Ausgabe 5/2003 - Gewerkschaft Öffentlicher Dienst
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12/13-OK 25.04.<strong>2003</strong> 10:42 Uhr Seite 1<br />
Die von der Bundesregierung als<br />
unabänderbare Eckpunkte<br />
dargestellten zentralen Bereiche<br />
der Pensionsreform, die<br />
sowohl im ASVG-System als<br />
auch im öffentlich-rechtlichen Pensionssystem<br />
zur Anwendung gelangen<br />
sollen, sind in ihren Auswirkungen für<br />
die Menschen dramatisch. Der Bundesregierung<br />
ermöglichen sie eine<br />
Budgetsanierung zu Lasten der künftigen<br />
Pensionen. Nach Berechnungen<br />
der Statistikabteilung des Landes OÖ<br />
würde eine Umsetzung ohne Abänderungen<br />
dazu führen, dass der Bundeszuschuss<br />
zu den Pensionen innerhalb<br />
weniger Jahre auf null sinken würde<br />
(derzeit etwa 4,3 Prozent des BIP bzw.<br />
zehn Milliarden Euro).<br />
Die Folgen für die Menschen wären<br />
Pensionseinbußen bis zu 50 Prozent<br />
des derzeitigen Pensionsniveaus (Berechnungen<br />
der GÖD sowie eines<br />
namhaften Versicherungsmathematikers<br />
ergeben Verluste im Vergleich<br />
zum heutigen Pensionsniveau im Bereich<br />
zwischen 20 und 50 Prozent, je<br />
nach Verwendung). Und das bei wesentlich<br />
längerer Erwerbstätigkeit.<br />
Deutlich gesagt werden muss, dass<br />
es nicht im Interesse der ArbeitnehmerInnen<br />
liegt, den Bundeszuschuss<br />
zu den Pensionen auf null zu senken<br />
P E N S I O N E N<br />
PENSIONSREFORM: „SO NICHT ANNEHMBAR!“<br />
Pensionsreform. Die am 31. März <strong>2003</strong> ausgesandten Begutachtungsentwürfe zur<br />
Pensionsreform sorgen weiterhin für Zündstoff in der politischen Debatte. Die Ablehnungsfront<br />
wird immer breiter. Und das aus guten Gründen. Den Gesetzesentwürfen<br />
fehlt es an sozialer Symmetrie, Gerechtigkeit und Perspektiven für die Jüngeren.<br />
In der vorliegenden Form kann es keine Zustimmung geben. VON DR. NORBERT SCHNEDL<br />
12<br />
Dr. Norbert Schnedl.<br />
Der Autor ist <strong>Dienst</strong>rechtsreferent<br />
der<br />
<strong>Gewerkschaft</strong><br />
<strong>Öffentlicher</strong> <strong>Dienst</strong><br />
und dafür alle wesentlichen sozialen<br />
Komponenten außer Acht zu lassen.<br />
Eine derartige Vorgangsweise stellt<br />
eine krasse Benachteiligung aller zukünftigen<br />
PensionistInnen dar.<br />
Eine Pensionsreform, die sich die<br />
Sicherung der künftigen Pensionen<br />
zum Ziel gesetzt hat, muss daher jedenfalls<br />
folgende Punkte beinhalten:<br />
1. Die Einhaltung eines umfassenden Vertrauensschutzes<br />
ist notwendig, damit die Akzeptanz<br />
des Systems (gesetzliche Finanzierung<br />
der Alterssicherung mit stabiler budgetärer<br />
Beteiligung – bezogen auf das BIP – und<br />
damit der Generationenvertrag erhalten<br />
bleibt. Übergangsfristen müssen so angelegt<br />
werden, dass die Erwartungshaltungen der<br />
Menschen, die in den kommenden Jahren in<br />
den Ruhestand treten, erfüllt werden.<br />
2. Der Erhalt der Kaufkraft im Alter muss<br />
prioritäres Ziel sein, wobei Perspektiven für<br />
die jüngere Generation deutlich erkennbar<br />
sein müssen. Damit dieses Ziel auch realistisch<br />
umgesetzt werden kann, ist dem Vorschlag<br />
der Pensionsreformkommission zur<br />
Einrichtung eines zweckgebundenen Fonds<br />
zur Sicherung der künftigen Pensionen (Stützung<br />
des Umlageverfahrens) zu folgen.<br />
3. Die Ausgestaltung der geplanten Maßnahmen<br />
muss so angelegt sein, dass Frauen<br />
nicht benachteiligt werden und die Übernahme<br />
familiärer Aufgaben wesentlich stärker berücksichtigt<br />
wird.<br />
Diese drei unabdingbaren Eckpunkte<br />
einer Absicherung der künftigen Pensionen<br />
sind mit den vorgelegten Entwürfen<br />
nicht annähernd erfüllt. Dass<br />
diese grundlegenden Eckpunkte fehlen,<br />
ist wohl auch darauf zurückzuführen,<br />
dass die Entwürfe, entgegen den sozial-<br />
GÖD Mai <strong>2003</strong><br />
partnerschaftlichen Gepflogenheiten,<br />
ohne Einbindung der Interessenvertretungen<br />
erstellt wurden.<br />
Dennoch hat sich die GÖD mit den<br />
grundlegenden Eckpunkten der geplanten<br />
Reform auseinander gesetzt<br />
und zu den jeweiligen Regierungsvorschlägen<br />
Alternativen erarbeitet:<br />
1. Pensionsantrittsalter<br />
Die Anhebung des Pensionsantrittsalters<br />
auf 65 ohne nennenswerte Übergangsbestimmungen<br />
verletzt den Vertrauensschutz<br />
und wird in dieser Form<br />
abgelehnt.<br />
Im öffentlichen <strong>Dienst</strong> würde eine<br />
derartig drastische Anhebung des Pensionsantrittsalters<br />
zu einer weiteren<br />
„Überalterung“ führen. Für mehrere<br />
Berufsgruppen ist eine aktive Laufbahn<br />
bis 65 undenkbar (Krankenpflege, Exekutive,<br />
Militär, Lehrer etc.) und kann<br />
nicht im Sinne einer optimalen Aufgabenerfüllung<br />
liegen.<br />
Für die ArbeitnehmerInnen außerhalb<br />
des öffentlichen <strong>Dienst</strong>es ist festzuhalten,<br />
dass der Arbeitsmarkt schon<br />
jetzt für ältere Arbeitnehmer kaum Beschäftigungsmöglichkeiten<br />
bietet und<br />
die Arbeitslosenrate durch diese Maßnahme<br />
enorm ansteigen würde.<br />
Vorgeschlagen wird, bestimmte Berufsgruppen<br />
ausgenommen, eine Anhebung<br />
des Pensionsantrittsalters ab 2005<br />
in Halbjahresschritten (Erhöhung um<br />
einen Monat pro Halbjahr, sodass 2007<br />
ein Pensionsantrittsalter von 62 erreicht<br />
ist; 2025 ergäbe sich mit diesem Modell<br />
ein Antrittsalter von 65 Jahren). Damit<br />
bleibt der Vertrauensschutz gewahrt.