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MÄRZ 2010 AUS DEN KURIEN<br />

21<br />

Mit oder<br />

ohne Vertrag<br />

AUS DEN KURIEN<br />

NOCH IMMER SIND ÄRZTE UND SOZIALVERSICHERUNG DER GEWERBLICHEN<br />

WIRTSCHAFT (SVA) KEINEN SCHRITT BEI DEN VERHANDLUNGEN<br />

ZU EINEM NEUEN GESAMTVERTRAG WEITERGEKOMMEN.<br />

WELCHE POSITIONEN DIE ÄRZTESCHAFT IN DER CAUSA SVA VERTRITT.<br />

In allerletzter Sekunde wurde <strong>die</strong> Sit<strong>zu</strong>ng <strong>die</strong> Bundesschiedskommission,<br />

<strong>die</strong> für 17. Februar 2010 anbera<strong>um</strong>t<br />

war, doch noch verschoben. Beisitzer des Hauptverbandes<br />

der Sozialversicherungsträger waren leider unpässlich.<br />

„Wenn <strong>die</strong> SVA so weitermacht, gelingt es ihnen, den<br />

alten Vertrag noch nahe<strong>zu</strong> ein Jahr nach unserer Aufkündigung<br />

bei<strong>zu</strong>behalten,“ sagt Dr. Walter Arnberger,<br />

Vizepräsident der ÄKS und Kurienobmann der Niedergelassenen<br />

Ärzte. Bereits <strong>im</strong> September des Vorjahres<br />

kündigte <strong>die</strong> Bundeskurie den Gesamtvertrag mit der<br />

SVA. „Es gibt schon seit über vier Jahren keine Tarifanpassung<br />

mehr,“ erklärt Dr. Arnberger <strong>die</strong> Notwendigkeit<br />

eines neuen Vertrages zwischen Ärzteschaft und SVA.<br />

Die Kündigung wurde notwendig, da ein mühsam<br />

gefundener Vertragskompromiss vom Vorstand der SVA<br />

doch noch gekippt wurde. „Die SVA müsste <strong>im</strong> Grunde<br />

nur den <strong>im</strong> Herbst erzielten Verhandlungskompromiss<br />

akzeptieren,“ sagt Dr. Arnberger, „dann hätten wir eine<br />

Einigung.“<br />

Nachdem <strong>die</strong> SVA kurz vor Weihnachten <strong>die</strong><br />

Bundesschiedskommission auf Vertragsverlängerung<br />

angerufen hatte, bleibt<br />

der alte Vertrag so lange aufrecht, bis<br />

das Schiedsgericht <strong>zu</strong>sammentritt<br />

und eine Entscheidung fällt. Dieses<br />

könnte den Vertrag noch für drei<br />

Monate verlängern, damit <strong>die</strong> Verhandlungen<br />

weitergeführt und eine<br />

Einigung erzielt werden kann. Oder<br />

aber das Schiedsgericht entscheidet,<br />

dass kein Aufschub gewährt<br />

wird und der Vertrag als gekündigt<br />

an<strong>zu</strong>sehen ist. „Entscheidet <strong>die</strong><br />

Kommission mit Nein, treten wir in eine<br />

vertragsfreie Zeit,“ erklärt Dr. Arnberger,<br />

„oberstes Ziel ist eine langfristige Lösung<br />

für <strong>die</strong> Ärzteschaft, ob nun mit oder ohne<br />

Vertrag mit der SVA.“<br />

> Infos und Material z<strong>um</strong> <strong>Download</strong>en<br />

für Ärzte sowie <strong>zu</strong>r neuesten Telefonaktion<br />

der SVA finden <strong>Sie</strong> auf der Homepage<br />

der ÖÄK unter www.sva-vertragsfreie-zeit.at<br />

Von Julia Heuberger-Denkstein<br />

Die Ärzte jedenfalls sind für den Schritt in eine vertragsfreie<br />

Zeit gut gewappnet. „Alle Sachleistungsanspruchsberechtigten,<br />

also <strong>die</strong> Patienten, <strong>die</strong> bisher über <strong>die</strong><br />

e-card abgerechnet wurden, werden auf das Geldeistungsprinzip<br />

(Selbstzahlerprinzip) <strong>um</strong>gestellt,“ erklärt Dr.<br />

Arnberger. Das heißt, dass alle SVA-Versicherten von<br />

ihrem Arzt nach der Behandlung eine Honorarnote<br />

bekommen, <strong>die</strong> <strong>die</strong>se bezahlen und dann bei der SVA<br />

einreichen können. „Diese Umstellung dürfte z<strong>um</strong>indest<br />

für <strong>die</strong> Ärzteschaft kein großes Problem darstellen, da <strong>die</strong><br />

Umprogrammierung der Arztsoftware sehr einfach ist,“<br />

sagt der Gynäkologe. „Außerdem,“ so Kurienobman<br />

Arnberger, „sind <strong>die</strong> Versicherten der SVA durchwegs<br />

Menschen, <strong>die</strong> mit Rechnungen, Rückerstattung und<br />

Selbstbehalten bereits Erfahrung haben.“<br />

Weiter auf Seite 22<br />

Bild: fotolia

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