Geschäftsbericht 2011 - Stadtwerke Frankfurt am Main
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GESCHÄFTSBERICHT <strong>2011</strong> DER SWF HOLDING GMBH<br />
Die Anteile an der VGF sind seit 1998 mit einem Erinnerungswert von EUR 0,51 bilanziert.<br />
Die Anteile an der BBF sind seit 2003 mit einem Erinnerungswert von EUR 1,00 bewertet.<br />
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit Ausnahme des Körperschaftsteuerguthabens<br />
zum Nennwert ggf. vermindert um angemessene Einzel- oder Pauschalwertberichtigungen<br />
aktiviert. Das Körperschaftsteuerguthaben ist mit seinem Barwert angesetzt.<br />
Der Kassenbestand sowie die Guthaben bei Kreditinstituten werden mit den Kontenständen<br />
zum Bilanzstichtag ausgewiesen.<br />
Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen beziehen sich auf den<br />
Personenkreis der ehemaligen Mitglieder der Geschäftsführung und deren Hinterbliebene<br />
sowie in unserem Unternehmen beschäftigte beurlaubte Be<strong>am</strong>te. Zusätzlich sind hier auch<br />
so genannte „Deputatsverpflichtungen“ (Freifahrtberechtigungen) und Beihilfe-Ansprüche<br />
ehemaliger Mitarbeiter enthalten.<br />
Die Ermittlung der Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen erfolgt<br />
auf Basis versicherungsmathematischer Berechnungen mit dem Erfüllungsbetrag unter<br />
Anwendung der Projected-unit-credit-Methode (kurz: PUC-Methode). Basis für die versicherungsmathematische<br />
Ermittlung sind jeweils die Richttafeln 2005 G von Prof. Dr. K. Heubeck.<br />
Zukünftig erwartete Einkommens- (bzw. Beihilfe-) und Rentensteigerungen werden durch<br />
eine jeweilige Dyn<strong>am</strong>isierung von 2,0 % p. a. bei der Ermittlung der Rückstellung berücksichtigt.<br />
Für die Bewertung wird eine Fluktuation von 0 % p. a. angenommen. Der zu<br />
Grunde gelegte Rechnungszins für die Abzinsung der Pensionsverpflichtungen nach § 253<br />
Abs. 2 Satz 2 HGB beläuft sich zum 31. Dezember <strong>2011</strong> auf 5,14 % p. a. (i. Vj. 5,15 % p. a.); es<br />
handelt sich dabei um den von der Deutschen Bundesbank ermittelten und veröffentlichten<br />
durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre für eine angenommene<br />
Laufzeit von 15 Jahren.<br />
Die Ermittlung der Rückstellungen für Verpflichtungen aus Altersteilzeit erfolgt auf Basis<br />
versicherungsmathematischer Berechnungen mit dem Erfüllungsbetrag unter Anwendung<br />
der PUC-Methode. Basis für die versicherungsmathematische Ermittlung sind jeweils die<br />
Richttafeln 2005 G von Prof. Dr. K. Heubeck. Zukünftig erwartete Einkommenssteigerungen<br />
werden durch eine Dyn<strong>am</strong>isierung von 2,0 % p. a. bei der Ermittlung der Rückstellung<br />
berücksichtigt. Bei der Bewertung der Rückstellungen für Altersteilzeitverpflichtungen wurde<br />
der Rechnungszins für abgeschlossene Altersteilzeit-Verträge mit 3,81 % p. a. (i. Vj. 3,90 %<br />
p. a.) und eine durchschnittliche Restlaufzeit von einem Jahr angesetzt. Für potenzielle<br />
Altersteilzeit-Anwärter wird mit keiner Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme gerechnet.<br />
Zur Gewährung einer betrieblichen Altersversorgung sind alle tariflichen Mitarbeiter im<br />
Rahmen der Bindung an den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst – Verwaltung (TVöD-V)<br />
sowie auf Basis einzelvertraglicher Regelungen bei der Zusatzversorgungskasse der Stadt<br />
<strong>Frankfurt</strong> <strong>am</strong> <strong>Main</strong> (ZVK) nach den Regeln der Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst<br />
pflichtversichert. Die Beiträge werden im Rahmen eines Umlageverfahrens erhoben. Der<br />
Umlagesatz der ZVK <strong>Frankfurt</strong> <strong>am</strong> <strong>Main</strong> beläuft sich auf 6,0 %; hiervon übernimmt der<br />
Arbeitgeber 5,6 %, die Eigenbeteiligung der Arbeitnehmer beträgt 0,4 %. Daneben wird<br />
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