Geschäftsbericht 2011 - Stadtwerke Frankfurt am Main
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98 KONZERNANHANG/ANGABEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG<br />
(18) Außerordentliches Ergebnis<br />
Das außerordentliche Ergebnis des Vorjahres resultierte aus der erstmaligen Anwendung<br />
der Regelungen des BilMoG und setzt sich wie folgt zus<strong>am</strong>men:<br />
<strong>2011</strong> 2010<br />
Mio EUR Mio EUR<br />
Außerordentliche Erträge<br />
Erhöhung der Anschaffungskosten auf den beizulegenden<br />
Zeitwert des Deckungsvermögens nach § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB<br />
0 18,6<br />
Abgrenzung Ausgleichszahlung aus Derivaten 0 6,6<br />
Auflösung Rückstellung für Altlasten 0 1,5<br />
Außerordentliche Aufwendungen<br />
0 26,7<br />
Zuführung zur Rückstellung für Altersteilzeitverpflichtungen 0 1,6<br />
Zuführung zur Rückstellung für Pensionen<br />
und ähnliche Verpflichtungen<br />
0 0,7<br />
Zuführung zur Rückstellung für Freistromdeputatsverpflichtungen 0 0,3<br />
Zuführung zur Rückstellung für Freifahrtdeputatsverpflichtungen 0 0,1<br />
0 2,7<br />
Außerordentliches Ergebnis 0 24,0<br />
(19) Steuern<br />
Bei den Steuern vom Einkommen und vom Ertrag handelt es sich im Wesentlichen um die<br />
Körperschaftsteuer, die auf die Ausgleichszahlung an die außenstehenden Aktionäre der<br />
<strong>Main</strong>ova entfällt (EUR 2,4 Mio; i. Vj. EUR 2,4 Mio) und um die noch zu erwartende Gewerbe-<br />
(EUR 2,1 Mio) und Körperschaftsteuerzahllast (EUR 0,3 Mio) für das Jahr 2010 auf Grundlage<br />
der abgegeben Steuererklärungen. Der Vorjahresausweis enthielt zudem periodenfremde<br />
Erträge aus der Anpassung der erwarteten Gewerbesteuerzahlungen/-erstattungen auf<br />
Grund der Betriebsprüfung für die Jahre 2001 bis 2004.<br />
Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag enthalten keine Erträge oder Aufwendungen<br />
aus latenten Steuern. Insges<strong>am</strong>t werden die passiven latenten Steuern durch aktive latente<br />
Steuern überkompensiert. Der Überhang aktiver latenter Steuern wurde nicht bilanziert.<br />
Die sonstigen Steuern betreffen hauptsächlich die Strom- und Erdgassteuer auf den Eigenverbrauch<br />
sowie Grund- und Kraftfahrzeugsteuer. In den sonstigen Steuern sind EUR 1,0 Mio<br />
(i. Vj. EUR 0,3 Mio) periodenfremde Aufwendungen enthalten.<br />
IV. Sonstige finanzielle Verpflichtungen<br />
Die finanziellen Verpflichtungen i. S. d. § 314 Abs. 1 Nr. 2a HGB bewegen sich im Rahmen<br />
der üblichen Verpflichtungen aus Miet- und Leasingverträgen. Das Bestellobligo übersteigt<br />
nicht den branchenüblichen Umfang. Bei den vollkonsolidierten Unternehmen bestehen<br />
Verpflichtungen aus dem Bestellobligo vor allem für die Ersatzbeschaffung von Schienenfahrzeugen,<br />
Baumaßnahmen und Dienstleistungen in Höhe von EUR 296,1 Mio (i. Vj.