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Geschäftsbericht 2011 - Stadtwerke Frankfurt am Main

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88 KONZERNANHANG/ALLGEMEINES<br />

Ausleihungen sind zu Nenn- bzw., sofern unverzinslich und sofern wesentlich, zu Barwerten<br />

bilanziert.<br />

Auf Grund des im Vorjahr neu gefassten § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB erfolgt die Bewertung der<br />

Vermögensgegenstände, die ausschließlich der Erfüllung der Schulden aus den Erfüllungsrückständen<br />

und den Aufstockungsbeträgen im Rahmen vertraglich vereinbarter Altersteilzeitverpflichtungen<br />

dienen und dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen sind, mit ihrem<br />

beizulegenden Zeitwert. Bei den vorgenannten Vermögensgegenständen handelt es sich<br />

um die unter den Beteiligungen ausgewiesenen Aktien an der Süwag AG. Der beizulegende<br />

Zeitwert ergibt sich aus einer fest vereinbarten Put-Option, die bis zum 30. Juni 2012 gültig<br />

ist. Nach den Bestimmungen des HGBs sind diese Vermögensgegenstände mit denjenigen<br />

Verpflichtungen zu saldieren, zu deren Absicherung sie dienen.<br />

Entsprechend wird mit den zu Grunde liegenden Erträgen aus den verrechneten Vermögens-<br />

gegenständen und mit den Aufwendungen aus den Zinseffekten der Rückstellung verfahren.<br />

Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren werden zu fortgeschriebenen durchschnittlichen<br />

Einstandspreisen unter Berücksichtigung des Niederstwertprinzips bewertet. Bestandsrisiken<br />

wegen langer Lagerdauer und verminderter Verwertbarkeit sind durch angemessene<br />

Abschläge berücksichtigt.<br />

Unfertige Erzeugnisse werden mit Herstellungskosten unter Berücksichtigung des Niederst-<br />

wertprinzips verlustfrei bewertet. Die Herstellungskosten umfassen direkt zurechenbare<br />

Einzelkosten sowie angemessene Teile der notwendigen Gemeinkosten.<br />

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zu Nominalwerten, ggf. vermindert<br />

um angemessene Einzel- oder Pauschalwertberichtigungen, aktiviert. Sonstige Vermögensgegenstände<br />

mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden entsprechend abgezinst,<br />

soweit diese niedrig- oder unverzinslich sind.<br />

Erhaltene Abschlagszahlungen auf den noch nicht abgerechneten Energieverbrauch von<br />

Kunden sind bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen abgesetzt.<br />

Der Kassenbestand sowie die Guthaben bei Kreditinstituten werden mit den Kontenständen<br />

zum Bilanzstichtag ausgewiesen.<br />

Durch die Abschaffung des § 308 Abs. 3 HGB a. F. bestand das Wahlrecht zur unveränderten Über-<br />

nahme steuerrechtlicher Wertansätze in den Konzernabschluss bereits in Vorjahren nicht mehr.<br />

Bezüglich des Sonderpostens mit Rücklageanteil wurde demzufolge wie folgt verfahren:<br />

• Die bereits <strong>am</strong> Ende des Jahres 2007 laut den Einzelabschlüssen bestehenden Sonderposten<br />

wurden erfolgsneutral mit dem Verlustvortrag verrechnet,<br />

• die bezüglich des Sonderpostens vorgenommene Sonderabschreibung wurde wieder<br />

zurückgenommen.

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