Magazin 198801
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Antwo rt<br />
des Bundesministers des Innern , Dr. Friedrich Zimmermann,<br />
an den Präsidenten des Deutschen Feuerwehrverbandes,<br />
Hinrich Struve, auf die "Resolution zu Überlegungen der Zuständigkeit<br />
des THW im friedensmäßigen Aufgabenbereich der Feuerwehr" vom<br />
23. Januar 1988 (siehe Seiten 51 /52 in diesem Heft):<br />
Sehr geehrter Herr Präsident,<br />
ich danke für Ihr Schreiben vom 27. Januar 1988. Die<br />
ihm beigefügte Resolution des Präsidiums des Deutschen<br />
Feuerwehrverbandes vom 23. Januar 1988 gibt mir Anlaß<br />
zu einigen grundsätzlichen Bemerkungen :<br />
Wie Sie wissen , schätze ich den Dienst der Feuerwehren<br />
für die Allgemeinheit und den auf hohem Niveau<br />
stehenden Leistungswillen ihrer Angehörigen außerordentlich.<br />
Bei Einsätzen und Übungen vor Ort stelle ich<br />
immer wieder mit Freude fest, wie groß die Bereitschaft<br />
der Angehörigen der Feuerwehren zur Zusammenarbeit<br />
mit z. B. den Helfern des Arbeiter-Samariter-Bundes , des<br />
Deutschen Roten Kreuzes, der Johanniter-Unfall-Hilfe und<br />
des Malteser-Hilfsdienstes sowie des Technischen Hilfswerks<br />
ist. Ich habe bisher nirgendwo festgestellt, daß sich<br />
die Bevölkerung gegen diese Zusammenarbeit ausgesprochen<br />
hat. Im Gegenteil : Es wird all seit anerkannt, daß es in<br />
einem Notfall im Interesse des Schutzes unserer Bürger<br />
keine entscheidende Rolle spielen dürfe, ob ein Helfer<br />
einer gemeindlichen, einer privaten oder einer Katastrophenschutzorganisation<br />
des Bundes angehört. Zur Rettung<br />
unserer Mitmenschen aus eventuellen Gefahren geht<br />
es nicht darum , Bereiche des Hilfspotentials ganz oder<br />
teilweise auszugrenzen , sondern deren optimale Zusammenarbeit<br />
zur Hilfestellung für das Über- und Weiterleben<br />
unserer Mitbürger in bzw. nach einem Notfall zu gewährleisten<br />
. Dies ist nicht nur meine persönliche Meinung ,<br />
sondern der Wille des Gesetzgebers .<br />
Das Bundesgesetz über die Erweiterung des KatastrophenSChutzes<br />
vom 9. Juli 1968 geht daher von einem<br />
einheitlichen Hilfeleistungssystem des Bundes und der<br />
Länder aus . Gerade der Deutsche Feuerwehrverband hat<br />
in der Vergangenheit dankenswerterweise Bund und Länder<br />
immer wieder aufgefordert, die Einheitlichkeit dieses<br />
Systems auf allen Ebenen zu verbessern . Dazu gehört aber<br />
nicht nur die erhebliche finanzielle Förderung der Feuerwehren<br />
durch den Bund, sondern auch die sinnvolle<br />
Nutzung des gesamten vorhandenen Hilfeleistungspotentials.<br />
Die einschlägigen Rechtsgrundlagen ermächtigen<br />
deshalb die für die Gefahrenabwehr zuständigen örtlichen<br />
Behörden , z. B. die auf ihrem Gebiet stationierten THW<br />
Einheiten bei Unglücksfällen und Katastrophen im Frieden<br />
einzusetzen (vgl. Nr. 32 Abs. 3 KatS-Org-VwV vom<br />
27 . Februar 1972 i.V .m. Nr. 32 Abs . 1 KatS-Ausstattungs<br />
VwV vom 27 . Februar 1972).<br />
Aufgrund der Großschadensereignisse der letzten Zeit<br />
sind sich Bund und Länder darin einig , daß die Möglichkeiten<br />
des erweiterten Katastrophenschutzes verstärkt<br />
genutzt und zu diesem Zweck die Ausstattung und Ausbildung<br />
seiner Einheiten sich soweit wie möglich auch an<br />
den friedensmäßigen Schutzbedürfnissen der Bevölkerung<br />
ausrichten sollen . Ich weise in diesem Zusammenhang auf<br />
die Beschlüsse der Innenministerkonferenz vom 3. Oktober<br />
1986 und die Entschließung des Bundestagsinnenausschusses<br />
vom 7. Oktober 1987 hin , die ausdrückliche<br />
Forderungen in diese Richtung enthalten . Auch aus den<br />
Reihen der Feuerwehren selbst wird angesichts der vielen<br />
neuen Aufgaben und im Hinblick auf die angespannte<br />
finanzielle Situation der Gemeinden , z. B. für eine verstärkte<br />
Einbeziehung des Technischen Hilfswerks in die<br />
friedensmäßige Gefahrenabwehr, plädiert (Prof. Dipl. -Ing .<br />
Achilles in "FEUERWEHR" 11 /87) .<br />
Seit meinem Amtsantritt als Bundesminister des Innern<br />
im Jahre 1982 sind im Zusammenhang mit den Überlegungen<br />
zur Novellierung des Katastrophen- und Zivilschutzrechts<br />
eine Reihe von Gesprächen mit dem Deutschen<br />
Feuerwehrverband geführt worden , in denen auch<br />
das Verhältnis zwischen Feuerwehren und Technischem<br />
Hilfswerk erörtert wurde . Zuletzt hat ParI. Staatssekretär<br />
Spranger am 18. September 1987 vor dem Präsidium des<br />
Deutschen Feuerwehrverbandes zu diesem Thema ausführlich<br />
Stellung genommen . In diesen Gesprächen und in<br />
den dem Deutschen Feuerwehrverband zugegangenen<br />
Gesetzesunterlagen ist eingehend dargelegt worden , daß<br />
die Sorge, den Feuerwehren könnten durch diese Entwicklung<br />
Aufgaben genommen werden , unbegründet ist.<br />
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