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4 AUS DER KAMMER<br />

Kurz aus<br />

der Kammer<br />

AUS DER KAMMER<br />

Medikamentenvereinbarung<br />

–<br />

Erste Erfahrungen<br />

in Salzburg<br />

Entgegen anders lautenden<br />

Behauptungen der Pharmaindustrie,<br />

kann SGKK-Obmann Dr.<br />

<strong>Sie</strong>gfried Schluckner an der<br />

Salzburger Medikamentenvereinbarung<br />

nur Gutes finden: „Wir<br />

haben praktisch keine Beschwerden<br />

von Versicherten. Seit der<br />

Ankündigung der neuen Vereinbarung<br />

kamen lediglich drei<br />

Beschwerdeschreiben. Das ist<br />

rund ein Prozent der Beschwerden<br />

an unseren Ombudsmann in<br />

<strong>die</strong>sem Zeitra<strong>um</strong>. Der Verband<br />

der Pharmaindustrie Österreich,<br />

Pharmig, behauptete <strong>zu</strong>letzt, dass<br />

Salzburger Patienten <strong>die</strong> Medikamentenvereinbarung<br />

eindeutig<br />

ablehnen würden.<br />

Laut Rückmeldungen an <strong>die</strong><br />

SGKK, sind auch <strong>die</strong> Ärzte<br />

durchaus mit der neuen Verschreibweise<br />

einverstanden:<br />

„Unser ärztlicher Dienst ist ka<strong>um</strong><br />

mit negativer Kritik konfrontiert.<br />

Von den niedergelassenen Ärzten<br />

gibt es oft Anfragen <strong>zu</strong> konkreten<br />

Medikamentenvergleichen. Aber<br />

auch von <strong>die</strong>ser Seite wird uns<br />

keine Ablehnung der Medikamentenvereinbarung<br />

als solche<br />

kommuniziert,“ so Schluckner.<br />

Univ.-Prof. Dr. Richard Greil<br />

ÄKS für bessere<br />

Koordination<br />

Sowohl <strong>die</strong> Salzburger Ärztekammer<br />

als auch der Hauptverband der Sozialversicherungsträger<br />

haben den Antrag für ein<br />

neues, privates Ambulatori<strong>um</strong> für onkologische<br />

Rehabilitation in St. Veit abgelehnt.<br />

„Die Patienten sind insbesondere durch ihre<br />

Hausärzte wohnortnahe und gut versorgt,<br />

erklärt Dr. Walter Arnberger, Vizepräsident<br />

der ÄKS. Zudem würde der Bau eines<br />

privaten Reha-Zentr<strong>um</strong>s dem onkologischen<br />

Schwerpunkt <strong>im</strong> Krankenhaus<br />

Schwarzach widersprechen und Parallel-<br />

Strukturen schaffen. Der private Betreiber<br />

Vamed würde laut seinem Ansuchen<br />

ambulant tätig z.B. Schmerztherapie und<br />

das ohne Kassenvertrag anbieten. „Hohe<br />

Selbstkosten und weite Wegstrecken<br />

bedeuten keine Verbesserung der bereits<br />

bestehenden Versorgun. Nur Privatpatienten<br />

<strong>zu</strong> versorgen erscheint uns nicht<br />

bedarfsgerecht und könnte der Zwei-<br />

Klassenmedizin Vorschub leisten,“ so<br />

Dr. Arnberger. Der Hauptverband lehnt eine<br />

Kostenübernahme ausdrücklich ab. Die<br />

Ärztekammer fordert indes für <strong>die</strong> Zukunft<br />

eine bessere Koordination und Absprache<br />

mit der Onkologischen Abteilung und<br />

dessen Vorstand Univ. Prof. Dr. Richard Greil,<br />

<strong>um</strong> alle Krebspatienten <strong>im</strong> ganzen Land<br />

Salzburg opt<strong>im</strong>al <strong>zu</strong> versorgen und <strong>zu</strong><br />

betreuen. Der Antrag wurde in der Folge<br />

von der Vamed <strong>zu</strong>rückgezogen.<br />

Frag’ das<br />

Kammeramt<br />

Frage: „Habe ich als Arzt, der für<br />

das Gericht bzw. für Privat- und<br />

Unfallversicherungen Begutachtungen<br />

durchführt, Anspruch auf<br />

kostenlose Zusendung (Fax und/<br />

oder elektronische Befundübermittlung)<br />

der Krankengeschichte<br />

und Arztbriefe aus den Einrichtungen,<br />

wo der <strong>zu</strong> begutachtende<br />

Patient behandelt bzw. betreut<br />

wurde?<br />

Antwort von KAD Stv.<br />

Dr. Johannes Barth:<br />

Nach der Best<strong>im</strong>mung des § 35<br />

Salzburger Krankenanstaltengesetz<br />

(S-KAG) haben <strong>zu</strong>weisende<br />

Ärzte, weiterbehandelnde Ärzte<br />

und Krankenanstalten Anspruch<br />

auf unentgeltliche Kopien von<br />

Krankengeschichten. Diese<br />

Best<strong>im</strong>mung bezieht sich nur<br />

auf Weiterbehandler. Gutachter<br />

haben keinen Rechtsanspruch<br />

auf <strong>die</strong> kostenlose Übermittlung.<br />

Krankenhäuser und Ärzte können<br />

daher Kosten verlangen, <strong>die</strong> dann<br />

vom Gutachter in seine Honorarnote<br />

als Fremdkosten auf<strong>zu</strong>nehmen<br />

sind.<br />

> <strong>Bitte</strong> senden auch <strong>Sie</strong> uns<br />

Ihre Fragen, unsere Experten<br />

beantworten sie gerne!<br />

Fragen bitte an:<br />

barth@aeksbg.at<br />

Dr. Johannes<br />

Barth

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