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Magazin 198801

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Der Deutsche Feuerwehrverband stellt fest, daß seit Jahren<br />

umfangreiche Bemühungen unternommen werden, dem THW ergänzend<br />

zu den im Errichtungserlaß festgelegten Zuständigkeiten neue<br />

friedenszei tliche Aufgaben in technischen Bereichen zu verschaffen,<br />

die nach heute geltendem Länderrecht den kommunalen Feuerwehren<br />

zugeteilt sind.<br />

Nach unserem Kenntnisstand versuchen das Bundesministerium<br />

des Innern und die Bundesanstalt Technisches Hilfswerk in letzter<br />

Zeit, durch Gespräche auf Länderebene hier ergänzende Regelungen,<br />

wie z. B. Vereinbarungen, zugunsten einer Mitwirkung des THW zu<br />

erzielen.<br />

Die Bemühungen des Bundes bei der Umsetzung seiner Ziele<br />

werden dadurch unterstützt, daß dem THW zunehmend erhöhte<br />

Haushaltsmittel zur Verfügung gestellt werden. Es werden z. B. dem<br />

THW vom Bund auch Fahrzeuge und Geräte zugestanden, die bereits<br />

von den Kommunen aufgrund der Ländergesetze für die Feuerwehren<br />

ständig vorzuhalten sind. Ferner werden den Kommunen seit einiger<br />

Zeit alle THW-Leistungen kostenlos zu Lasten des Bundeshaushalts<br />

angeboten. Dieses ist volkswirtschaftlich und unter dem Gesichtspunkt<br />

einer kostensparenden Verwendung von Haushaltsmitteln nicht vertretbar.<br />

Wenn der Bund für das THW neue friedensmäßige Aufgaben sucht,<br />

dann sind solche Aufgabenbereiche zu wählen, die bisher nicht von<br />

anderen öffentlichen und privaten Organisationen des KatS aufgrund<br />

gesetzlicher Regelungen bzw. Vereinbarungen wahrzunehmen sind.<br />

Tagtäglich beweisen die Feuerwehren, daß sie alle die ihnen<br />

gestellten Aufgaben zum Wohle der Bürger uneingeschränkt erfüllen.<br />

Das Verhalten des Bundes ist deshalb für uns völlig unverständlich.<br />

Der Deutsche Feuerwehrverband appelliert an die in den einzelnen<br />

Bundesländern zuständigen Fachminister, dieser vom Bund betriebenen<br />

Entwicklung Einhalt zu bieten.<br />

MeIdeschluß: Ende Februar<br />

1988<br />

Für einen Start deutscher Feuerwehren<br />

an Feuerwehr-Wettbewerben<br />

1988 im Ausland sind<br />

nachfolgende Bedingungen zu beachten:<br />

Bron.elSilber<br />

I. Grundsätzliches<br />

Die Teilnahme deutscher Feuerwehren<br />

an Feuerwehrleistungsbewerben<br />

im Ausland ist aufgrund<br />

gegenseitiger Vereinbarungen der<br />

nationalen Feuerwehrverbände<br />

geregelt und möglich. Für die<br />

Feuerwehren in der Bundesrepublik<br />

Deutschland ist hierfür der<br />

Deutsche Feuerwehrverband zuständig.<br />

52 I ZS-MAGAZIN lIBB I<br />

Es ist schon etwas Außergewöhnliches, wenn der Deutsche<br />

Feuerwehrverband sich gezwungen sieht, eine Resolution zu<br />

fassen.<br />

Wir haben immer versucht, anstehende Probleme durch Gespräche<br />

mit den entsprechenden Stellen zu lösen. So haben auch in der<br />

letzten Zeit wiederholt Gespräche wegen der anstehenden Novel­<br />

Iierung des Katastrophenschutzgesetzes stattgefunden. Seitens<br />

des BMI wurde immer wieder betont, daß man über alle Dinge mit<br />

den Beteiligten in offener und fairer Weise sprechen würde, um zu<br />

einer gemeinsamen, tragbaren Lösung zu kommen. Um so betroffener<br />

waren wir, als wir davon Kenntnis erlangten, daß vom BMI<br />

zusammen mit der Führung des THW mit allen Mitteln versucht<br />

wird, friedens mäßige Aufgaben, welche unterhalb der Katastrophenschwelle<br />

liegen, für das THW zu bekommen. Direkt darauf<br />

angesprochen, wurden diese Bemühungen sogar verneint.<br />

Wir meinen, daß dieses Vorgehen und diese Verhaltensweise<br />

nicht mit der so oft beschworenen Gemeinsamkeit in Einklang zu<br />

bringen ist.<br />

Um die berechtigten Interessen der Feuerwehren zu wahren,<br />

sahen wir uns genötigt, diese Resolution zu beschließen.<br />

Zwei Anmerkungen möchte ich dazu machen.<br />

Zum einen richtet sich diese Resolution nicht gegen die freiwilligen<br />

und ehrenamtlichen Helfer des THW, zum anderen hoffe ich,<br />

daß man auf der "anderen Seite" begreift, daß den Aufgaben zum<br />

Schutz der Bevölkerung mit ehrlichen Gesprächen mehr gedient<br />

ist, als durch die zur Zeit vom BMI durchgeführte Aktion. Der<br />

Sache wegen bin ich trotz allem weiterhin zu Gesprächen bereit.<br />

Teilnahme deutscher Feuenvehren<br />

an Feuenvehrleistungsbewerben<br />

im Ausland<br />

2. Antrag<br />

Anträge zur Teilnahme an<br />

einem Feuerwehrleistungsbewerb<br />

im Ausland sind zu richten<br />

an den<br />

Deutscher Feuerwehrverband<br />

(DFV)<br />

Koblenzer Straße 133,<br />

5300 Bonn 2<br />

Für die Teilnahme an einem Feuerwehrleistungsbewerb<br />

im Ausland<br />

ist eine Starterlaubnis des<br />

DFV erforderlich ..<br />

An einer Teilnahme interessierte<br />

deutsche Feuerwehren haben<br />

diese bis spätestens Ende<br />

Februar 1988 (unter Vorbehalt<br />

einer späteren Teilnahme) formlos<br />

beim DFV anzumelden. Daraufhin<br />

erhalten diese Feuerwehren<br />

vom DFV die benötigten An-<br />

meldeunterlagen und die vorliegendenVeranstaltungsinformationen.<br />

Zu sätzlicher Hinweis für<br />

bayerische Feuerwehren:<br />

Teilnahmevoraussetzung für<br />

Feuerwehren des Freistaates<br />

Bayern ist gemäß Beschluß des<br />

Sprechergremiums, daß die Mitglieder<br />

der Bewerbsgruppe mindestens<br />

die Stufe 11 (Silber) des<br />

Bayerischen Feuerwehrleistungsabzeichens<br />

besitzen. Diese Voraussetzung<br />

ist vom Abnahmeberechtigten<br />

des DFV zu prüfen.<br />

Liegt die Voraussetzung nicht vor,<br />

kann keine Abnahme der Trainingsleistung<br />

und Bestätigung im<br />

Anmeldebogen erfolgen.<br />

6. Voraussetzungen<br />

Allgemeine Voraussetzungen<br />

(gemäß österreichiseher Bestim-<br />

Hinrich Struve<br />

mungen) für die Zulassung sind,<br />

daß das Mitglied der Bewerbsgruppe<br />

- seit mindestens drei Monaten<br />

aktives Feuerwehrmitglied ist,<br />

- am ersten Tag des Leistungsbewerbes<br />

(Stichtag) das 65. Lebensjahr<br />

nicht überschritten<br />

hat und<br />

- einen gültigen Feuerwehrdienstausweis<br />

besitzt.<br />

- Der Aktive darf im Bewerb um<br />

das FU in Bronze und im Bewerb<br />

um das FU in Silber bei<br />

jeder Bewerbsveranstaltung<br />

nur einmal antreten.<br />

- darf unbeschadet des Besitzes<br />

eines FU aus einem früheren<br />

Feuerwehrleistungsbewerb erneut<br />

antreten.<br />

Die Bewerbsgruppe<br />

- muß aus Angehörigen der gleichen<br />

Feuerwehr bestehen,

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