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eobachten. Schon von daher widersprechen noch heute die<br />

meisten Zeitzeugen entschieden dem Propagandabild von angeblichen<br />

Zwangsarbeitern, die unmenschlich behandelt und<br />

ausgebeutet worden seien. Bezeichnenderweise wurden bis<br />

heute auch keine echten Fotos vorgelegt, die solche Vorwürfe<br />

belegen könnten. Als der Verfasser im Juni 1<strong>99</strong>8 erstmals<br />

seine Forschungsergebnisse in einem öffentlichen Vortrag<br />

darlegte, haben mehr Zeitzeugen als je zuvor in einer 22jährigen<br />

Vortragstätigkeit eigene Erfahrungen zur Fremdarbeiterfrage<br />

vorgetragen und mit teilweise bemerkenswerten<br />

Einzelheiten die Grundaussagen des Vortrags bestätigt.<br />

Zeitgenössische Dokumente<br />

Zur Dokumentenfrage als Grundlage der Ausführungen muß<br />

festgehalten werden, daß es neben amtlichen Anweisungen<br />

ein Schlüsseldokument der Verteidigung beim Internationalen<br />

Militärtribunal von Nürnberg gibt, das die Behauptungen<br />

des Siegergeschichtsbildes widerlegt (KV Vert. P.L. 55).<br />

Durch intensive Suche konnten nunmehr im Staatsarchiv<br />

Nürnberg auch Originale beeideter Aussagen aufgefunden<br />

und erstmals zusammenhängend ausgewertet werden, welche<br />

eine wichtige Ergänzung zu den amtlichen Richtlinien darstellen,<br />

wenn ein wirklichkeitsgetreues Bild der damaligen<br />

Zustände entwickelt werden soll. Nicht gefunden werden<br />

konnten bislang die in den verschiedenen Aussagen erwähnten<br />

Akten der Gaugerichte, in denen straffällig gewordene<br />

Angehörige der nationalsozialistischen Führungsschicht bis<br />

hinunter zu Zellenleitern und Blockleitern besonders streng<br />

bestraft wurden, da sie nach dem damaligen Selbstverständnis<br />

der NSDAP den Volksgenossen Vorbilder sein sollten.<br />

RECHTLICHE BESTIMMUNGEN IM DRITTEN REICH<br />

Schon die vorhandenen staatlichen Anweisungen bestätigen<br />

das negative Bild der Medien nicht. So ist in einem Sonderdruck<br />

aus dem Reichsarbeitsblatt Der Einsatz ausländischer<br />

Arbeitskräfte in Deutschland, Berlin 1942, z.B. auf S. 22 über<br />

die Sozialversicherung ganz lapidar zu lesen:<br />

»Ausländische Arbeiter und Angestellte unterliegen grundsätzlich<br />

der deutschen Krankenversicherung, Unfallversicherung<br />

und Rentenversicherung (Invalidenversicherung,<br />

Angestelltenversicherung, knappschaftlicher Pensionsversicherung)<br />

in derselben Weise wie die vergleichbaren deutschen<br />

Arbeitskräfte. Für sie sind daher die Versicherungsbeiträge<br />

nach den allgemeinen gesetzlichen Vorschriften zu<br />

entrichten.«<br />

Für Polen aus dem Generalgouvernement gilt eine Sonderregelung.<br />

Vom 1. April 1943 stammt eine geheime Ausarbeitung<br />

über die sicherheitspolizeiliche Behandlung der im<br />

Reich eingesetzten ausländischen Arbeitskräfte für die<br />

Gestapo Hessen, wobei von 67 Seiten durch die Alliierten nur<br />

ein Teil zur Vorlage gebracht wurde (Dok. NO-2907). Das<br />

Dokument enthält aus der Vielzahl der Ausländergruppen nur<br />

die Bestimmungen zu den Ostarbeitern, Polen und Tschechen.<br />

Danach sollen Ostarbeiter ihre Unterkünfte nur zur<br />

Dokument PL(A) 55 im Internationalen Militärgerichtshof, Nürnberg (IMG, Bd. 42, S. 350f.)<br />

364 VffG · 1<strong>99</strong>9 · 3. Jahrgang · Heft 4

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