Magazin 198801
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und schweren Unglücksfällen aller Art,<br />
gleich ob durch Naturgewalten, technische<br />
Risiken , menschliches Versagen oder durch<br />
Menschenhand verursacht, eine fundamentale<br />
Staatsaufgabe ist. Der Innenausschuß<br />
geht davon aus, daß die vorbeugende und<br />
reaktive Gefahrenabwehr im Frieden und im<br />
Verteidigungsfall gleichberechtigt nebeneinanderstehen.<br />
Die Bundesregierung wird aufgefordert,<br />
folgende Vorhaben durchzuführen.<br />
a) Aufbau eines Bund-länder-Krisenmanagements,<br />
b) Verstärkung ihrer bisherigen Zivilschutzvorkehrungen<br />
und soweit wie möglich Ausrichtung<br />
auch an den Schutzbedürfnissen<br />
der Bevölkerung gegenüber großflächigen<br />
und folgenschweren Gefahren in Friedenszeiten,<br />
c) Beseitigung der erheblichen graduellen<br />
Unterschiede im Bevölkerungsschutz,<br />
d) Verwirklichung eines ,Arbeits programms<br />
Bevölkerungsschutz' .<br />
Der Bundesminister des Innern hat sich<br />
am 11 . November 1987 gegenüber dem Gemeinsamen<br />
Ausschuß in seinem Bericht<br />
über die zivilen Planungen für den Verteidigungs-<br />
und Spannungsfall ausdrücklich zu<br />
diesen Vorhaben bekannt und gleichzeitig<br />
auf erhebliche Mängel des gegenwärtigen<br />
Bevölkerungsschutzsystems hingewiesen.<br />
Politische Vorstellungen in<br />
die Realität umsetzen<br />
Die Politik hat damit ein deutliches Signal<br />
gesetzt, welche Bedeutung sie dem Bevölkerungsschutz<br />
beimißt und in welche Richtung<br />
die Arbeit gehen soll. Es geht nun<br />
darum, dieses so oft angemahnte Signal<br />
aufzugreifen und die politischen Vorstellungen<br />
in die Realität umzusetzen.<br />
Hier liegen auch Schwerpunkte für die<br />
zukünftige Arbeit dieses Amtes. Ich nenne<br />
insbesondere die Bereiche<br />
- Verstärkung der bisherigen Bemühungen<br />
um den Bevölkerungsschutz,<br />
- Ausrichtung der Arbeit auch an den<br />
Schutzbedürfnissen gegenüber großflächigen<br />
und folgenschweren Gefahren, denen<br />
die Bevölkerung in Friedenszeiten ausgesetzt<br />
ist und<br />
- Abbau der graduellen regionalen Unterschiede<br />
im Bevölkerungsschutz.<br />
Bei allen diesen Maßnahmen, die Bund<br />
und länder gemeinsam angehen, wird an<br />
der zwischen Bund und ländern geteilten<br />
Verantwortung für den Bevölkerungsschutz<br />
festgehalten . Eine Änderung der Verfassungslage<br />
ist nicht beabsichtigt.<br />
Das erzwingt jedoch einheitliche und gemeinsame,<br />
der Entwicklung und der sich<br />
verändernden AufgabensteIlung angepaßte<br />
Grundsätze über die von Bund und ländern<br />
anzustrebenden Maßnahmen zur Verbesse-<br />
Aktuelle Fragen des Zivil· und Katastrophenschutzes stehen im Mitlelpunkt der Veranstaltung (von<br />
rechts): Mlnlslerialdirigent Wollgang Beyer, Parlamentarischer Staatssekretär earl-Dleter Spranger,<br />
VBOB-Fachgruppenvorsilzender Ralner Schwierczlnski, stv. Fachgru ppenvorsitlender GoHwald.<br />
rung des Bevölkerungsschutzes. Bei unseren<br />
zukünftigen Bemühungen um den Bevölkerungsschutz<br />
muß daher die einheitliche<br />
Funktionsfähigkeit des Hilfeleistungssystems<br />
sowohl bei friedensmäßigen Katastrophen<br />
als auch im Verteidigungsfall noch<br />
deutlicher als bisher unterstrichen und gefördert<br />
werden .<br />
Wenn Bund und länder heute die Aufgabe<br />
des Bevölkerungsschutzes zunehmend<br />
als Einheit sehen und sich unabhängig von<br />
der Ursache für eine Notsituation - Katastrophe<br />
im Friedens- oder Verteidigungsfall<br />
- von dem Gedanken des wirksamsten<br />
Schutzes der Bevölkerung leiten lassen, so<br />
führen sie damit einen Grundgedanken fort,<br />
der bereits jetzt im Zivilschutzgesetz und im<br />
Gesetz über den erweiterten Katastrophenschutz<br />
enthalten ist. Dort wird bestimmt,<br />
daß der Bund sein Hilfeleistungspotential<br />
auch im Frieden zur Verfügung stellt, während<br />
die länder ihr friedens mäßiges Hilfeleistungspotential<br />
auch für den Verteidigungsfall<br />
bereithalten.<br />
Diese Vorstellungen über ein integriertes<br />
. Hilfeleistungssystem im Bevölkerungsschutz<br />
werden natürlich nicht zu einer völlig<br />
veränderten AufgabensteIlung für Ihre Arbeit<br />
führen, da schon jetzt das Hilfeleistungspotential<br />
des Bundes im Frieden genutzt<br />
wird .<br />
Das Bund-länder-Programm ,Bevölkerungsschutz'<br />
will jedoch diese Zusammenarbeit<br />
in einem integrierten Hilfeleistungssystem<br />
ausbauen . Es wird Aufgabe des BZS<br />
und des THW sein, in diesem Rahmen den<br />
Friedensnutzen ihrer Bemühungen zu bedenken<br />
und Möglichkeiten für den Ausbau<br />
dieses integrierten Hilfeleistungssystems<br />
aufzuzeigen.<br />
Vor einem Irrtum möchte ich jedoch an<br />
dieser Stelle warnen. Unsere Bemühungen<br />
um den Schutz der Bevölkerung in einem<br />
Verteidigungsfall dürfen und werden nicht<br />
drittrangig werden . Ich widerspreche damit<br />
nachdrücklich denen, die den Zivilschutz für<br />
überflüssig halten, weil sie nur einen alles<br />
vernichtenden Atomkrieg für denkbar halten<br />
, in dem Zivilschutz nicht mehr helfen<br />
kann .<br />
Weiterer Ausbau der<br />
Gefahrenvorsorge<br />
Es besteht aber auch keine Veranlassung ,<br />
unsere Bemühungen für den Zivilschutz aufgrund<br />
der jüngsten Abrüstungsvereinbarungen<br />
der Supermächte einzustellen. Die Abschaffung<br />
einzelner Waffensysteme mindert<br />
vielleicht die internationalen Spannungen,<br />
sie beseitigt aber - leider - nicht die Möglichkeit<br />
eines Krieges, insbesondere nicht<br />
eines konventionellen Krieges .<br />
Solange aber die Gefahr einer bewaffneten<br />
Auseinandersetzung in Mitteleuropa<br />
nicht auszuschließen ist, obliegt es dem<br />
Staat, sich für diesen Fall um einen möglichst<br />
umfassenden Schutz der Bevölkerung<br />
zu bemühen und dafür Vorsorge zu treffen.<br />
Die vor uns liegenden Aufgaben für einen<br />
effektiven Bevölkerungsschutz erfordern<br />
den weiteren Ausbau unseres Gefahrenvorsorgesystems<br />
. Einige wesentliche Schritte<br />
dazu haben wir bereits unternommen, andere<br />
stehen noch aus.<br />
Ich nenne hier nur einige Punkte:<br />
Das Meßnetz des Warndienstes wird bis<br />
Ende 1989 auf 2000 moderne Meßsonden<br />
zur Erfassung radioaktiver Strahlung ausge-<br />
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