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Magazin 198801

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und schweren Unglücksfällen aller Art,<br />

gleich ob durch Naturgewalten, technische<br />

Risiken , menschliches Versagen oder durch<br />

Menschenhand verursacht, eine fundamentale<br />

Staatsaufgabe ist. Der Innenausschuß<br />

geht davon aus, daß die vorbeugende und<br />

reaktive Gefahrenabwehr im Frieden und im<br />

Verteidigungsfall gleichberechtigt nebeneinanderstehen.<br />

Die Bundesregierung wird aufgefordert,<br />

folgende Vorhaben durchzuführen.<br />

a) Aufbau eines Bund-länder-Krisenmanagements,<br />

b) Verstärkung ihrer bisherigen Zivilschutzvorkehrungen<br />

und soweit wie möglich Ausrichtung<br />

auch an den Schutzbedürfnissen<br />

der Bevölkerung gegenüber großflächigen<br />

und folgenschweren Gefahren in Friedenszeiten,<br />

c) Beseitigung der erheblichen graduellen<br />

Unterschiede im Bevölkerungsschutz,<br />

d) Verwirklichung eines ,Arbeits programms<br />

Bevölkerungsschutz' .<br />

Der Bundesminister des Innern hat sich<br />

am 11 . November 1987 gegenüber dem Gemeinsamen<br />

Ausschuß in seinem Bericht<br />

über die zivilen Planungen für den Verteidigungs-<br />

und Spannungsfall ausdrücklich zu<br />

diesen Vorhaben bekannt und gleichzeitig<br />

auf erhebliche Mängel des gegenwärtigen<br />

Bevölkerungsschutzsystems hingewiesen.<br />

Politische Vorstellungen in<br />

die Realität umsetzen<br />

Die Politik hat damit ein deutliches Signal<br />

gesetzt, welche Bedeutung sie dem Bevölkerungsschutz<br />

beimißt und in welche Richtung<br />

die Arbeit gehen soll. Es geht nun<br />

darum, dieses so oft angemahnte Signal<br />

aufzugreifen und die politischen Vorstellungen<br />

in die Realität umzusetzen.<br />

Hier liegen auch Schwerpunkte für die<br />

zukünftige Arbeit dieses Amtes. Ich nenne<br />

insbesondere die Bereiche<br />

- Verstärkung der bisherigen Bemühungen<br />

um den Bevölkerungsschutz,<br />

- Ausrichtung der Arbeit auch an den<br />

Schutzbedürfnissen gegenüber großflächigen<br />

und folgenschweren Gefahren, denen<br />

die Bevölkerung in Friedenszeiten ausgesetzt<br />

ist und<br />

- Abbau der graduellen regionalen Unterschiede<br />

im Bevölkerungsschutz.<br />

Bei allen diesen Maßnahmen, die Bund<br />

und länder gemeinsam angehen, wird an<br />

der zwischen Bund und ländern geteilten<br />

Verantwortung für den Bevölkerungsschutz<br />

festgehalten . Eine Änderung der Verfassungslage<br />

ist nicht beabsichtigt.<br />

Das erzwingt jedoch einheitliche und gemeinsame,<br />

der Entwicklung und der sich<br />

verändernden AufgabensteIlung angepaßte<br />

Grundsätze über die von Bund und ländern<br />

anzustrebenden Maßnahmen zur Verbesse-<br />

Aktuelle Fragen des Zivil· und Katastrophenschutzes stehen im Mitlelpunkt der Veranstaltung (von<br />

rechts): Mlnlslerialdirigent Wollgang Beyer, Parlamentarischer Staatssekretär earl-Dleter Spranger,<br />

VBOB-Fachgruppenvorsilzender Ralner Schwierczlnski, stv. Fachgru ppenvorsitlender GoHwald.<br />

rung des Bevölkerungsschutzes. Bei unseren<br />

zukünftigen Bemühungen um den Bevölkerungsschutz<br />

muß daher die einheitliche<br />

Funktionsfähigkeit des Hilfeleistungssystems<br />

sowohl bei friedensmäßigen Katastrophen<br />

als auch im Verteidigungsfall noch<br />

deutlicher als bisher unterstrichen und gefördert<br />

werden .<br />

Wenn Bund und länder heute die Aufgabe<br />

des Bevölkerungsschutzes zunehmend<br />

als Einheit sehen und sich unabhängig von<br />

der Ursache für eine Notsituation - Katastrophe<br />

im Friedens- oder Verteidigungsfall<br />

- von dem Gedanken des wirksamsten<br />

Schutzes der Bevölkerung leiten lassen, so<br />

führen sie damit einen Grundgedanken fort,<br />

der bereits jetzt im Zivilschutzgesetz und im<br />

Gesetz über den erweiterten Katastrophenschutz<br />

enthalten ist. Dort wird bestimmt,<br />

daß der Bund sein Hilfeleistungspotential<br />

auch im Frieden zur Verfügung stellt, während<br />

die länder ihr friedens mäßiges Hilfeleistungspotential<br />

auch für den Verteidigungsfall<br />

bereithalten.<br />

Diese Vorstellungen über ein integriertes<br />

. Hilfeleistungssystem im Bevölkerungsschutz<br />

werden natürlich nicht zu einer völlig<br />

veränderten AufgabensteIlung für Ihre Arbeit<br />

führen, da schon jetzt das Hilfeleistungspotential<br />

des Bundes im Frieden genutzt<br />

wird .<br />

Das Bund-länder-Programm ,Bevölkerungsschutz'<br />

will jedoch diese Zusammenarbeit<br />

in einem integrierten Hilfeleistungssystem<br />

ausbauen . Es wird Aufgabe des BZS<br />

und des THW sein, in diesem Rahmen den<br />

Friedensnutzen ihrer Bemühungen zu bedenken<br />

und Möglichkeiten für den Ausbau<br />

dieses integrierten Hilfeleistungssystems<br />

aufzuzeigen.<br />

Vor einem Irrtum möchte ich jedoch an<br />

dieser Stelle warnen. Unsere Bemühungen<br />

um den Schutz der Bevölkerung in einem<br />

Verteidigungsfall dürfen und werden nicht<br />

drittrangig werden . Ich widerspreche damit<br />

nachdrücklich denen, die den Zivilschutz für<br />

überflüssig halten, weil sie nur einen alles<br />

vernichtenden Atomkrieg für denkbar halten<br />

, in dem Zivilschutz nicht mehr helfen<br />

kann .<br />

Weiterer Ausbau der<br />

Gefahrenvorsorge<br />

Es besteht aber auch keine Veranlassung ,<br />

unsere Bemühungen für den Zivilschutz aufgrund<br />

der jüngsten Abrüstungsvereinbarungen<br />

der Supermächte einzustellen. Die Abschaffung<br />

einzelner Waffensysteme mindert<br />

vielleicht die internationalen Spannungen,<br />

sie beseitigt aber - leider - nicht die Möglichkeit<br />

eines Krieges, insbesondere nicht<br />

eines konventionellen Krieges .<br />

Solange aber die Gefahr einer bewaffneten<br />

Auseinandersetzung in Mitteleuropa<br />

nicht auszuschließen ist, obliegt es dem<br />

Staat, sich für diesen Fall um einen möglichst<br />

umfassenden Schutz der Bevölkerung<br />

zu bemühen und dafür Vorsorge zu treffen.<br />

Die vor uns liegenden Aufgaben für einen<br />

effektiven Bevölkerungsschutz erfordern<br />

den weiteren Ausbau unseres Gefahrenvorsorgesystems<br />

. Einige wesentliche Schritte<br />

dazu haben wir bereits unternommen, andere<br />

stehen noch aus.<br />

Ich nenne hier nur einige Punkte:<br />

Das Meßnetz des Warndienstes wird bis<br />

Ende 1989 auf 2000 moderne Meßsonden<br />

zur Erfassung radioaktiver Strahlung ausge-<br />

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