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Magazin 198801

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Die Aufgaben der Feuerwehren sind durch Länderrecht<br />

festgelegt. Es ist den örtlichen Behörden der Gefahrenabwehr<br />

aber unbenommen , das Technische Hilfswerk auch<br />

in diesen Aufgabenbereichen im Rahmen der Amtshilfe zur<br />

Unterstützung anzufordern . Es wird den Steuerzahlern<br />

kaum verständlich gemacht werden können , daß im Notfall<br />

eine mit Steuermitteln unterhaltene Katastrophenschutzorganisation<br />

nicht eingesetzt wird . Wie Sie wissen ,<br />

kann die vom Haushaltsgesetzgeber dem Technischen<br />

Hilfswerk in diesem Zusammenhang eingeräumte Möglichkeit,<br />

auf Einsatzkosten zu verzichten , nur in einer<br />

beschränkten Größenordnung erfolgen und setzt außerdem<br />

voraus , daß der Einsatz dem Ausbildungsinteresse<br />

dient.<br />

Ich rechne es mir als Verdienst an , daß in den letzten<br />

Jahren wenigstens der notwendigste Nachholbedarf für<br />

das THW, das in der Vergangenheit stiefmütterlich behandelt<br />

wurde, annähernd befriedigt werden konnte . Allerdings<br />

muß ich zu den Ausführungen in der Resolution des<br />

Deutschen Feuerwehrverbandes über die Finanzlage des<br />

THW darauf hinweisen, daß der im Haushalt 1987 erstmals<br />

ausgewiesene Jahresetat von rund 100 Millionen DM<br />

nicht zu dem falschen Schluß führen darf, es handele sich<br />

um eine überproportionale Haushaltssteigerung . Diese<br />

Haushaltssumme ist im wesentlichen darauf zurückzuführen<br />

, daß aus haushaltstechnischen Gründen erstmals die<br />

verschiedenen in anderen Haushaltsansätzen für das THW<br />

vorgehaltenen Mittel im Interesse der Haushaltswahrheit<br />

und Haushaltsklarheit in einer eigenen Titelgruppe zusammengefaßt<br />

wurden . Sie werden mir sicher zustimmen ,<br />

daß der Jahresetat von rund 100 Millionen DM für das<br />

Technische Hilfswerk lediglich etwa dem gemeinsamen<br />

Etat mehrerer deutscher Großstädte für den Brandschutz<br />

entspricht. Insgesamt bringen die Länder und Gemeinden<br />

für die Feuerwehren jährliCh rund 2,4 Milliarden DM auf.<br />

Auch der Bund hat zusätzlich in den letzten Jahren seine<br />

Aufwendungen für die Feuerwehren im Rahmen ihrer<br />

Mitwirkung im erweiterten Katastrophenschutz erheblich<br />

gesteigert. Bei der Ausstattung des erweiterten Katastrophenschutzes<br />

partizipieren die Feuerwehren z. B. mit über<br />

500 Millionen DM an dem Konsolidierungsprogramm des<br />

Bundes , durch das im Laufe von 10 Jahren mit einem<br />

Gesamtkostenaufwand von 1,2 Milliarden DM die Ausrüstung<br />

des erweiterten Katastrophenschutzes modernisiert<br />

und komplettiert werden soll. Obwohl die Feuerwehren im<br />

erweiterten Katastrophenschutz lediglich 23 % der<br />

Gesamthelferstärke von 150000 Helfern stellen , erhaltensie<br />

rund 42 % der Mittel des Konsolidierungsprogramms.<br />

Das THW erhält dagegen bei einem 28 %igen Helferanteil<br />

nur 30 % der Mittel des Programms. Dabei orientiert sich<br />

die vom Bund beschaHte Ausstattung des THW aus-<br />

66 I ZS-w.GAZJ[i288l<br />

schließlich an den Erfordernissen der Fachdienste des<br />

erweiterten Katastrophenschutzes. Der Behauptung, daß<br />

der Bund darüber hinaus Fahrzeuge und Geräte für ausschließlich<br />

friedensmäßige Aufgaben beschaffe , vermag<br />

ich nicht zu folgen.<br />

Der Landesfeuerwehrverband Baden-Würt1emberg hat<br />

In seinem Schreiben vom 4. Februar 1988, mit dem er die<br />

o. a. Resolution an baden-wüttembergische Bundestagsabgeordnete<br />

versandt hat, ausdrücklich erklärt, "daß die<br />

Feuerwehren nach wie vor alles daransetzen , um zusammen<br />

mit dem Technischen Hilfswerk und allen übrigen<br />

Einrichtungen und Organisationen dem in Not geratenen<br />

Bürger zu helfen". Ich begrüße derartige Aussagen und<br />

bin überzeugt, daß sich in diesem Geist - wie von mir<br />

immer angestrebt - alle wirklichen Probleme zum Wohle<br />

unserer Mitbürger lösen lassen.<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

Dr. Zimmermann

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