Geschäftsbericht 2011 - Stadtwerke Frankfurt am Main
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72 KONZERNLAGEBERICHT/VORGÄNGE VON BESONDERER BEDEUTUNG …<br />
9.<br />
Vorgänge von besonderer Bedeutung<br />
nach Schluss des Geschäftsjahres<br />
In dem beim Landgericht <strong>Frankfurt</strong> <strong>am</strong> <strong>Main</strong> anhängigen sogenannten Spruchverfahren zur<br />
Bestimmung der angemessenen Abfindung und Ausgleichszahlung gemäß §§ 304 ff. AktG<br />
wurde <strong>am</strong> 25. Januar 2012 ein Beschluss gefasst. Das Landgericht setzt darin eine Barabfindung<br />
von 220,52 Euro je Stückaktie und eine Garantiedividende von 13,41 Euro (netto)<br />
je Stückaktie fest. Der gerichtlich festgesetzte Betrag ist auch an die Aktionäre zu zahlen,<br />
die das Abfindungsangebot bereits in der Vergangenheit angenommen und ihre Aktien<br />
an die SWFH zurückgegeben haben. Wir halten die Entscheidung jedoch für unzutreffend<br />
und haben daher Beschwerde beim Oberlandesgericht eingelegt. Vorsorglich haben wir<br />
im Geschäftsjahr <strong>2011</strong>, auf Grund des Beschlusses des Landgerichts <strong>Frankfurt</strong> <strong>am</strong> <strong>Main</strong>, für<br />
eventuell zu leistende Nachzahlungen für die Garantiedividende entsprechende Vorsorge<br />
getroffen und eine entsprechende Rückstellung gebildet.<br />
Weitere Vorgänge von besonderer Bedeutung nach Schluss des Geschäftsjahres haben sich<br />
nicht ergeben.<br />
<strong>Frankfurt</strong> <strong>am</strong> <strong>Main</strong>, den 21. Mai 2012<br />
<strong>Stadtwerke</strong> <strong>Frankfurt</strong> <strong>am</strong> <strong>Main</strong> Holding GmbH<br />
Dr. Constantin H. Alsheimer Werner Röhre