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Geschäftsbericht 2011 - Stadtwerke Frankfurt am Main

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138 GESCHÄFTSBERICHT DER SWFH/ANHANG<br />

gemäß § 63 der ZVK-Satzung (ZVK-S) vom Arbeitgeber ein steuerfreies Sanierungsgeld<br />

in Höhe von 3,0 % erhoben. Zur Sicherung langfristig stabiler Hebesätze beschloss der<br />

Kassenausschuss der Stadt <strong>Frankfurt</strong> <strong>am</strong> <strong>Main</strong>, das Sanierungsgeld stufenweise von bisher<br />

3,0 % auf 3,5 % anzuheben. Ab dem 1. Januar <strong>2011</strong> beträgt er danach 3,0 % und ab dem<br />

1. Januar 2012 3,5 %. Derzeit liegen keine gesicherten Erkenntnisse für einen weiteren Anstieg<br />

des Sanierungsgeldes vor. Es ist jedoch d<strong>am</strong>it zu rechnen, dass auch künftig Beitragserhöhungen<br />

erfolgen werden. Der Aufwand aus ZVK-Umlagen (Arbeitgeberanteil) ist unter den<br />

Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung ausgewiesen. Entsprechend der<br />

allgemeinen Bilanzierungspraxis hat die SWF Holding keine Verpflichtungen im Hinblick auf<br />

die Mitgliedschaft in der Zusatzversorgungskasse der Stadt <strong>Frankfurt</strong> <strong>am</strong> <strong>Main</strong> im Jahresabschluss<br />

passiviert.<br />

Die Jubiläumsrückstellungen sind auf Grundlage versicherungsmathematischer Berechnungen<br />

mit dem Erfüllungsbetrag unter Anwendung der PUC-Methode angesetzt. Der zu Grunde<br />

gelegte Rechnungszins für die Abzinsung der Jubiläumrückstellungen wird nach § 253 Abs.<br />

2 Satz 2 HGB ermittelt und beläuft sich zum 31. Dezember <strong>2011</strong> auf 5,14 % p. a. (i. Vj. 5,15 %<br />

p. a.). Zukünftig erwartete Einkommenssteigerungen werden durch eine Dyn<strong>am</strong>isierung von<br />

2,0 % p. a. bei der Ermittlung der Rückstellung berücksichtigt. Die Fluktuation wird altersabhängig<br />

fallend angenommen.<br />

Die Steuerrückstellungen beruhen auf den Berechnungen unsererseits sowie unter Beachtung<br />

der Mitteilungen unseres steuerlichen Beraters.<br />

Die neben den Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen, für Altersteilzeit<br />

sowie für Jubiläen und Steuern bestehenden weiteren Rückstellungen berücksichtigen alle<br />

erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten. Sie werden in Höhe des nach vernünftiger<br />

kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags passiviert. In diesem<br />

sind zukünftige Preis- und Kostensteigerungen einbezogen. Zudem werden Rückstellungen<br />

mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden<br />

durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Die<br />

anzuwendenden Zinssätze werden von der Deutschen Bundesbank ermittelt.<br />

Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert.<br />

Latente Steuern werden für zeitliche Unterschiede zwischen den handelsrechtlichen und<br />

steuerlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten<br />

ermittelt. Die Ermittlung der latenten Steuern erfolgt auf Basis des kombinierten<br />

Ertragsteuersatzes der SWF Holding von aktuell 31,225 %. Der kombinierte Ertragsteuersatz<br />

umfasst Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Solidaritätszuschlag. Für eine sich<br />

insges<strong>am</strong>t ergebende zukünftige Steuerbelastung würde in der Bilanz eine entsprechende<br />

passive latente Steuer angesetzt werden. Im Falle einer zukünftigen Steuerentlastung wurde<br />

seitens der SWF Holding vom entsprechenden Aktivierungswahlrecht nach § 274 Abs. 1 Satz<br />

2 HGB kein Gebrauch gemacht. Passive latente Steuern ergeben sich hauptsächlich bei den<br />

Beteiligungen des Finanzanlagevermögens, während aktive latente Steuern im Wesentlichen<br />

auf Sachanlagevermögen und Rückstellungen beruhen. Auf steuerliche Verlustvorträge werden<br />

keine aktiven latenten Steuern gebildet, da nicht erwartet wird, dass die Verlustvorträge

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