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MÄRZ 2010 AUS DEN KURIEN<br />
21<br />
Mit oder<br />
ohne Vertrag<br />
AUS DEN KURIEN<br />
NOCH IMMER SIND ÄRZTE UND SOZIALVERSICHERUNG DER GEWERBLICHEN<br />
WIRTSCHAFT (SVA) KEINEN SCHRITT BEI DEN VERHANDLUNGEN<br />
ZU EINEM NEUEN GESAMTVERTRAG WEITERGEKOMMEN.<br />
WELCHE POSITIONEN DIE ÄRZTESCHAFT IN DER CAUSA SVA VERTRITT.<br />
In allerletzter Sekunde wurde <strong>die</strong> Sit<strong>zu</strong>ng <strong>die</strong> Bundesschiedskommission,<br />
<strong>die</strong> für 17. Februar 2010 anbera<strong>um</strong>t<br />
war, doch noch verschoben. Beisitzer des Hauptverbandes<br />
der Sozialversicherungsträger waren leider unpässlich.<br />
„Wenn <strong>die</strong> SVA so weitermacht, gelingt es ihnen, den<br />
alten Vertrag noch nahe<strong>zu</strong> ein Jahr nach unserer Aufkündigung<br />
bei<strong>zu</strong>behalten,“ sagt Dr. Walter Arnberger,<br />
Vizepräsident der ÄKS und Kurienobmann der Niedergelassenen<br />
Ärzte. Bereits <strong>im</strong> September des Vorjahres<br />
kündigte <strong>die</strong> Bundeskurie den Gesamtvertrag mit der<br />
SVA. „Es gibt schon seit über vier Jahren keine Tarifanpassung<br />
mehr,“ erklärt Dr. Arnberger <strong>die</strong> Notwendigkeit<br />
eines neuen Vertrages zwischen Ärzteschaft und SVA.<br />
Die Kündigung wurde notwendig, da ein mühsam<br />
gefundener Vertragskompromiss vom Vorstand der SVA<br />
doch noch gekippt wurde. „Die SVA müsste <strong>im</strong> Grunde<br />
nur den <strong>im</strong> Herbst erzielten Verhandlungskompromiss<br />
akzeptieren,“ sagt Dr. Arnberger, „dann hätten wir eine<br />
Einigung.“<br />
Nachdem <strong>die</strong> SVA kurz vor Weihnachten <strong>die</strong><br />
Bundesschiedskommission auf Vertragsverlängerung<br />
angerufen hatte, bleibt<br />
der alte Vertrag so lange aufrecht, bis<br />
das Schiedsgericht <strong>zu</strong>sammentritt<br />
und eine Entscheidung fällt. Dieses<br />
könnte den Vertrag noch für drei<br />
Monate verlängern, damit <strong>die</strong> Verhandlungen<br />
weitergeführt und eine<br />
Einigung erzielt werden kann. Oder<br />
aber das Schiedsgericht entscheidet,<br />
dass kein Aufschub gewährt<br />
wird und der Vertrag als gekündigt<br />
an<strong>zu</strong>sehen ist. „Entscheidet <strong>die</strong><br />
Kommission mit Nein, treten wir in eine<br />
vertragsfreie Zeit,“ erklärt Dr. Arnberger,<br />
„oberstes Ziel ist eine langfristige Lösung<br />
für <strong>die</strong> Ärzteschaft, ob nun mit oder ohne<br />
Vertrag mit der SVA.“<br />
> Infos und Material z<strong>um</strong> <strong>Download</strong>en<br />
für Ärzte sowie <strong>zu</strong>r neuesten Telefonaktion<br />
der SVA finden <strong>Sie</strong> auf der Homepage<br />
der ÖÄK unter www.sva-vertragsfreie-zeit.at<br />
Von Julia Heuberger-Denkstein<br />
Die Ärzte jedenfalls sind für den Schritt in eine vertragsfreie<br />
Zeit gut gewappnet. „Alle Sachleistungsanspruchsberechtigten,<br />
also <strong>die</strong> Patienten, <strong>die</strong> bisher über <strong>die</strong><br />
e-card abgerechnet wurden, werden auf das Geldeistungsprinzip<br />
(Selbstzahlerprinzip) <strong>um</strong>gestellt,“ erklärt Dr.<br />
Arnberger. Das heißt, dass alle SVA-Versicherten von<br />
ihrem Arzt nach der Behandlung eine Honorarnote<br />
bekommen, <strong>die</strong> <strong>die</strong>se bezahlen und dann bei der SVA<br />
einreichen können. „Diese Umstellung dürfte z<strong>um</strong>indest<br />
für <strong>die</strong> Ärzteschaft kein großes Problem darstellen, da <strong>die</strong><br />
Umprogrammierung der Arztsoftware sehr einfach ist,“<br />
sagt der Gynäkologe. „Außerdem,“ so Kurienobman<br />
Arnberger, „sind <strong>die</strong> Versicherten der SVA durchwegs<br />
Menschen, <strong>die</strong> mit Rechnungen, Rückerstattung und<br />
Selbstbehalten bereits Erfahrung haben.“<br />
Weiter auf Seite 22<br />
Bild: fotolia