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Waffengesetz - KV Lauenburg

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chen und hierdurch die leicht entflammbaren Stoffe verteilen (so genannte Molotow-<br />

Cocktails).<br />

Militärische Brandgeschosse erfüllen die Anforderungen hinsichtlich der Verteilung<br />

leicht entflammbarer Stoffe in der Regel nicht.<br />

Anl.I-A1-UA2-1.2.6<br />

Hierunter fallen alle Variationen der Nunchakus, also auch so genannte Übungs- und<br />

Soft-Nunchakus, bei denen eine Drosselung auch mit weichen biegsamen Geräten<br />

erfolgen kann, sowie Drahtschlingen, die zum Drosseln bestimmt sind (Garotte).<br />

Anl.I-A1-UA2-1.3<br />

Armstützen, welche der Erhöhung der Geschossenergie dienen, stützen sich auf<br />

dem Unterarm der die Schleuder haltenden Hand ab und verhindern deren Abknicken.<br />

Dadurch wird auch das Zielen erleichtert.<br />

Vergleichbare Vorrichtungen müssen in ihrer Handhabung der einer Armstütze entsprechen.<br />

Anl.I-A1-UA2-2.1<br />

Bei diesen Messern kommt es nicht auf eine Hieb- und Stoßwaffeneigenschaft an,<br />

das heißt, es kann dahinstehen, ob sie ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, die<br />

Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen (§ 1<br />

Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe b).<br />

Anl.I-A1-UA2-2.1.4<br />

Kombinationswerkzeuge (z. B. so genannte Multitools), an denen die Messerklinge<br />

eines der Werkzeuge darstellt und zusätzlich aufgeklappt werden muss, fallen nicht<br />

unter diese Begriffsbestimmung.<br />

Anl.I-A1-UA2-2.2<br />

Bei solchen Geräten handelt es sich z. B. um Viehtreiber, nicht aber um Insektenfallen<br />

oder Halsbänder zur Tierabrichtung, da es bei diesen an der Eignung fehlt, die<br />

Angriffs- und Abwehrfähigkeit von Menschen herabzusetzen. Ob der Einsatz der in<br />

der Vorschrift genannten Gegenstände tierschutzrechtlich zulässig ist, ist durch die<br />

für das Tierschutzrecht zuständige Behörde zu klären.<br />

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