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Magazin 198801

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klide Ruthenium in deutlichem Umfang bis<br />

in das Grundwasser durchgeschlagen sind.<br />

Das radiotoxische Caesium 137 dagegen<br />

wurde im Boden vom Grundwasser weitgehend<br />

ferngehalten.<br />

Vorsorge des Bundes -<br />

Trinkwasser-Notversorgung<br />

Auf dem hohen SChutzwert des Grundwassers<br />

baut folgerichtig auch die im Rahmen<br />

einer wasserwirtschaftlichen Vorsorgeplanung<br />

entwickelte Konzeption des Bundes<br />

einer "Trinkwasser-Notversorgung aus<br />

Brunnen und Quellfassungen " zum Schutz<br />

der Bevölkerung im Verteidigungsfall auf.<br />

Die Vorsorgemaßnahmen zur Trinkwasser­<br />

Notversorgung gründen sich auf die ausschließliche<br />

Gesetzgebungskompetenz des<br />

Bundes u. a. für den Schutz der Zivilbevölkerung<br />

gemäß Artikel 73 Grundgesetz. Sie<br />

finden ihre gesetzliche Grundlage im Wassersicherstellungsgesetz<br />

(WasSG), einem<br />

Zivilverteidigungsgesetz auf dem Gebiet der<br />

Wasserwirtschaft (8). Über den Stand der<br />

im Auftrag und auf Kosten des Bundes nach<br />

dem WasSG bisher getroffenen Vorsorgemaßnahmen,<br />

insbesondere die für Zwecke<br />

der Trinkwasser-Notversorgung neu errichteten<br />

, umgebauten und erhaltenen Trinkwasser-Notbrunnen<br />

, ist kürzlich wieder in<br />

dieser Zeitschrift berichtet worden (9),<br />

Beschaffenheit von<br />

Nottrinkwasser<br />

Während für die Beschaffenheit des<br />

Trinkwassers im Katastrophenfall gleichfalls<br />

die friedensmäßigen Anforderungen nach<br />

der Trinkwasserverordnung und DIN 2000<br />

gelten, sind sie für die Abgabe von Nottrinkwasser<br />

im Verteidigungsfall in § 3 der Ersten<br />

Wassersicherstellungsverordnung<br />

(1 . WasSV) geregelt (10-12). Dabei sind<br />

zwangsläufig geringere Beschaffenheitsanforderungen<br />

zu tolerieren, weil gegenüber<br />

einer bestmöglichen Wasserqualität zunächst<br />

das Überleben des Menschen Vorrang<br />

besitzt.<br />

Nach den in § 3 der 1 . WasSV allgemein<br />

festgelegten Mindestanforderungen darf<br />

durch den Genuß oder Gebrauch von Nottrinkwasser<br />

die Gesundheit der Menschen<br />

sowie der Nutztiere durch Krankheitserreger<br />

nicht geschädigt werden . Es muß weiterhin<br />

frei sein von anderen Stoffen in gesundheitsschädlicher<br />

Konzentration . Eine Präzisierung<br />

dieser Vorschrift ist vorgesehen.<br />

Die bisherigen, noch nicht verbindlichen<br />

Teilergebnisse sind durch Richtwerte für die<br />

Strahlenexposition des Menschen durch radioaktiv<br />

verseuchtes Trinkwasser zu ergänzen<br />

, Es ist daran gedacht, folgende, vom<br />

Rat der Europäischen Gemeinschaften in<br />

einer Verordnung vorgesehenen Höchstgrenzen<br />

für Trinkwasser zu übernehmen:<br />

Radionuklide<br />

Jod- und Strontiumisotope,<br />

insbesondere<br />

J 131, Sr90<br />

Alphateilchen,<br />

emittierende<br />

Plutonium i sotope<br />

und Transplutoniumelemente,insbesondere<br />

Pu<br />

239, Am 241<br />

Alle übrigen Radionuklide<br />

mit<br />

einer Halbwertszeit<br />

von<br />

mehr als 10Tagen,insbesondere<br />

Cs 134,<br />

Cs 137<br />

Zulässige<br />

Höchstkonzentration<br />

BqA<br />

400<br />

10<br />

800<br />

Dieser Verordnungsentwurf durchläuft<br />

derzeit die fachlich berührten Ausschüsse<br />

des Bundesrates. Grundlage für die Festsetzung<br />

von Höchstgrenzen an Radioaktivität<br />

sind die neuesten, zur Zeit auf internationaler<br />

Ebene verfügbaren wissenschaftlichen<br />

Erkenntnisse. Der Schutz der Gesundheit<br />

dürfte es auch in einem Verteidigungsfall<br />

verbieten, beim Trinkwasser als dem wichtigsten<br />

Lebensmittel eine starke Kontamination<br />

in Kauf zu nehmen .<br />

Weitergehende<br />

Vorsorgemaßnahmen nach<br />

dem WasSG<br />

Nach § 11 WasSG sind grundsätzlich<br />

auch Vorsorgemaßnahmen der Ausstattung<br />

vorgesehen. Dazu gehören u. a. Geräte oder<br />

sonstige Einrichtungen zur Messung von<br />

Radioaktivität; solche zur Dekontaminierung<br />

hat der Gesetzgeber nicht angesprochen .<br />

Die in § 11 WasSG enthaltene Aufzählung<br />

zusätzlicher Ausstattungsteile ist nicht abschließend,<br />

demnach könnten Einrichtungen<br />

zur Dekontaminierung vorgesehen werden<br />

. Die über die Ausstattung durch die<br />

Bundesregierung zu erlassende 3. Wassersicherstellungsverordnung<br />

ist vorbereitet.<br />

Sie konnte bisher nicht in das Gesetzge-<br />

bungsverfahren gebracht werden , weil die<br />

daraufhin zu bewirkenden Investitionen seitens<br />

des Bundes den Rahmen der verfügbaren<br />

Haushaltsmittel (§ 1 Abs . 2 WasSG)<br />

überschreiten würden und auch die Leistungspflichtigen<br />

- das sind gemäß § 2<br />

Abs.l WasSG im allgemeinen die Inhaber<br />

von Wasserversorgungsanlagen oder die<br />

Gemeinden - mit Kosten belastet würden<br />

(§ 11 Abs.2 WasSG) . Der Entwurf der<br />

3. Wassersicherstellungsverordnung sieht<br />

allerdings eine Ausstattung mit Einrichtungen<br />

zur Wasseraufbereitung und Messung<br />

von Radioaktivität nur für die Notversorgung<br />

von Krankenhäusern vor. Eine Ausstattung<br />

mit Einrichtungen zur Dekontaminierung<br />

ist nicht geplant, weil für die Trinkwasser-Notversorgung<br />

geeignete Grundwasservorkommen<br />

vor radioaktiver Kontaminierung<br />

verhältnismäßig gut geSChützt<br />

sind.<br />

Wirkung der<br />

Trinkwasseraufbereitung<br />

Die Aufbereitung von Oberflächenwasser<br />

aus Flüssen, Seen und Talsperren erfolgt in<br />

der Regel in mehreren Stufen. Dabei werden<br />

neben den planmäßig aus dem Rohwasser<br />

zu entfernenden dispergierten (gelösten),<br />

kolloidalen und suspendierten (ungelösten)<br />

Inhaltsstoffen als Nebeneffekt auch<br />

radioaktive Stoffe in wechselndem Umfang<br />

eliminiert. Wie wirksam radioaktive Stoffe<br />

bei dieser normalen Trinkwasser-Aufbereitung<br />

dem Rohwasser entnommen werden<br />

können, läßt sich aus verständlichen Gründen<br />

nicht in den technischen Großanlagen<br />

untersuchen, sondern kann nur in Versuchsanlagen<br />

mit stark vermindertem<br />

Durchlauf geprüft werden. Die hierbei erzielten<br />

Ergebnisse lassen sich - wie leicht<br />

einzusehen ist - nicht ohne weiteres auf die<br />

Großanlagen übertragen (5).<br />

Während des starken Fallout der Kernwaffenversuche<br />

wurden zahlreiche Untersuchungen<br />

vorgenommen und hierbei wertvolle<br />

Erkenntnisse über die unterschiedliche<br />

Wirksamkeit der einzelnen Aufbereitungsverfahren<br />

gewonnen (2, 5, 13-20):<br />

1, Die vielfach bei der Aufbereitung von<br />

Oberflächenwasser angewendete Filtration<br />

in mit Quarzsand gefüllten Filterbecken besitzt<br />

erfahrungsgemäß keine sehr große<br />

Wirksamkeit gegenüber den Spaltprodukten<br />

des radioaktiven Fallouts. Je nach Alter des<br />

Gemisches, also der seit der Spaltung vergangenen<br />

Zeit, werden 30-50 % entfernt.<br />

2, In Langsamsandfiltern, wie sie von den<br />

Wasserwerken zur Vorbehandlung von aus<br />

Flüssen entnommenen und zur künstlichen<br />

Anreicherung von Grundwasser dienenden<br />

Wässern verwendet werden, wurden je<br />

nach Alter des Spaltgemisches, Aufbau und<br />

Schichtdicke des Filtermaterials Dekontami-<br />

IZS-MAGAZIN 1/88123

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