Magazin 198801
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Die Aufgaben der Feuerwehren sind durch Länderrecht<br />
festgelegt. Es ist den örtlichen Behörden der Gefahrenabwehr<br />
aber unbenommen , das Technische Hilfswerk auch<br />
in diesen Aufgabenbereichen im Rahmen der Amtshilfe zur<br />
Unterstützung anzufordern . Es wird den Steuerzahlern<br />
kaum verständlich gemacht werden können , daß im Notfall<br />
eine mit Steuermitteln unterhaltene Katastrophenschutzorganisation<br />
nicht eingesetzt wird . Wie Sie wissen ,<br />
kann die vom Haushaltsgesetzgeber dem Technischen<br />
Hilfswerk in diesem Zusammenhang eingeräumte Möglichkeit,<br />
auf Einsatzkosten zu verzichten , nur in einer<br />
beschränkten Größenordnung erfolgen und setzt außerdem<br />
voraus , daß der Einsatz dem Ausbildungsinteresse<br />
dient.<br />
Ich rechne es mir als Verdienst an , daß in den letzten<br />
Jahren wenigstens der notwendigste Nachholbedarf für<br />
das THW, das in der Vergangenheit stiefmütterlich behandelt<br />
wurde, annähernd befriedigt werden konnte . Allerdings<br />
muß ich zu den Ausführungen in der Resolution des<br />
Deutschen Feuerwehrverbandes über die Finanzlage des<br />
THW darauf hinweisen, daß der im Haushalt 1987 erstmals<br />
ausgewiesene Jahresetat von rund 100 Millionen DM<br />
nicht zu dem falschen Schluß führen darf, es handele sich<br />
um eine überproportionale Haushaltssteigerung . Diese<br />
Haushaltssumme ist im wesentlichen darauf zurückzuführen<br />
, daß aus haushaltstechnischen Gründen erstmals die<br />
verschiedenen in anderen Haushaltsansätzen für das THW<br />
vorgehaltenen Mittel im Interesse der Haushaltswahrheit<br />
und Haushaltsklarheit in einer eigenen Titelgruppe zusammengefaßt<br />
wurden . Sie werden mir sicher zustimmen ,<br />
daß der Jahresetat von rund 100 Millionen DM für das<br />
Technische Hilfswerk lediglich etwa dem gemeinsamen<br />
Etat mehrerer deutscher Großstädte für den Brandschutz<br />
entspricht. Insgesamt bringen die Länder und Gemeinden<br />
für die Feuerwehren jährliCh rund 2,4 Milliarden DM auf.<br />
Auch der Bund hat zusätzlich in den letzten Jahren seine<br />
Aufwendungen für die Feuerwehren im Rahmen ihrer<br />
Mitwirkung im erweiterten Katastrophenschutz erheblich<br />
gesteigert. Bei der Ausstattung des erweiterten Katastrophenschutzes<br />
partizipieren die Feuerwehren z. B. mit über<br />
500 Millionen DM an dem Konsolidierungsprogramm des<br />
Bundes , durch das im Laufe von 10 Jahren mit einem<br />
Gesamtkostenaufwand von 1,2 Milliarden DM die Ausrüstung<br />
des erweiterten Katastrophenschutzes modernisiert<br />
und komplettiert werden soll. Obwohl die Feuerwehren im<br />
erweiterten Katastrophenschutz lediglich 23 % der<br />
Gesamthelferstärke von 150000 Helfern stellen , erhaltensie<br />
rund 42 % der Mittel des Konsolidierungsprogramms.<br />
Das THW erhält dagegen bei einem 28 %igen Helferanteil<br />
nur 30 % der Mittel des Programms. Dabei orientiert sich<br />
die vom Bund beschaHte Ausstattung des THW aus-<br />
66 I ZS-w.GAZJ[i288l<br />
schließlich an den Erfordernissen der Fachdienste des<br />
erweiterten Katastrophenschutzes. Der Behauptung, daß<br />
der Bund darüber hinaus Fahrzeuge und Geräte für ausschließlich<br />
friedensmäßige Aufgaben beschaffe , vermag<br />
ich nicht zu folgen.<br />
Der Landesfeuerwehrverband Baden-Würt1emberg hat<br />
In seinem Schreiben vom 4. Februar 1988, mit dem er die<br />
o. a. Resolution an baden-wüttembergische Bundestagsabgeordnete<br />
versandt hat, ausdrücklich erklärt, "daß die<br />
Feuerwehren nach wie vor alles daransetzen , um zusammen<br />
mit dem Technischen Hilfswerk und allen übrigen<br />
Einrichtungen und Organisationen dem in Not geratenen<br />
Bürger zu helfen". Ich begrüße derartige Aussagen und<br />
bin überzeugt, daß sich in diesem Geist - wie von mir<br />
immer angestrebt - alle wirklichen Probleme zum Wohle<br />
unserer Mitbürger lösen lassen.<br />
Mit freundlichen Grüßen<br />
Dr. Zimmermann