Magazin 198801
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Der Deutsche Feuerwehrverband stellt fest, daß seit Jahren<br />
umfangreiche Bemühungen unternommen werden, dem THW ergänzend<br />
zu den im Errichtungserlaß festgelegten Zuständigkeiten neue<br />
friedenszei tliche Aufgaben in technischen Bereichen zu verschaffen,<br />
die nach heute geltendem Länderrecht den kommunalen Feuerwehren<br />
zugeteilt sind.<br />
Nach unserem Kenntnisstand versuchen das Bundesministerium<br />
des Innern und die Bundesanstalt Technisches Hilfswerk in letzter<br />
Zeit, durch Gespräche auf Länderebene hier ergänzende Regelungen,<br />
wie z. B. Vereinbarungen, zugunsten einer Mitwirkung des THW zu<br />
erzielen.<br />
Die Bemühungen des Bundes bei der Umsetzung seiner Ziele<br />
werden dadurch unterstützt, daß dem THW zunehmend erhöhte<br />
Haushaltsmittel zur Verfügung gestellt werden. Es werden z. B. dem<br />
THW vom Bund auch Fahrzeuge und Geräte zugestanden, die bereits<br />
von den Kommunen aufgrund der Ländergesetze für die Feuerwehren<br />
ständig vorzuhalten sind. Ferner werden den Kommunen seit einiger<br />
Zeit alle THW-Leistungen kostenlos zu Lasten des Bundeshaushalts<br />
angeboten. Dieses ist volkswirtschaftlich und unter dem Gesichtspunkt<br />
einer kostensparenden Verwendung von Haushaltsmitteln nicht vertretbar.<br />
Wenn der Bund für das THW neue friedensmäßige Aufgaben sucht,<br />
dann sind solche Aufgabenbereiche zu wählen, die bisher nicht von<br />
anderen öffentlichen und privaten Organisationen des KatS aufgrund<br />
gesetzlicher Regelungen bzw. Vereinbarungen wahrzunehmen sind.<br />
Tagtäglich beweisen die Feuerwehren, daß sie alle die ihnen<br />
gestellten Aufgaben zum Wohle der Bürger uneingeschränkt erfüllen.<br />
Das Verhalten des Bundes ist deshalb für uns völlig unverständlich.<br />
Der Deutsche Feuerwehrverband appelliert an die in den einzelnen<br />
Bundesländern zuständigen Fachminister, dieser vom Bund betriebenen<br />
Entwicklung Einhalt zu bieten.<br />
MeIdeschluß: Ende Februar<br />
1988<br />
Für einen Start deutscher Feuerwehren<br />
an Feuerwehr-Wettbewerben<br />
1988 im Ausland sind<br />
nachfolgende Bedingungen zu beachten:<br />
Bron.elSilber<br />
I. Grundsätzliches<br />
Die Teilnahme deutscher Feuerwehren<br />
an Feuerwehrleistungsbewerben<br />
im Ausland ist aufgrund<br />
gegenseitiger Vereinbarungen der<br />
nationalen Feuerwehrverbände<br />
geregelt und möglich. Für die<br />
Feuerwehren in der Bundesrepublik<br />
Deutschland ist hierfür der<br />
Deutsche Feuerwehrverband zuständig.<br />
52 I ZS-MAGAZIN lIBB I<br />
Es ist schon etwas Außergewöhnliches, wenn der Deutsche<br />
Feuerwehrverband sich gezwungen sieht, eine Resolution zu<br />
fassen.<br />
Wir haben immer versucht, anstehende Probleme durch Gespräche<br />
mit den entsprechenden Stellen zu lösen. So haben auch in der<br />
letzten Zeit wiederholt Gespräche wegen der anstehenden Novel<br />
Iierung des Katastrophenschutzgesetzes stattgefunden. Seitens<br />
des BMI wurde immer wieder betont, daß man über alle Dinge mit<br />
den Beteiligten in offener und fairer Weise sprechen würde, um zu<br />
einer gemeinsamen, tragbaren Lösung zu kommen. Um so betroffener<br />
waren wir, als wir davon Kenntnis erlangten, daß vom BMI<br />
zusammen mit der Führung des THW mit allen Mitteln versucht<br />
wird, friedens mäßige Aufgaben, welche unterhalb der Katastrophenschwelle<br />
liegen, für das THW zu bekommen. Direkt darauf<br />
angesprochen, wurden diese Bemühungen sogar verneint.<br />
Wir meinen, daß dieses Vorgehen und diese Verhaltensweise<br />
nicht mit der so oft beschworenen Gemeinsamkeit in Einklang zu<br />
bringen ist.<br />
Um die berechtigten Interessen der Feuerwehren zu wahren,<br />
sahen wir uns genötigt, diese Resolution zu beschließen.<br />
Zwei Anmerkungen möchte ich dazu machen.<br />
Zum einen richtet sich diese Resolution nicht gegen die freiwilligen<br />
und ehrenamtlichen Helfer des THW, zum anderen hoffe ich,<br />
daß man auf der "anderen Seite" begreift, daß den Aufgaben zum<br />
Schutz der Bevölkerung mit ehrlichen Gesprächen mehr gedient<br />
ist, als durch die zur Zeit vom BMI durchgeführte Aktion. Der<br />
Sache wegen bin ich trotz allem weiterhin zu Gesprächen bereit.<br />
Teilnahme deutscher Feuenvehren<br />
an Feuenvehrleistungsbewerben<br />
im Ausland<br />
2. Antrag<br />
Anträge zur Teilnahme an<br />
einem Feuerwehrleistungsbewerb<br />
im Ausland sind zu richten<br />
an den<br />
Deutscher Feuerwehrverband<br />
(DFV)<br />
Koblenzer Straße 133,<br />
5300 Bonn 2<br />
Für die Teilnahme an einem Feuerwehrleistungsbewerb<br />
im Ausland<br />
ist eine Starterlaubnis des<br />
DFV erforderlich ..<br />
An einer Teilnahme interessierte<br />
deutsche Feuerwehren haben<br />
diese bis spätestens Ende<br />
Februar 1988 (unter Vorbehalt<br />
einer späteren Teilnahme) formlos<br />
beim DFV anzumelden. Daraufhin<br />
erhalten diese Feuerwehren<br />
vom DFV die benötigten An-<br />
meldeunterlagen und die vorliegendenVeranstaltungsinformationen.<br />
Zu sätzlicher Hinweis für<br />
bayerische Feuerwehren:<br />
Teilnahmevoraussetzung für<br />
Feuerwehren des Freistaates<br />
Bayern ist gemäß Beschluß des<br />
Sprechergremiums, daß die Mitglieder<br />
der Bewerbsgruppe mindestens<br />
die Stufe 11 (Silber) des<br />
Bayerischen Feuerwehrleistungsabzeichens<br />
besitzen. Diese Voraussetzung<br />
ist vom Abnahmeberechtigten<br />
des DFV zu prüfen.<br />
Liegt die Voraussetzung nicht vor,<br />
kann keine Abnahme der Trainingsleistung<br />
und Bestätigung im<br />
Anmeldebogen erfolgen.<br />
6. Voraussetzungen<br />
Allgemeine Voraussetzungen<br />
(gemäß österreichiseher Bestim-<br />
Hinrich Struve<br />
mungen) für die Zulassung sind,<br />
daß das Mitglied der Bewerbsgruppe<br />
- seit mindestens drei Monaten<br />
aktives Feuerwehrmitglied ist,<br />
- am ersten Tag des Leistungsbewerbes<br />
(Stichtag) das 65. Lebensjahr<br />
nicht überschritten<br />
hat und<br />
- einen gültigen Feuerwehrdienstausweis<br />
besitzt.<br />
- Der Aktive darf im Bewerb um<br />
das FU in Bronze und im Bewerb<br />
um das FU in Silber bei<br />
jeder Bewerbsveranstaltung<br />
nur einmal antreten.<br />
- darf unbeschadet des Besitzes<br />
eines FU aus einem früheren<br />
Feuerwehrleistungsbewerb erneut<br />
antreten.<br />
Die Bewerbsgruppe<br />
- muß aus Angehörigen der gleichen<br />
Feuerwehr bestehen,