Geschäftsbericht 2011 - Stadtwerke Frankfurt am Main
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138 GESCHÄFTSBERICHT DER SWFH/ANHANG<br />
gemäß § 63 der ZVK-Satzung (ZVK-S) vom Arbeitgeber ein steuerfreies Sanierungsgeld<br />
in Höhe von 3,0 % erhoben. Zur Sicherung langfristig stabiler Hebesätze beschloss der<br />
Kassenausschuss der Stadt <strong>Frankfurt</strong> <strong>am</strong> <strong>Main</strong>, das Sanierungsgeld stufenweise von bisher<br />
3,0 % auf 3,5 % anzuheben. Ab dem 1. Januar <strong>2011</strong> beträgt er danach 3,0 % und ab dem<br />
1. Januar 2012 3,5 %. Derzeit liegen keine gesicherten Erkenntnisse für einen weiteren Anstieg<br />
des Sanierungsgeldes vor. Es ist jedoch d<strong>am</strong>it zu rechnen, dass auch künftig Beitragserhöhungen<br />
erfolgen werden. Der Aufwand aus ZVK-Umlagen (Arbeitgeberanteil) ist unter den<br />
Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung ausgewiesen. Entsprechend der<br />
allgemeinen Bilanzierungspraxis hat die SWF Holding keine Verpflichtungen im Hinblick auf<br />
die Mitgliedschaft in der Zusatzversorgungskasse der Stadt <strong>Frankfurt</strong> <strong>am</strong> <strong>Main</strong> im Jahresabschluss<br />
passiviert.<br />
Die Jubiläumsrückstellungen sind auf Grundlage versicherungsmathematischer Berechnungen<br />
mit dem Erfüllungsbetrag unter Anwendung der PUC-Methode angesetzt. Der zu Grunde<br />
gelegte Rechnungszins für die Abzinsung der Jubiläumrückstellungen wird nach § 253 Abs.<br />
2 Satz 2 HGB ermittelt und beläuft sich zum 31. Dezember <strong>2011</strong> auf 5,14 % p. a. (i. Vj. 5,15 %<br />
p. a.). Zukünftig erwartete Einkommenssteigerungen werden durch eine Dyn<strong>am</strong>isierung von<br />
2,0 % p. a. bei der Ermittlung der Rückstellung berücksichtigt. Die Fluktuation wird altersabhängig<br />
fallend angenommen.<br />
Die Steuerrückstellungen beruhen auf den Berechnungen unsererseits sowie unter Beachtung<br />
der Mitteilungen unseres steuerlichen Beraters.<br />
Die neben den Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen, für Altersteilzeit<br />
sowie für Jubiläen und Steuern bestehenden weiteren Rückstellungen berücksichtigen alle<br />
erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten. Sie werden in Höhe des nach vernünftiger<br />
kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags passiviert. In diesem<br />
sind zukünftige Preis- und Kostensteigerungen einbezogen. Zudem werden Rückstellungen<br />
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden<br />
durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Die<br />
anzuwendenden Zinssätze werden von der Deutschen Bundesbank ermittelt.<br />
Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert.<br />
Latente Steuern werden für zeitliche Unterschiede zwischen den handelsrechtlichen und<br />
steuerlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten<br />
ermittelt. Die Ermittlung der latenten Steuern erfolgt auf Basis des kombinierten<br />
Ertragsteuersatzes der SWF Holding von aktuell 31,225 %. Der kombinierte Ertragsteuersatz<br />
umfasst Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Solidaritätszuschlag. Für eine sich<br />
insges<strong>am</strong>t ergebende zukünftige Steuerbelastung würde in der Bilanz eine entsprechende<br />
passive latente Steuer angesetzt werden. Im Falle einer zukünftigen Steuerentlastung wurde<br />
seitens der SWF Holding vom entsprechenden Aktivierungswahlrecht nach § 274 Abs. 1 Satz<br />
2 HGB kein Gebrauch gemacht. Passive latente Steuern ergeben sich hauptsächlich bei den<br />
Beteiligungen des Finanzanlagevermögens, während aktive latente Steuern im Wesentlichen<br />
auf Sachanlagevermögen und Rückstellungen beruhen. Auf steuerliche Verlustvorträge werden<br />
keine aktiven latenten Steuern gebildet, da nicht erwartet wird, dass die Verlustvorträge