Zeitschrift - Kommunalverlag
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BDEW zur Änderung des Energie- und Stromsteuergesetzes:<br />
Bio-Erdgas muss steuerbefreit werden<br />
Müller: Bio-Erdgas bietet großes Minderungspotenzial für Emissionen<br />
Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft<br />
(BDEW) bedauert die Entscheidung der Bundesregierung, die<br />
Steuerbefreiung für Bio-Erdgas nicht verlängern zu wollen.<br />
"Die Chance für die Steuerbefreiung von Bio-Erdgas ist leider<br />
vertan. Dabei bietet es als Heiz- und Kraftstoff ein großes Potenzial<br />
zur CO2- und Treibhausgas-minderung. Bio-Erdgas ist<br />
deshalb besonders geeignet, zur Erreichung der Klimaziele<br />
der Bundesregierung bis 2020 beizutragen", erklärte Hildegard<br />
Müller, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung,<br />
in Berlin. Der BDEW hatte sich im Zuge der Stellungnahme<br />
zur Änderung des Energie- und Stromsteuergesetzes erneut<br />
für die Ende 2009 ausgelaufene Verlängerung der Steuerbefreiung<br />
für Bio-Erdgas eingesetzt. Das Kabinett der Bundesregierung<br />
hat dies mit dem heutigen Beschluss nicht berücksichtigt.<br />
Durch eine Besteuerung von Bio-Erdgas wird nach Einschätzung<br />
des BDEW dessen Wettbewerbsfähigkeit belastet. Dies<br />
entspreche nicht den Klimaschutzzielen der Bundesregierung.<br />
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) fördert die<br />
BDEW zur heutigen Entscheidung des Bundesgerichtshofes:<br />
Urteil bestätigt Gaswirtschaft grundsätzlich:<br />
Preis-Leistungs-Gefüge musst gewahrt bleiben<br />
"Der BGH hat mit heutigem Urteil grundsätzlich klargestellt,<br />
dass von den Gasversorgungsunternehmen nicht erwartet<br />
werden kann, zu nicht kostendeckenden Preisen Erdgas zu<br />
liefern", so der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft<br />
(BDEW) in einer ersten Bewertung des heutigen BGH-<br />
Urteils.<br />
Der BGH hat über etwaige Rückforderungsansprüche von<br />
Gaskunden infolge unwirksamer Preisanpassungsklauseln<br />
in Gaslieferverträgen heute zwar keine abschließende Entscheidung<br />
getroffen. Allerdings hat er ausdrücklich darauf<br />
hingewiesen, dass die Geltendmachung der Unwirksamkeit<br />
von Preiserhöhungen für einen längeren zurückliegenden<br />
Zeitabschnitt nicht zu interessensgerechten Ergebnissen<br />
führt, wenn im gleichen Zeitraum die Gestehungskosten des<br />
Gasversorgungsunternehmens erheblich gestiegen sind. In<br />
diesen Fällen bestünde ein grobes Missverhältnis zwischen<br />
Leistung und Gegenleistung, das in wirtschaftlicher Hinsicht<br />
den Gasversorgungsunternehmen nicht mehr zumutbar ist.<br />
Der BDEW weist in diesem Zusammenhang noch einmal<br />
darauf hin, dass in den Verfahren der jüngeren Vergangen-<br />
Einspeisung von mit Bio-Erdgas erzeugtem Strom durch eine<br />
Strom-Einspeisevergütung. Auf diese Weise wird für die Verwendung<br />
von Bio-Erdgas ein bestimmter Preis festgesetzt.<br />
Durch eine Erhöhung der Energiesteuer wird Bio-Erdgas, das<br />
für Heizzwecke eingesetzt wird, für den Verbraucher teurer.<br />
Dies stellt einen erheblichen Eingriff in den Bio-Erdgasmarkt<br />
dar, so der BDEW. Der Markt für Bio-Erdgas werde nur sehr<br />
schwer in Gang kommen. Insbesondere sei zu befürchten,<br />
dass Hersteller ihr Bio-Erdgas nicht mehr zur Deckung außerhalb<br />
des EEG, das heißt für Heizzwecke, zur Verfügung<br />
stellen.<br />
Darüber hinaus sei die Produktion, Aufbereitung und Einspeisung<br />
von Bio-Erdgas im Vergleich zu fossilem Erdgas beim<br />
derzeitigen Stand der Technik noch deutlich kostenintensiver.<br />
Um diesen Nachteil wieder zu reduzieren und so eine Weiterentwicklung<br />
der Technik zu ermöglichen, sei laut BDEW<br />
eine erneute Steuerbefreiung von Bio-Erdgas bis mindestens<br />
Ende 2015 unbedingt notwendig. Dafür werde sich der Branchenverband<br />
weiter einsetzen.<br />
heit nicht die wirtschaftliche Angemessenheit der Preisänderungen<br />
beanstandet wurde, sondern ausschließlich die<br />
formale Ausgestaltung von Preisanpassungsklauseln in den<br />
Gaslieferverträgen. Unabhängig davon, ob einzelne Preisanpassungsklauseln<br />
in Gaslieferverträgen formal wirksam oder<br />
unwirksam sind, haben die Versorgungsunternehmen umgekehrt<br />
auf sinkende Beschaffungskosten auch mit erheblichen<br />
Preissenkungen reagiert. So lagen laut Statistischem Bundesamt<br />
die Gaspreise beispielsweise im Januar 2010 durchschnittlich<br />
um über 20 Prozent niedriger als im Januar 2009.<br />
Den Kunden ist also durch formal unwirksame Preisanpassungsklauseln<br />
kein Nachteil entstanden.<br />
Auf dem Gasmarkt in Deutschland intensiviert sich der Wettbewerb<br />
zwischen den Gasanbietern um Haushaltskunden<br />
zunehmend. Die Kunden haben die Auswahl zwischen einer<br />
Vielzahl verschiedener Anbieter und Erdgastarife. Diese<br />
Auswahlmöglichkeiten werden von den Verbrauchern auch<br />
genutzt: Mittlerweile haben sich nach einer Erhebung des<br />
BDEW 27 Prozent der Gaskunden für ein anderes Produkt<br />
ihres Versorgers oder für einen neuen Anbieter entschieden.<br />
498 Kommunalwirtschaft 07/2010