20.07.2013 Aufrufe

Waffengesetz - KV Lauenburg

Waffengesetz - KV Lauenburg

Waffengesetz - KV Lauenburg

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Anl.II-A1-1.3.1<br />

193<br />

Die nach Anlage 2 Abschnitt 1 Nr. 1.3.1 verbotenen Hieb- und Stoßwaffen müssen<br />

technisch als Hieb- und Stoßwaffe geeignet sein, z. B. Stockdegen.<br />

Feuerzeugspringmesser, bei denen die Klinge vorne herausschnellt, unterliegen unabhängig<br />

von der Klingenlänge und -form dem Verbot nach Anlage 2 Abschnitt 1<br />

Nr. 1.4.1.<br />

Unter diese Bestimmungen fallen gegebenenfalls auch getarnte Schlagwaffen, die<br />

durch Hieb, Stoß oder Wurf zum Einsatz gebracht werden.<br />

Teleskopschlagstöcke, unabhängig von der Länge im eingeschobenen Zustand, gelten<br />

grundsätzlich nicht als verbotene Waffen in diesem Sinne, weil sie keinen anderen<br />

Gegenstand vortäuschen.<br />

Anl.II-A1-1.3.2<br />

Stahlruten sind biegsame Gegenstände aus Metall, die zusammen geschoben werden<br />

können und in der Regel mit einem Metallkopf versehen sind.<br />

Starre Teleskopschlagstöcke, unabhängig von der Länge im eingeschobenen Zustand,<br />

unterliegen nicht diesem Verbot.<br />

Totschläger sind biegsame Gegenstände wie Gummischläuche, Riemen und Stricke,<br />

bei denen zumindest ein Ende durch Metall bzw. durch gleich hartes Material beschwert<br />

ist. Die Biegsamkeit ist wie bei der Stahlrute wesentliches Kriterium, da nur<br />

dadurch die beabsichtigte Verstärkung der Schlagwirkung gewährleistet wird. Mit<br />

Sand gefüllte Ledersäckchen sind nur als Hiebwaffen anzusehen, nicht aber als Totschläger.<br />

Bei Schlagringen handelt es sich in der Regel um aus Metall hergestellte und der<br />

Hand angepasste Nahkampfwaffen. Der in der Hand liegende Teil ist mit einem<br />

Durchgriff oder mehreren Öffnungen für die Finger versehen; an der Schlagseite<br />

(über den Fingern liegend) können mehr oder weniger ausgeprägte Spitzen vorhanden<br />

sein. Zur Erhöhung der Schlagkraft stützen sich Schlagringe an der Innenhand<br />

ab.<br />

Mit spitzen Nieten (z. B. so genannte „Killernieten“) versehene Ledermanschetten<br />

sind nur dann den Schlagringen gleichgesetzt, wenn die Manschetten so gefertigt<br />

sind, dass sie bei bestimmungsgemäßer Trageweise die Außenhand umschließen<br />

- 194 -

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!