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6 AUS DER KAMMER<br />
Total<br />
Anti Korrupt<br />
AUS DER KAMMER<br />
WIENER SPITALSÄRZTE WERDEN ERNEUT DER KORRUPTION BESCHULDIGT.<br />
WIE ES IN SALZBURG MIT DER UMSETZUNG DER NEUEN<br />
ANTIKORRUPTIONSRICHTLINIEN AUSSIEHT.<br />
Mitte Jänner erschüttern Vorwürfe<br />
über angebliche Millionenzahlungen<br />
von Pharmafirmen an<br />
Ärzte erneut <strong>die</strong> Öffentlichkeit:<br />
„Experten sprechen von Milliardengeschäften<br />
mit Beraterhonoraren<br />
für führende Ärzte und<br />
finanzierte Weihnachtsfeiern,“<br />
schreibt <strong>die</strong> Austria Presse Agentur<br />
am 25.1.2010. Haben <strong>die</strong> Antikorruptionsgesetze<br />
der Regierung<br />
nicht gefruchtet? Gönnen<br />
sich niedergelassene Ärzte nach<br />
wie vor das gratis Mittagessen mit<br />
dem Pharmareferenten? Wird der<br />
Pr<strong>im</strong>ar noch <strong>im</strong>mer samt Gattin<br />
für eine Woche nach Lech z<strong>um</strong><br />
Kongress eingeladen? „Nein“,<br />
sagt Dr. Jörg Hutter, Vizepräsident<br />
der Ärztekammer Salzburg, „<strong>die</strong><br />
Sensibilisierung dafür was korrupt<br />
ist, hat in den letzten Jahren<br />
stark <strong>zu</strong>genommen. Gesetze und<br />
der Druck der Öffentlichkeit machen<br />
Korruption heute quasi unmöglich.“<br />
Seit 1. September 2009 ist das<br />
neue Antikorruptionsgesetz in<br />
Kraft, das Schwachstellen des<br />
alten Gesetzes (StRÄG 2008) aus<br />
dem Weg rä<strong>um</strong>t und <strong>die</strong> Korruption<br />
sowohl <strong>im</strong> öffentlichen Bereich<br />
(Krankenhaus) wie auch <strong>im</strong> privaten<br />
Bereich (Niedergelassene Ärzte)<br />
nachhaltig bekämpfen soll.<br />
Gleichzeitig hat <strong>die</strong> Novelle aber<br />
auch Mittel- und Wege eröffnet,<br />
Aus- und Fortbildung, klinische<br />
Stu<strong>die</strong>n und Drittmittelanwerbung<br />
durch Pharma- oder Medizinfir-<br />
men in Zukunft möglich <strong>zu</strong> machen. Die<br />
Salzburger Landeskliniken (SALK) haben<br />
darauf <strong>um</strong>gehend mit der Erlassung einer<br />
Richtlinie reagiert, der sich <strong>die</strong> kleineren<br />
Salzburger Krankenhäuser angeschlossen<br />
haben.<br />
Für Niedergelassene Ärzte gibt es den<br />
V<strong>erhalten</strong>skodex der Österreichischen Ärztekammer,<br />
der u.a. <strong>die</strong> Teilnahme an medizinischen<br />
Veranstaltungen, <strong>die</strong> Annahme<br />
von Geschenken, Anwendungsbeobachtungen<br />
sowie <strong>die</strong> Anwendung von Medikamenten<br />
am Patienten streng reglementiert.<br />
Wie sieht das nun in der Praxis aus?<br />
„Prinzipiell ist sowohl <strong>im</strong> Krankenhaus wie<br />
auch <strong>im</strong> Niedergelassenen Bereich der<br />
Amtsmissbrauch – sei es durch das so genannte<br />
„Anfüttern“ oder das Annehmen von<br />
sonstigen Zuwendungen strafbar und wird<br />
sehr streng geahndet,“ weiß Dr. Johannes<br />
Barth, Kammeramtsdirektor-Stellvertreter<br />
und Jurist der ÄKS. Konkret heißt das, dass<br />
Ärzte keine Zuwendungen von Dritten annehmen<br />
dürfen, sofern ihnen daraus Vorteile<br />
erwachsen. Die Novelle vom September<br />
bringt das wichtige Aber: Gibt der Dienstgeber<br />
sein Einverständnis, können sehr wohl<br />
Zuwendungen angenommen werden. Vorausgesetzt<br />
natürlich der Arzt handelt pflichtgemäß.<br />
„Wenn das Krankenhaus <strong>die</strong> Essenseinladung,<br />
das Seminar oder den Kongress<br />
bewilligt, ist <strong>die</strong> Teilnahme kein Problem,“<br />
erklärt Dr. Barth.<br />
Wichtig dabei ist, dass alle am Krankenhaus<br />
beschäftigten Ärzte dem rechtlichen<br />
Begriff des Amtsträgers unterliegen, und damit<br />
den strengeren gesetzlichen Strafregelungen<br />
unterworfen sind. „Deshalb ist es<br />
auch so wichtig, vor ausnahmslos jeder Annahme<br />
einer Zuwendung, den Weg z<strong>um</strong> Vor-<br />
Von Julia Heuberger-Denkstein<br />
VP Dr. Walter<br />
Arnberger<br />
VP Priv.-Doz.<br />
Dr. Jörg Hutter<br />
Dr. Johannes<br />
Barth<br />
Bild: fotolia