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Zeitschrift - Kommunalverlag

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BDEW zur Änderung des Energie- und Stromsteuergesetzes:<br />

Bio-Erdgas muss steuerbefreit werden<br />

Müller: Bio-Erdgas bietet großes Minderungspotenzial für Emissionen<br />

Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft<br />

(BDEW) bedauert die Entscheidung der Bundesregierung, die<br />

Steuerbefreiung für Bio-Erdgas nicht verlängern zu wollen.<br />

"Die Chance für die Steuerbefreiung von Bio-Erdgas ist leider<br />

vertan. Dabei bietet es als Heiz- und Kraftstoff ein großes Potenzial<br />

zur CO2- und Treibhausgas-minderung. Bio-Erdgas ist<br />

deshalb besonders geeignet, zur Erreichung der Klimaziele<br />

der Bundesregierung bis 2020 beizutragen", erklärte Hildegard<br />

Müller, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung,<br />

in Berlin. Der BDEW hatte sich im Zuge der Stellungnahme<br />

zur Änderung des Energie- und Stromsteuergesetzes erneut<br />

für die Ende 2009 ausgelaufene Verlängerung der Steuerbefreiung<br />

für Bio-Erdgas eingesetzt. Das Kabinett der Bundesregierung<br />

hat dies mit dem heutigen Beschluss nicht berücksichtigt.<br />

Durch eine Besteuerung von Bio-Erdgas wird nach Einschätzung<br />

des BDEW dessen Wettbewerbsfähigkeit belastet. Dies<br />

entspreche nicht den Klimaschutzzielen der Bundesregierung.<br />

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) fördert die<br />

BDEW zur heutigen Entscheidung des Bundesgerichtshofes:<br />

Urteil bestätigt Gaswirtschaft grundsätzlich:<br />

Preis-Leistungs-Gefüge musst gewahrt bleiben<br />

"Der BGH hat mit heutigem Urteil grundsätzlich klargestellt,<br />

dass von den Gasversorgungsunternehmen nicht erwartet<br />

werden kann, zu nicht kostendeckenden Preisen Erdgas zu<br />

liefern", so der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft<br />

(BDEW) in einer ersten Bewertung des heutigen BGH-<br />

Urteils.<br />

Der BGH hat über etwaige Rückforderungsansprüche von<br />

Gaskunden infolge unwirksamer Preisanpassungsklauseln<br />

in Gaslieferverträgen heute zwar keine abschließende Entscheidung<br />

getroffen. Allerdings hat er ausdrücklich darauf<br />

hingewiesen, dass die Geltendmachung der Unwirksamkeit<br />

von Preiserhöhungen für einen längeren zurückliegenden<br />

Zeitabschnitt nicht zu interessensgerechten Ergebnissen<br />

führt, wenn im gleichen Zeitraum die Gestehungskosten des<br />

Gasversorgungsunternehmens erheblich gestiegen sind. In<br />

diesen Fällen bestünde ein grobes Missverhältnis zwischen<br />

Leistung und Gegenleistung, das in wirtschaftlicher Hinsicht<br />

den Gasversorgungsunternehmen nicht mehr zumutbar ist.<br />

Der BDEW weist in diesem Zusammenhang noch einmal<br />

darauf hin, dass in den Verfahren der jüngeren Vergangen-<br />

Einspeisung von mit Bio-Erdgas erzeugtem Strom durch eine<br />

Strom-Einspeisevergütung. Auf diese Weise wird für die Verwendung<br />

von Bio-Erdgas ein bestimmter Preis festgesetzt.<br />

Durch eine Erhöhung der Energiesteuer wird Bio-Erdgas, das<br />

für Heizzwecke eingesetzt wird, für den Verbraucher teurer.<br />

Dies stellt einen erheblichen Eingriff in den Bio-Erdgasmarkt<br />

dar, so der BDEW. Der Markt für Bio-Erdgas werde nur sehr<br />

schwer in Gang kommen. Insbesondere sei zu befürchten,<br />

dass Hersteller ihr Bio-Erdgas nicht mehr zur Deckung außerhalb<br />

des EEG, das heißt für Heizzwecke, zur Verfügung<br />

stellen.<br />

Darüber hinaus sei die Produktion, Aufbereitung und Einspeisung<br />

von Bio-Erdgas im Vergleich zu fossilem Erdgas beim<br />

derzeitigen Stand der Technik noch deutlich kostenintensiver.<br />

Um diesen Nachteil wieder zu reduzieren und so eine Weiterentwicklung<br />

der Technik zu ermöglichen, sei laut BDEW<br />

eine erneute Steuerbefreiung von Bio-Erdgas bis mindestens<br />

Ende 2015 unbedingt notwendig. Dafür werde sich der Branchenverband<br />

weiter einsetzen.<br />

heit nicht die wirtschaftliche Angemessenheit der Preisänderungen<br />

beanstandet wurde, sondern ausschließlich die<br />

formale Ausgestaltung von Preisanpassungsklauseln in den<br />

Gaslieferverträgen. Unabhängig davon, ob einzelne Preisanpassungsklauseln<br />

in Gaslieferverträgen formal wirksam oder<br />

unwirksam sind, haben die Versorgungsunternehmen umgekehrt<br />

auf sinkende Beschaffungskosten auch mit erheblichen<br />

Preissenkungen reagiert. So lagen laut Statistischem Bundesamt<br />

die Gaspreise beispielsweise im Januar 2010 durchschnittlich<br />

um über 20 Prozent niedriger als im Januar 2009.<br />

Den Kunden ist also durch formal unwirksame Preisanpassungsklauseln<br />

kein Nachteil entstanden.<br />

Auf dem Gasmarkt in Deutschland intensiviert sich der Wettbewerb<br />

zwischen den Gasanbietern um Haushaltskunden<br />

zunehmend. Die Kunden haben die Auswahl zwischen einer<br />

Vielzahl verschiedener Anbieter und Erdgastarife. Diese<br />

Auswahlmöglichkeiten werden von den Verbrauchern auch<br />

genutzt: Mittlerweile haben sich nach einer Erhebung des<br />

BDEW 27 Prozent der Gaskunden für ein anderes Produkt<br />

ihres Versorgers oder für einen neuen Anbieter entschieden.<br />

498 Kommunalwirtschaft 07/2010

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