Magazin 198801
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klide Ruthenium in deutlichem Umfang bis<br />
in das Grundwasser durchgeschlagen sind.<br />
Das radiotoxische Caesium 137 dagegen<br />
wurde im Boden vom Grundwasser weitgehend<br />
ferngehalten.<br />
Vorsorge des Bundes -<br />
Trinkwasser-Notversorgung<br />
Auf dem hohen SChutzwert des Grundwassers<br />
baut folgerichtig auch die im Rahmen<br />
einer wasserwirtschaftlichen Vorsorgeplanung<br />
entwickelte Konzeption des Bundes<br />
einer "Trinkwasser-Notversorgung aus<br />
Brunnen und Quellfassungen " zum Schutz<br />
der Bevölkerung im Verteidigungsfall auf.<br />
Die Vorsorgemaßnahmen zur Trinkwasser<br />
Notversorgung gründen sich auf die ausschließliche<br />
Gesetzgebungskompetenz des<br />
Bundes u. a. für den Schutz der Zivilbevölkerung<br />
gemäß Artikel 73 Grundgesetz. Sie<br />
finden ihre gesetzliche Grundlage im Wassersicherstellungsgesetz<br />
(WasSG), einem<br />
Zivilverteidigungsgesetz auf dem Gebiet der<br />
Wasserwirtschaft (8). Über den Stand der<br />
im Auftrag und auf Kosten des Bundes nach<br />
dem WasSG bisher getroffenen Vorsorgemaßnahmen,<br />
insbesondere die für Zwecke<br />
der Trinkwasser-Notversorgung neu errichteten<br />
, umgebauten und erhaltenen Trinkwasser-Notbrunnen<br />
, ist kürzlich wieder in<br />
dieser Zeitschrift berichtet worden (9),<br />
Beschaffenheit von<br />
Nottrinkwasser<br />
Während für die Beschaffenheit des<br />
Trinkwassers im Katastrophenfall gleichfalls<br />
die friedensmäßigen Anforderungen nach<br />
der Trinkwasserverordnung und DIN 2000<br />
gelten, sind sie für die Abgabe von Nottrinkwasser<br />
im Verteidigungsfall in § 3 der Ersten<br />
Wassersicherstellungsverordnung<br />
(1 . WasSV) geregelt (10-12). Dabei sind<br />
zwangsläufig geringere Beschaffenheitsanforderungen<br />
zu tolerieren, weil gegenüber<br />
einer bestmöglichen Wasserqualität zunächst<br />
das Überleben des Menschen Vorrang<br />
besitzt.<br />
Nach den in § 3 der 1 . WasSV allgemein<br />
festgelegten Mindestanforderungen darf<br />
durch den Genuß oder Gebrauch von Nottrinkwasser<br />
die Gesundheit der Menschen<br />
sowie der Nutztiere durch Krankheitserreger<br />
nicht geschädigt werden . Es muß weiterhin<br />
frei sein von anderen Stoffen in gesundheitsschädlicher<br />
Konzentration . Eine Präzisierung<br />
dieser Vorschrift ist vorgesehen.<br />
Die bisherigen, noch nicht verbindlichen<br />
Teilergebnisse sind durch Richtwerte für die<br />
Strahlenexposition des Menschen durch radioaktiv<br />
verseuchtes Trinkwasser zu ergänzen<br />
, Es ist daran gedacht, folgende, vom<br />
Rat der Europäischen Gemeinschaften in<br />
einer Verordnung vorgesehenen Höchstgrenzen<br />
für Trinkwasser zu übernehmen:<br />
Radionuklide<br />
Jod- und Strontiumisotope,<br />
insbesondere<br />
J 131, Sr90<br />
Alphateilchen,<br />
emittierende<br />
Plutonium i sotope<br />
und Transplutoniumelemente,insbesondere<br />
Pu<br />
239, Am 241<br />
Alle übrigen Radionuklide<br />
mit<br />
einer Halbwertszeit<br />
von<br />
mehr als 10Tagen,insbesondere<br />
Cs 134,<br />
Cs 137<br />
Zulässige<br />
Höchstkonzentration<br />
BqA<br />
400<br />
10<br />
800<br />
Dieser Verordnungsentwurf durchläuft<br />
derzeit die fachlich berührten Ausschüsse<br />
des Bundesrates. Grundlage für die Festsetzung<br />
von Höchstgrenzen an Radioaktivität<br />
sind die neuesten, zur Zeit auf internationaler<br />
Ebene verfügbaren wissenschaftlichen<br />
Erkenntnisse. Der Schutz der Gesundheit<br />
dürfte es auch in einem Verteidigungsfall<br />
verbieten, beim Trinkwasser als dem wichtigsten<br />
Lebensmittel eine starke Kontamination<br />
in Kauf zu nehmen .<br />
Weitergehende<br />
Vorsorgemaßnahmen nach<br />
dem WasSG<br />
Nach § 11 WasSG sind grundsätzlich<br />
auch Vorsorgemaßnahmen der Ausstattung<br />
vorgesehen. Dazu gehören u. a. Geräte oder<br />
sonstige Einrichtungen zur Messung von<br />
Radioaktivität; solche zur Dekontaminierung<br />
hat der Gesetzgeber nicht angesprochen .<br />
Die in § 11 WasSG enthaltene Aufzählung<br />
zusätzlicher Ausstattungsteile ist nicht abschließend,<br />
demnach könnten Einrichtungen<br />
zur Dekontaminierung vorgesehen werden<br />
. Die über die Ausstattung durch die<br />
Bundesregierung zu erlassende 3. Wassersicherstellungsverordnung<br />
ist vorbereitet.<br />
Sie konnte bisher nicht in das Gesetzge-<br />
bungsverfahren gebracht werden , weil die<br />
daraufhin zu bewirkenden Investitionen seitens<br />
des Bundes den Rahmen der verfügbaren<br />
Haushaltsmittel (§ 1 Abs . 2 WasSG)<br />
überschreiten würden und auch die Leistungspflichtigen<br />
- das sind gemäß § 2<br />
Abs.l WasSG im allgemeinen die Inhaber<br />
von Wasserversorgungsanlagen oder die<br />
Gemeinden - mit Kosten belastet würden<br />
(§ 11 Abs.2 WasSG) . Der Entwurf der<br />
3. Wassersicherstellungsverordnung sieht<br />
allerdings eine Ausstattung mit Einrichtungen<br />
zur Wasseraufbereitung und Messung<br />
von Radioaktivität nur für die Notversorgung<br />
von Krankenhäusern vor. Eine Ausstattung<br />
mit Einrichtungen zur Dekontaminierung<br />
ist nicht geplant, weil für die Trinkwasser-Notversorgung<br />
geeignete Grundwasservorkommen<br />
vor radioaktiver Kontaminierung<br />
verhältnismäßig gut geSChützt<br />
sind.<br />
Wirkung der<br />
Trinkwasseraufbereitung<br />
Die Aufbereitung von Oberflächenwasser<br />
aus Flüssen, Seen und Talsperren erfolgt in<br />
der Regel in mehreren Stufen. Dabei werden<br />
neben den planmäßig aus dem Rohwasser<br />
zu entfernenden dispergierten (gelösten),<br />
kolloidalen und suspendierten (ungelösten)<br />
Inhaltsstoffen als Nebeneffekt auch<br />
radioaktive Stoffe in wechselndem Umfang<br />
eliminiert. Wie wirksam radioaktive Stoffe<br />
bei dieser normalen Trinkwasser-Aufbereitung<br />
dem Rohwasser entnommen werden<br />
können, läßt sich aus verständlichen Gründen<br />
nicht in den technischen Großanlagen<br />
untersuchen, sondern kann nur in Versuchsanlagen<br />
mit stark vermindertem<br />
Durchlauf geprüft werden. Die hierbei erzielten<br />
Ergebnisse lassen sich - wie leicht<br />
einzusehen ist - nicht ohne weiteres auf die<br />
Großanlagen übertragen (5).<br />
Während des starken Fallout der Kernwaffenversuche<br />
wurden zahlreiche Untersuchungen<br />
vorgenommen und hierbei wertvolle<br />
Erkenntnisse über die unterschiedliche<br />
Wirksamkeit der einzelnen Aufbereitungsverfahren<br />
gewonnen (2, 5, 13-20):<br />
1, Die vielfach bei der Aufbereitung von<br />
Oberflächenwasser angewendete Filtration<br />
in mit Quarzsand gefüllten Filterbecken besitzt<br />
erfahrungsgemäß keine sehr große<br />
Wirksamkeit gegenüber den Spaltprodukten<br />
des radioaktiven Fallouts. Je nach Alter des<br />
Gemisches, also der seit der Spaltung vergangenen<br />
Zeit, werden 30-50 % entfernt.<br />
2, In Langsamsandfiltern, wie sie von den<br />
Wasserwerken zur Vorbehandlung von aus<br />
Flüssen entnommenen und zur künstlichen<br />
Anreicherung von Grundwasser dienenden<br />
Wässern verwendet werden, wurden je<br />
nach Alter des Spaltgemisches, Aufbau und<br />
Schichtdicke des Filtermaterials Dekontami-<br />
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