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Ausgabe 5/2003 - Gewerkschaft Öffentlicher Dienst

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12/13-OK 25.04.<strong>2003</strong> 10:42 Uhr Seite 1<br />

Die von der Bundesregierung als<br />

unabänderbare Eckpunkte<br />

dargestellten zentralen Bereiche<br />

der Pensionsreform, die<br />

sowohl im ASVG-System als<br />

auch im öffentlich-rechtlichen Pensionssystem<br />

zur Anwendung gelangen<br />

sollen, sind in ihren Auswirkungen für<br />

die Menschen dramatisch. Der Bundesregierung<br />

ermöglichen sie eine<br />

Budgetsanierung zu Lasten der künftigen<br />

Pensionen. Nach Berechnungen<br />

der Statistikabteilung des Landes OÖ<br />

würde eine Umsetzung ohne Abänderungen<br />

dazu führen, dass der Bundeszuschuss<br />

zu den Pensionen innerhalb<br />

weniger Jahre auf null sinken würde<br />

(derzeit etwa 4,3 Prozent des BIP bzw.<br />

zehn Milliarden Euro).<br />

Die Folgen für die Menschen wären<br />

Pensionseinbußen bis zu 50 Prozent<br />

des derzeitigen Pensionsniveaus (Berechnungen<br />

der GÖD sowie eines<br />

namhaften Versicherungsmathematikers<br />

ergeben Verluste im Vergleich<br />

zum heutigen Pensionsniveau im Bereich<br />

zwischen 20 und 50 Prozent, je<br />

nach Verwendung). Und das bei wesentlich<br />

längerer Erwerbstätigkeit.<br />

Deutlich gesagt werden muss, dass<br />

es nicht im Interesse der ArbeitnehmerInnen<br />

liegt, den Bundeszuschuss<br />

zu den Pensionen auf null zu senken<br />

P E N S I O N E N<br />

PENSIONSREFORM: „SO NICHT ANNEHMBAR!“<br />

Pensionsreform. Die am 31. März <strong>2003</strong> ausgesandten Begutachtungsentwürfe zur<br />

Pensionsreform sorgen weiterhin für Zündstoff in der politischen Debatte. Die Ablehnungsfront<br />

wird immer breiter. Und das aus guten Gründen. Den Gesetzesentwürfen<br />

fehlt es an sozialer Symmetrie, Gerechtigkeit und Perspektiven für die Jüngeren.<br />

In der vorliegenden Form kann es keine Zustimmung geben. VON DR. NORBERT SCHNEDL<br />

12<br />

Dr. Norbert Schnedl.<br />

Der Autor ist <strong>Dienst</strong>rechtsreferent<br />

der<br />

<strong>Gewerkschaft</strong><br />

<strong>Öffentlicher</strong> <strong>Dienst</strong><br />

und dafür alle wesentlichen sozialen<br />

Komponenten außer Acht zu lassen.<br />

Eine derartige Vorgangsweise stellt<br />

eine krasse Benachteiligung aller zukünftigen<br />

PensionistInnen dar.<br />

Eine Pensionsreform, die sich die<br />

Sicherung der künftigen Pensionen<br />

zum Ziel gesetzt hat, muss daher jedenfalls<br />

folgende Punkte beinhalten:<br />

1. Die Einhaltung eines umfassenden Vertrauensschutzes<br />

ist notwendig, damit die Akzeptanz<br />

des Systems (gesetzliche Finanzierung<br />

der Alterssicherung mit stabiler budgetärer<br />

Beteiligung – bezogen auf das BIP – und<br />

damit der Generationenvertrag erhalten<br />

bleibt. Übergangsfristen müssen so angelegt<br />

werden, dass die Erwartungshaltungen der<br />

Menschen, die in den kommenden Jahren in<br />

den Ruhestand treten, erfüllt werden.<br />

2. Der Erhalt der Kaufkraft im Alter muss<br />

prioritäres Ziel sein, wobei Perspektiven für<br />

die jüngere Generation deutlich erkennbar<br />

sein müssen. Damit dieses Ziel auch realistisch<br />

umgesetzt werden kann, ist dem Vorschlag<br />

der Pensionsreformkommission zur<br />

Einrichtung eines zweckgebundenen Fonds<br />

zur Sicherung der künftigen Pensionen (Stützung<br />

des Umlageverfahrens) zu folgen.<br />

3. Die Ausgestaltung der geplanten Maßnahmen<br />

muss so angelegt sein, dass Frauen<br />

nicht benachteiligt werden und die Übernahme<br />

familiärer Aufgaben wesentlich stärker berücksichtigt<br />

wird.<br />

Diese drei unabdingbaren Eckpunkte<br />

einer Absicherung der künftigen Pensionen<br />

sind mit den vorgelegten Entwürfen<br />

nicht annähernd erfüllt. Dass<br />

diese grundlegenden Eckpunkte fehlen,<br />

ist wohl auch darauf zurückzuführen,<br />

dass die Entwürfe, entgegen den sozial-<br />

GÖD Mai <strong>2003</strong><br />

partnerschaftlichen Gepflogenheiten,<br />

ohne Einbindung der Interessenvertretungen<br />

erstellt wurden.<br />

Dennoch hat sich die GÖD mit den<br />

grundlegenden Eckpunkten der geplanten<br />

Reform auseinander gesetzt<br />

und zu den jeweiligen Regierungsvorschlägen<br />

Alternativen erarbeitet:<br />

1. Pensionsantrittsalter<br />

Die Anhebung des Pensionsantrittsalters<br />

auf 65 ohne nennenswerte Übergangsbestimmungen<br />

verletzt den Vertrauensschutz<br />

und wird in dieser Form<br />

abgelehnt.<br />

Im öffentlichen <strong>Dienst</strong> würde eine<br />

derartig drastische Anhebung des Pensionsantrittsalters<br />

zu einer weiteren<br />

„Überalterung“ führen. Für mehrere<br />

Berufsgruppen ist eine aktive Laufbahn<br />

bis 65 undenkbar (Krankenpflege, Exekutive,<br />

Militär, Lehrer etc.) und kann<br />

nicht im Sinne einer optimalen Aufgabenerfüllung<br />

liegen.<br />

Für die ArbeitnehmerInnen außerhalb<br />

des öffentlichen <strong>Dienst</strong>es ist festzuhalten,<br />

dass der Arbeitsmarkt schon<br />

jetzt für ältere Arbeitnehmer kaum Beschäftigungsmöglichkeiten<br />

bietet und<br />

die Arbeitslosenrate durch diese Maßnahme<br />

enorm ansteigen würde.<br />

Vorgeschlagen wird, bestimmte Berufsgruppen<br />

ausgenommen, eine Anhebung<br />

des Pensionsantrittsalters ab 2005<br />

in Halbjahresschritten (Erhöhung um<br />

einen Monat pro Halbjahr, sodass 2007<br />

ein Pensionsantrittsalter von 62 erreicht<br />

ist; 2025 ergäbe sich mit diesem Modell<br />

ein Antrittsalter von 65 Jahren). Damit<br />

bleibt der Vertrauensschutz gewahrt.

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