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Waffengesetz - KV Lauenburg

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Erläuterungen/Begriffsbestimmungen zu den vorgenannten Auflagen:<br />

Transport mit LKW:<br />

Bei LKW sind im Bereich von Waffen und Munitionstransporten drei<br />

verschiedene Arten üblich: Container, geschlossener Metallkofferaufbau<br />

oder Planenaufbau.<br />

Beim Transport mit dem LKW ist zu beachten, dass die Waffen und<br />

Munition überwiegend auf öffentlichen Straßen erfolgt und Transportunterbrechungen<br />

üblich sind (Rastzeiten, Tankstopps, u.ä.) Das Risiko<br />

des Abhandenkommens oder des Diebstahls liegt somit höher als bei<br />

anderen Transportmitteln, die i.d.R. nur über abgesperrte und z.T. gesicherte<br />

Bereiche erreichbar sind (z.B. Güterbahnhof, Hafenflächen).<br />

Die Sicherheitsauflagen sind daher entsprechend höher anzusetzen.<br />

Container und geschlossene Kofferaufbauten werden als sicherer eingestuft<br />

als Planenaufbauten. Letztere werden an sich für Waffen/Munitionstransporte<br />

als ungeeignet eingestuft. In der Praxis kommen<br />

sie jedoch häufiger vor, insbesondere bei Transporten aus Staaten,<br />

in denen eine Containerinfrastruktur noch nicht so weit ausgebaut<br />

ist. Eine Zulassung solcher Transporte sollte daher nur unter erhöhten<br />

Sicherheitsauflagen erfolgen.<br />

Transport mit dem Zug, Schiff oder Flugzeug:<br />

Im Zug-, Schiff- und Luftverkehr erfolgt der Transport i.d.R. per Container,<br />

in selteneren Fällen auch als Stückgut. Der Transport erfolgt über<br />

der Allgemeinheit normalerweise nicht zugängliche Verkehrstrassen.<br />

Die Sicherheitsauflagen können daher entsprechend niedriger angesetzt<br />

werden.<br />

Umladung:<br />

In der Praxis mehren sich die Vorgänge, in denen die Behörden Kenntnis<br />

darüber erlangen, dass die Waffen/Munition während des Verbringungsvorganges<br />

umgeladen werden.<br />

Die Notwendigkeit ergibt sich meist beim Wechsel des Verkehrsmittels,<br />

z.B. Umladen vom Planen-LKW in Schiffscontainer. Die Umladung er-<br />

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