />

auch hier<strong>für</strong> eine Normung vorzunehmen<br />

(weitere Blätter zum Teil 12<br />

der DIN V 4701), allerdings konnte<br />

man sich nicht auf ein Berechnungsverfahren<br />

<strong>für</strong> bestehende Verteilungs-<br />

und Übergabesysteme einigen.<br />

Deshalb wurde, um überhaupt<br />

eine Berechnung von bestehenden<br />

Anlagen zu ermöglichen, anstelle<br />

einer Norm im Februar 2004 <strong>die</strong> PAS<br />

1027 (publicly available specification)<br />

veröffentlicht, in der <strong>die</strong> Berechnung<br />

geregelt ist.<br />

Wärmeerzeuger<br />

Warmwasserbereitung<br />

Warmwasser-<br />

Speicherung<br />

Verteilung<br />

Übergabe<br />

Damit steht auch <strong>für</strong> bestehende<br />

ältere Heizungsanlagen nunmehr ein<br />

komplettes Regelwerk zur Verfügung,<br />

um eine Anlagenaufwandszahl e P zu<br />

ermitteln. Die vielfach zitierte Ausnahmeregelung<br />

nach § 3 Abs. 3 Nr. 3<br />

der <strong>EnEV</strong> (wenn Berechnungsgrundlagen<br />

fehlen, muss kein Primärenergiebedarf<br />

bestimmt werden, sondern<br />

nur eine verschärfte Anforderung an<br />

den Transmissionswärmeverlust eingehalten<br />

werden) greift somit zumindest<br />

<strong>für</strong> Altanlagen, <strong>die</strong> neue Gebäudeteile<br />

beheizen, nicht mehr.<br />

Für <strong>die</strong> Bewertung einer Altanlage<br />

nach DIN V 4701 Teil 12 sind nur folgende<br />

Informationen notwendig:<br />

– Kesselnennleistung (Typenschild)<br />

– Kesselbaujahr (Typenschild)<br />

– Kesseltyp (Standard-, Niedertemperatur-,<br />

Brennwertkessel,<br />

Gebläse)<br />

– Brenner nachgerüstet? Wenn ja,<br />

nach 1990?

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