Geschäftsbericht 2011 - Stadtwerke Frankfurt am Main
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54 KONZERNLAGEBERICHT/RISIKOMANAGEMENT<br />
Durch den zunehmenden Anteil regenerativer Energien werden neben Maßnahmen zum<br />
Ausbau der Netze insbesondere zusätzliche flexible Erzeugungskapazitäten erforderlich, wie<br />
zum Beispiel Gas- und D<strong>am</strong>pfkraftwerke (GuD-Kraftwerke). Diese werden zukünftig vermehrt<br />
benötigt, um die Schwankungen bei der Einspeisung von Wind- und Sonnenstrom auszugleichen.<br />
Vor diesem Hintergrund haben wir uns Anfang <strong>2011</strong> an einer Projektgesellschaft<br />
in Bremen beteiligt, die ab 2013 ein hocheffizientes und schnell regelbares GuD-Kraftwerk<br />
betreiben wird.<br />
Netz und Regulierung<br />
Regulatorische Risiken ergeben sich insbesondere aus den Vorgaben des EnWG einschließ-<br />
lich der Verordnungen sowie den Festlegungen und Bescheiden der BNetzA zu den Erlösen<br />
der Netzbetreiber. Diese zwingen die Betreiber, die Kosten zu senken und gleichzeitig<br />
weiterhin eine angemessene Versorgungsqualität zu gewährleisten.<br />
Bei der Vorbereitung der zweiten Regulierungsperiode für Strom (ab 2014) und Gas<br />
(ab 2013) wird deutlich, dass die BNetzA eine verschärfte Kostenregulierung anstrebt.<br />
Darüber hinaus wurden Ende Oktober <strong>2011</strong> die kalkulatorischen Eigenkapitalzinssätze für<br />
Strom- und Gasnetzbetreiber für die Dauer der zweiten Regulierungsperiode leicht gesenkt.<br />
Dies verschlechtert die Investitionsbedingungen, so dass die im internationalen Vergleich<br />
weit unterdurchschnittliche Netzrendite bestehen bleibt.<br />
Beim anstehenden Effizienzvergleich wird die BNetzA die angekündigte Verschärfung ihrer<br />
Haltung bezüglich der Personalzusatzkosten umsetzen. Diese sind nur dann als dauerhaft<br />
nicht beeinflussbare Kosten des Netzbetriebs anzusehen, wenn die Mitarbeiter direkt bei der<br />
Netzgesellschaft angestellt sind. Mögliche Auswirkungen und Handlungsalternativen werden<br />
zurzeit von uns geprüft.<br />
Darüber hinaus wird ab 2012 die Qualitätsregulierung für Strom mit möglichen Bonus- und<br />
Malusregeln für die Netzbetreiber eingeführt. Durch die Einbeziehung eines sogenannten<br />
Qualitätselements in die Erlösobergrenze soll vermieden werden, dass der Kostensenkungsdruck<br />
zu Lasten der Versorgungsqualität geht.