Anlagentechnik für die EnEV
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Erweiterung bestehender Gebäude<br />
Die Erweiterung bestehender Gebäude<br />
ist ebenfalls in der <strong>EnEV</strong> geregelt.<br />
Werden innerhalb eines Jahres neben<br />
der Heizungsmodernisierung noch<br />
an mindestens drei der folgenden<br />
Komponenten Änderungen durchgeführt,<br />
so muss ein Energiebedarfsausweis<br />
ausgestellt werden. Als<br />
Komponenten gelten Außenwände,<br />
Fenster, Außentüren, Bodenplatten,<br />
Keller- und Dachgeschossdecken<br />
sowie Steil- und Flachdächer.<br />
Ein Energiebedarfsausweis ist auch<br />
vorgeschrieben, wenn das beheizte<br />
Gebäudevolumen um mehr als 50%<br />
erweitert wird.<br />
Sofern allerdings <strong>die</strong> zur Berechnung<br />
erforderlichen Basisdaten nicht beschaffbar<br />
sind oder sich eine Berechnung<br />
mit den formulierten Regeln in<br />
der DIN 4701 Teil 10 nicht durchführen<br />
lässt, muss der Primärenergiebedarf<br />
nicht bestimmt werden. Dies kann<br />
beispielsweise <strong>für</strong> eine Gebäudeerweiterung<br />
gelten, <strong>die</strong> an den vorhandenen<br />
Heizkessel angeschlossen<br />
wird, wenn <strong>die</strong> Erzeugeraufwandszahl<br />
des vorhandenen Wärmeerzeugers<br />
nicht bekannt ist (<strong>EnEV</strong> § 3<br />
Abs. 3 Satz 3). In <strong>die</strong>sem Fall darf der<br />
rechnerische Transmissionswärmeverlust<br />
H T ´ nur 76% des zulässigen<br />
Transmissionswärmeverlustes betragen<br />
und muss in den Energiebedarfsausweis<br />
eingetragen werden.<br />
50<br />
<strong>Anlagentechnik</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>EnEV</strong><br />
Bild 88: Regelwerk zur Bewertung von Altanlagen<br />
<strong>EnEV</strong> und der Gebäudebestand<br />
Um auch ältere Anlagen energetisch<br />
bewerten zu können, wurde im September<br />
2003 <strong>die</strong> DIN V 4701 Teil 12<br />
Blatt 1 veröffentlicht. Zur Bewertung<br />
wird, vereinfacht beschrieben, <strong>die</strong><br />
Altanlage aufgrund ihrer Betriebsart,<br />
ihrer Größe und ihres Alters in ein<br />
Raster eingeordnet und daraus ein<br />
mittlerer Wirkungsgrad abgeleitet,<br />
der dann <strong>für</strong> <strong>die</strong> Berechnung der<br />
Erzeugeraufwandszahl verwendet<br />
werden kann.<br />
Da allerdings neben dem Wärmeerzeuger<br />
auch <strong>die</strong> Verlustgrößen <strong>für</strong><br />
<strong>die</strong> Wärmeverteilung und -übergabe<br />
in <strong>die</strong> Gesamtbetrachtung eingehen<br />
müssen, waren weitere Regelungen<br />
notwendig. Zunächst war geplant,<br />
auch hier<strong>für</strong> eine Normung vorzunehmen<br />
(weitere Blätter zum Teil 12<br />
der DIN V 4701), allerdings konnte<br />
man sich nicht auf ein Berechnungsverfahren<br />
<strong>für</strong> bestehende Verteilungs-<br />
und Übergabesysteme einigen.<br />
Deshalb wurde, um überhaupt<br />
eine Berechnung von bestehenden<br />
Anlagen zu ermöglichen, anstelle<br />
einer Norm im Februar 2004 <strong>die</strong> PAS<br />
1027 (publicly available specification)<br />
veröffentlicht, in der <strong>die</strong> Berechnung<br />
geregelt ist.<br />
Wärmeerzeuger<br />
Warmwasserbereitung<br />
Warmwasser-<br />
Speicherung<br />
Verteilung<br />
Übergabe<br />
Damit steht auch <strong>für</strong> bestehende<br />
ältere Heizungsanlagen nunmehr ein<br />
komplettes Regelwerk zur Verfügung,<br />
um eine Anlagenaufwandszahl e P zu<br />
ermitteln. Die vielfach zitierte Ausnahmeregelung<br />
nach § 3 Abs. 3 Nr. 3<br />
der <strong>EnEV</strong> (wenn Berechnungsgrundlagen<br />
fehlen, muss kein Primärenergiebedarf<br />
bestimmt werden, sondern<br />
nur eine verschärfte Anforderung an<br />
den Transmissionswärmeverlust eingehalten<br />
werden) greift somit zumindest<br />
<strong>für</strong> Altanlagen, <strong>die</strong> neue Gebäudeteile<br />
beheizen, nicht mehr.<br />
Für <strong>die</strong> Bewertung einer Altanlage<br />
nach DIN V 4701 Teil 12 sind nur folgende<br />
Informationen notwendig:<br />
– Kesselnennleistung (Typenschild)<br />
– Kesselbaujahr (Typenschild)<br />
– Kesseltyp (Standard-, Niedertemperatur-,<br />
Brennwertkessel,<br />
Gebläse)<br />
– Brenner nachgerüstet? Wenn ja,<br />
nach 1990?