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Geschäftsbericht 2011 - Stadtwerke Frankfurt am Main

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GESCHÄFTSBERICHT <strong>2011</strong> DER SWF HOLDING GMBH<br />

Die Anteile an der VGF sind seit 1998 mit einem Erinnerungswert von EUR 0,51 bilanziert.<br />

Die Anteile an der BBF sind seit 2003 mit einem Erinnerungswert von EUR 1,00 bewertet.<br />

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit Ausnahme des Körperschaftsteuerguthabens<br />

zum Nennwert ggf. vermindert um angemessene Einzel- oder Pauschalwertberichtigungen<br />

aktiviert. Das Körperschaftsteuerguthaben ist mit seinem Barwert angesetzt.<br />

Der Kassenbestand sowie die Guthaben bei Kreditinstituten werden mit den Kontenständen<br />

zum Bilanzstichtag ausgewiesen.<br />

Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen beziehen sich auf den<br />

Personenkreis der ehemaligen Mitglieder der Geschäftsführung und deren Hinterbliebene<br />

sowie in unserem Unternehmen beschäftigte beurlaubte Be<strong>am</strong>te. Zusätzlich sind hier auch<br />

so genannte „Deputatsverpflichtungen“ (Freifahrtberechtigungen) und Beihilfe-Ansprüche<br />

ehemaliger Mitarbeiter enthalten.<br />

Die Ermittlung der Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen erfolgt<br />

auf Basis versicherungsmathematischer Berechnungen mit dem Erfüllungsbetrag unter<br />

Anwendung der Projected-unit-credit-Methode (kurz: PUC-Methode). Basis für die versicherungsmathematische<br />

Ermittlung sind jeweils die Richttafeln 2005 G von Prof. Dr. K. Heubeck.<br />

Zukünftig erwartete Einkommens- (bzw. Beihilfe-) und Rentensteigerungen werden durch<br />

eine jeweilige Dyn<strong>am</strong>isierung von 2,0 % p. a. bei der Ermittlung der Rückstellung berücksichtigt.<br />

Für die Bewertung wird eine Fluktuation von 0 % p. a. angenommen. Der zu<br />

Grunde gelegte Rechnungszins für die Abzinsung der Pensionsverpflichtungen nach § 253<br />

Abs. 2 Satz 2 HGB beläuft sich zum 31. Dezember <strong>2011</strong> auf 5,14 % p. a. (i. Vj. 5,15 % p. a.); es<br />

handelt sich dabei um den von der Deutschen Bundesbank ermittelten und veröffentlichten<br />

durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre für eine angenommene<br />

Laufzeit von 15 Jahren.<br />

Die Ermittlung der Rückstellungen für Verpflichtungen aus Altersteilzeit erfolgt auf Basis<br />

versicherungsmathematischer Berechnungen mit dem Erfüllungsbetrag unter Anwendung<br />

der PUC-Methode. Basis für die versicherungsmathematische Ermittlung sind jeweils die<br />

Richttafeln 2005 G von Prof. Dr. K. Heubeck. Zukünftig erwartete Einkommenssteigerungen<br />

werden durch eine Dyn<strong>am</strong>isierung von 2,0 % p. a. bei der Ermittlung der Rückstellung<br />

berücksichtigt. Bei der Bewertung der Rückstellungen für Altersteilzeitverpflichtungen wurde<br />

der Rechnungszins für abgeschlossene Altersteilzeit-Verträge mit 3,81 % p. a. (i. Vj. 3,90 %<br />

p. a.) und eine durchschnittliche Restlaufzeit von einem Jahr angesetzt. Für potenzielle<br />

Altersteilzeit-Anwärter wird mit keiner Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme gerechnet.<br />

Zur Gewährung einer betrieblichen Altersversorgung sind alle tariflichen Mitarbeiter im<br />

Rahmen der Bindung an den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst – Verwaltung (TVöD-V)<br />

sowie auf Basis einzelvertraglicher Regelungen bei der Zusatzversorgungskasse der Stadt<br />

<strong>Frankfurt</strong> <strong>am</strong> <strong>Main</strong> (ZVK) nach den Regeln der Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst<br />

pflichtversichert. Die Beiträge werden im Rahmen eines Umlageverfahrens erhoben. Der<br />

Umlagesatz der ZVK <strong>Frankfurt</strong> <strong>am</strong> <strong>Main</strong> beläuft sich auf 6,0 %; hiervon übernimmt der<br />

Arbeitgeber 5,6 %, die Eigenbeteiligung der Arbeitnehmer beträgt 0,4 %. Daneben wird<br />

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