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8 AUS DER KAMMER<br />

„Prinzipiell ist sowohl <strong>im</strong> Krankenhaus<br />

wie auch <strong>im</strong> Niedergelassenen Bereich<br />

der Amtsmissbrauch strafbar.“<br />

Für ausnahmslos alle Kollegen<br />

<strong>im</strong> Niedergelassenen Bereich gilt<br />

als Regelwerk der Ärztliche V<strong>erhalten</strong>skodex,<br />

<strong>die</strong> Verpflichtungserklärung<br />

der Österreichischen<br />

Ärztekammer. Zu lesen steht da<br />

etwa: „Verboten ist selbst <strong>die</strong> Annahme<br />

kleinster Geschenke, sofern<br />

<strong>die</strong> Entgegennahme direkt<br />

oder indirekt von der Verschreibung<br />

eines Arzne<strong>im</strong>ittels ... abhängig<br />

gemacht wird.“ Auch <strong>die</strong><br />

Teilnahme an medizinisch-wissenschaftlichen<br />

Veranstaltungen<br />

ist genau geregelt: „Der zeitliche<br />

Aufwand für <strong>die</strong> Vermittlung muss<br />

wissenschaftlicher bzw. fachlichmedizinischer<br />

Information muss<br />

<strong>im</strong> Vordergrund stehen.“ Und:<br />

„Die Kosten dürfen nur für Teilnahme<br />

... an ausschließlich berufsbezogenen<br />

Veranstaltungen<br />

übernommen werden. ... Nicht<br />

aber <strong>die</strong> Übernahme der Kosten<br />

für eine Begleitperson“. Dr. Walter<br />

Arnberger, Vizepräsident der ÄKS<br />

und Kurienobmann der Angestellten<br />

Ärzte betont: „der Code of<br />

Conduct muss und wird von uns<br />

Ärzten eingehalten.“ Auch sei es<br />

mittlerweile schwer möglich, unerlaubte<br />

Geschenkannahmen <strong>zu</strong><br />

verhe<strong>im</strong>lichen. „Jede Firma muss <strong>die</strong> Teilnehmer<br />

<strong>die</strong> sie einlädt öffentlich machen<br />

und bekannt geben, Illegalität können sich<br />

da weder der Arzt noch eine Firma leisten.“<br />

Die Ärzte, so sieht es jedenfalls aus, sind<br />

gut gegen Korruption gerüstet. Munition ins<br />

Feuer der scharfen Attacken gegen Ärzte,<br />

Pharmafirmen oder Gerätehersteller schießt<br />

Dr. Jörg Hutter: „In jeder anderen Branche<br />

ist Marketing und Werbung erlaubt. Niemand<br />

regt sich darüber auf, wenn beispielsweise<br />

Journalisten ein Wochenende nach<br />

Südspanien fahren, <strong>um</strong> ein Auto <strong>zu</strong> testen.<br />

Nur <strong>die</strong> Gesundheitsbranche steht unter<br />

dem Generalverdacht, entgegen den Interessen<br />

ihrer Klienten <strong>zu</strong> handeln.“<br />

KODEX<br />

VERHALTENSKODEX<br />

ÖSTERREICHISCHE<br />

ÄRZTEKAMMER<br />

Eine neue erweiterte Version des<br />

Ärztlichen V<strong>erhalten</strong>skodex<br />

(Code of Conduct) wurde bereits<br />

von der ÖÄK beschlossen und<br />

wird nach Genehmigung durch<br />

das Ministeri<strong>um</strong> voraussichtlich <strong>im</strong><br />

März 2010 in der Österreichischen<br />

Ärztezeitung (ÖÄZ) verlautbart.<br />

Wir stellen den Text dann als<br />

<strong>Download</strong> auf unserer Website<br />

<strong>zu</strong>r Verfügung.<br />

Bild: fotolia Bild: fotolia

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