4_99 c20040129 [122].pdf 7377KB Aug 21 2007
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eobachten. Schon von daher widersprechen noch heute die<br />
meisten Zeitzeugen entschieden dem Propagandabild von angeblichen<br />
Zwangsarbeitern, die unmenschlich behandelt und<br />
ausgebeutet worden seien. Bezeichnenderweise wurden bis<br />
heute auch keine echten Fotos vorgelegt, die solche Vorwürfe<br />
belegen könnten. Als der Verfasser im Juni 1<strong>99</strong>8 erstmals<br />
seine Forschungsergebnisse in einem öffentlichen Vortrag<br />
darlegte, haben mehr Zeitzeugen als je zuvor in einer 22jährigen<br />
Vortragstätigkeit eigene Erfahrungen zur Fremdarbeiterfrage<br />
vorgetragen und mit teilweise bemerkenswerten<br />
Einzelheiten die Grundaussagen des Vortrags bestätigt.<br />
Zeitgenössische Dokumente<br />
Zur Dokumentenfrage als Grundlage der Ausführungen muß<br />
festgehalten werden, daß es neben amtlichen Anweisungen<br />
ein Schlüsseldokument der Verteidigung beim Internationalen<br />
Militärtribunal von Nürnberg gibt, das die Behauptungen<br />
des Siegergeschichtsbildes widerlegt (KV Vert. P.L. 55).<br />
Durch intensive Suche konnten nunmehr im Staatsarchiv<br />
Nürnberg auch Originale beeideter Aussagen aufgefunden<br />
und erstmals zusammenhängend ausgewertet werden, welche<br />
eine wichtige Ergänzung zu den amtlichen Richtlinien darstellen,<br />
wenn ein wirklichkeitsgetreues Bild der damaligen<br />
Zustände entwickelt werden soll. Nicht gefunden werden<br />
konnten bislang die in den verschiedenen Aussagen erwähnten<br />
Akten der Gaugerichte, in denen straffällig gewordene<br />
Angehörige der nationalsozialistischen Führungsschicht bis<br />
hinunter zu Zellenleitern und Blockleitern besonders streng<br />
bestraft wurden, da sie nach dem damaligen Selbstverständnis<br />
der NSDAP den Volksgenossen Vorbilder sein sollten.<br />
RECHTLICHE BESTIMMUNGEN IM DRITTEN REICH<br />
Schon die vorhandenen staatlichen Anweisungen bestätigen<br />
das negative Bild der Medien nicht. So ist in einem Sonderdruck<br />
aus dem Reichsarbeitsblatt Der Einsatz ausländischer<br />
Arbeitskräfte in Deutschland, Berlin 1942, z.B. auf S. 22 über<br />
die Sozialversicherung ganz lapidar zu lesen:<br />
»Ausländische Arbeiter und Angestellte unterliegen grundsätzlich<br />
der deutschen Krankenversicherung, Unfallversicherung<br />
und Rentenversicherung (Invalidenversicherung,<br />
Angestelltenversicherung, knappschaftlicher Pensionsversicherung)<br />
in derselben Weise wie die vergleichbaren deutschen<br />
Arbeitskräfte. Für sie sind daher die Versicherungsbeiträge<br />
nach den allgemeinen gesetzlichen Vorschriften zu<br />
entrichten.«<br />
Für Polen aus dem Generalgouvernement gilt eine Sonderregelung.<br />
Vom 1. April 1943 stammt eine geheime Ausarbeitung<br />
über die sicherheitspolizeiliche Behandlung der im<br />
Reich eingesetzten ausländischen Arbeitskräfte für die<br />
Gestapo Hessen, wobei von 67 Seiten durch die Alliierten nur<br />
ein Teil zur Vorlage gebracht wurde (Dok. NO-2907). Das<br />
Dokument enthält aus der Vielzahl der Ausländergruppen nur<br />
die Bestimmungen zu den Ostarbeitern, Polen und Tschechen.<br />
Danach sollen Ostarbeiter ihre Unterkünfte nur zur<br />
Dokument PL(A) 55 im Internationalen Militärgerichtshof, Nürnberg (IMG, Bd. 42, S. 350f.)<br />
364 VffG · 1<strong>99</strong>9 · 3. Jahrgang · Heft 4