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Magazin 198801

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Antwo rt<br />

des Bundesministers des Innern , Dr. Friedrich Zimmermann,<br />

an den Präsidenten des Deutschen Feuerwehrverbandes,<br />

Hinrich Struve, auf die "Resolution zu Überlegungen der Zuständigkeit<br />

des THW im friedensmäßigen Aufgabenbereich der Feuerwehr" vom<br />

23. Januar 1988 (siehe Seiten 51 /52 in diesem Heft):<br />

Sehr geehrter Herr Präsident,<br />

ich danke für Ihr Schreiben vom 27. Januar 1988. Die<br />

ihm beigefügte Resolution des Präsidiums des Deutschen<br />

Feuerwehrverbandes vom 23. Januar 1988 gibt mir Anlaß<br />

zu einigen grundsätzlichen Bemerkungen :<br />

Wie Sie wissen , schätze ich den Dienst der Feuerwehren<br />

für die Allgemeinheit und den auf hohem Niveau<br />

stehenden Leistungswillen ihrer Angehörigen außerordentlich.<br />

Bei Einsätzen und Übungen vor Ort stelle ich<br />

immer wieder mit Freude fest, wie groß die Bereitschaft<br />

der Angehörigen der Feuerwehren zur Zusammenarbeit<br />

mit z. B. den Helfern des Arbeiter-Samariter-Bundes , des<br />

Deutschen Roten Kreuzes, der Johanniter-Unfall-Hilfe und<br />

des Malteser-Hilfsdienstes sowie des Technischen Hilfswerks<br />

ist. Ich habe bisher nirgendwo festgestellt, daß sich<br />

die Bevölkerung gegen diese Zusammenarbeit ausgesprochen<br />

hat. Im Gegenteil : Es wird all seit anerkannt, daß es in<br />

einem Notfall im Interesse des Schutzes unserer Bürger<br />

keine entscheidende Rolle spielen dürfe, ob ein Helfer<br />

einer gemeindlichen, einer privaten oder einer Katastrophenschutzorganisation<br />

des Bundes angehört. Zur Rettung<br />

unserer Mitmenschen aus eventuellen Gefahren geht<br />

es nicht darum , Bereiche des Hilfspotentials ganz oder<br />

teilweise auszugrenzen , sondern deren optimale Zusammenarbeit<br />

zur Hilfestellung für das Über- und Weiterleben<br />

unserer Mitbürger in bzw. nach einem Notfall zu gewährleisten<br />

. Dies ist nicht nur meine persönliche Meinung ,<br />

sondern der Wille des Gesetzgebers .<br />

Das Bundesgesetz über die Erweiterung des KatastrophenSChutzes<br />

vom 9. Juli 1968 geht daher von einem<br />

einheitlichen Hilfeleistungssystem des Bundes und der<br />

Länder aus . Gerade der Deutsche Feuerwehrverband hat<br />

in der Vergangenheit dankenswerterweise Bund und Länder<br />

immer wieder aufgefordert, die Einheitlichkeit dieses<br />

Systems auf allen Ebenen zu verbessern . Dazu gehört aber<br />

nicht nur die erhebliche finanzielle Förderung der Feuerwehren<br />

durch den Bund, sondern auch die sinnvolle<br />

Nutzung des gesamten vorhandenen Hilfeleistungspotentials.<br />

Die einschlägigen Rechtsgrundlagen ermächtigen<br />

deshalb die für die Gefahrenabwehr zuständigen örtlichen<br />

Behörden , z. B. die auf ihrem Gebiet stationierten THW­<br />

Einheiten bei Unglücksfällen und Katastrophen im Frieden<br />

einzusetzen (vgl. Nr. 32 Abs. 3 KatS-Org-VwV vom<br />

27 . Februar 1972 i.V .m. Nr. 32 Abs . 1 KatS-Ausstattungs­<br />

VwV vom 27 . Februar 1972).<br />

Aufgrund der Großschadensereignisse der letzten Zeit<br />

sind sich Bund und Länder darin einig , daß die Möglichkeiten<br />

des erweiterten Katastrophenschutzes verstärkt<br />

genutzt und zu diesem Zweck die Ausstattung und Ausbildung<br />

seiner Einheiten sich soweit wie möglich auch an<br />

den friedensmäßigen Schutzbedürfnissen der Bevölkerung<br />

ausrichten sollen . Ich weise in diesem Zusammenhang auf<br />

die Beschlüsse der Innenministerkonferenz vom 3. Oktober<br />

1986 und die Entschließung des Bundestagsinnenausschusses<br />

vom 7. Oktober 1987 hin , die ausdrückliche<br />

Forderungen in diese Richtung enthalten . Auch aus den<br />

Reihen der Feuerwehren selbst wird angesichts der vielen<br />

neuen Aufgaben und im Hinblick auf die angespannte<br />

finanzielle Situation der Gemeinden , z. B. für eine verstärkte<br />

Einbeziehung des Technischen Hilfswerks in die<br />

friedensmäßige Gefahrenabwehr, plädiert (Prof. Dipl. -Ing .<br />

Achilles in "FEUERWEHR" 11 /87) .<br />

Seit meinem Amtsantritt als Bundesminister des Innern<br />

im Jahre 1982 sind im Zusammenhang mit den Überlegungen<br />

zur Novellierung des Katastrophen- und Zivilschutzrechts<br />

eine Reihe von Gesprächen mit dem Deutschen<br />

Feuerwehrverband geführt worden , in denen auch<br />

das Verhältnis zwischen Feuerwehren und Technischem<br />

Hilfswerk erörtert wurde . Zuletzt hat ParI. Staatssekretär<br />

Spranger am 18. September 1987 vor dem Präsidium des<br />

Deutschen Feuerwehrverbandes zu diesem Thema ausführlich<br />

Stellung genommen . In diesen Gesprächen und in<br />

den dem Deutschen Feuerwehrverband zugegangenen<br />

Gesetzesunterlagen ist eingehend dargelegt worden , daß<br />

die Sorge, den Feuerwehren könnten durch diese Entwicklung<br />

Aufgaben genommen werden , unbegründet ist.<br />

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