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Ausgabe 5/2003 - Gewerkschaft Öffentlicher Dienst

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18-23 titel-OK 25.04.<strong>2003</strong> 12:48 Uhr Seite 2<br />

die unter „Wien“ verzeichneten Interventionserfolge<br />

solche der Rechtsabteilung<br />

für Mitglieder aus allen Bundesländern<br />

darstellen. Auch die Erfolge<br />

der Prozesse vor den Sozialgerichten<br />

aus ganz Österreich sind hier vermerkt.<br />

Die Rechtsabteilung konnte 2002 für 49<br />

Mitglieder eine Nachzahlung von rund<br />

1,2 Millionen Euro (2001: 7 1,4 Millionen)<br />

erreichen.<br />

Zum Teil resultieren diese Erfolge<br />

einerseits aus eingeklagten Forderungen,<br />

andererseits aus der erfolgreichen<br />

Abwehr von gegen Mitglieder geltend<br />

gemachten Ansprüchen. Die Erfolgsziffer<br />

der Jahre 2000 und 2001, die sich<br />

daraus ergibt, dass für viele unserer<br />

Mitglieder Beträge erstritten bzw. Forderungen<br />

gegen sie abgewehrt werden<br />

konnten, wurde im Berichtszeitraum<br />

deswegen nicht erreicht, weil die Zahl<br />

der Verfahren, in denen es um Forderungen<br />

in mehrfacher Millionenhöhe<br />

ging, nicht so zahlreich waren wie im<br />

Berichtszeitraum 2000 und 2001.<br />

VwGH- und VfGH-Beschwerden<br />

Auch das Berichtsjahr 2002 ist wieder<br />

durch ein deutliches Übergewicht der<br />

Verwaltungsgerichtshofbeschwerden<br />

gegenüber Arbeitsgerichtsverfahren<br />

gekennzeichnet. 140 Beschwerden<br />

(2001: 155) wurden eingebracht.<br />

75 Verwaltungsgerichtshofbeschwerden<br />

wurden 2002 abgeschlossen, und<br />

Mag. Gerald Nimführ. Seit acht Jahren<br />

dabei, warum? „Es interessiert mich“<br />

T I T E L G E S C H I C H T E<br />

zwar erfolgten vier Klaglosstellungen<br />

und 36 Bescheidaufhebungen. 35 Beschwerden<br />

hatten keinen Erfolg. 53<br />

Prozent aller Beschwerden führten<br />

somit (im Vorjahr 61 Prozent) zur Aufhebung<br />

der angefochtenen Bescheide.<br />

Im Jahr 2002 wurde in 38 Fällen<br />

(2001: 50) der Verfassungsgerichtshof<br />

angerufen. Die Zahl der Beschwerden<br />

im Berichtszeitraum ist dadurch erklärbar,<br />

dass verschlechternde gesetzliche<br />

Änderungen im Pensions- und <strong>Dienst</strong>recht<br />

mit gewerkschaftlichem Rechtsschutz<br />

zur Prüfung auf deren Verfassungskonformität<br />

an den Verfassungsgerichtshof<br />

herangetragen wurden.<br />

Bei den vom VfGH 2002 abgeschlossenen<br />

19 Fällen führten 15 zu einer<br />

negativen und vier Beschwerden zu<br />

einer positiven Entscheidung. Die negativ<br />

erledigten Fälle betrafen Entscheidungen,<br />

in denen der VfGH die Behandlung<br />

der Beschwerde abgelehnt<br />

und sie an den VwGH abgetreten hat.<br />

Die Anrufung des VfGH führt zumeist<br />

nur zu einer Verzögerung der Beschwerdeerledigung,<br />

weil häufig mit<br />

einer Ablehnung der Behandlung und<br />

Abtretung an den Verwaltungsgerichtshof<br />

zu rechnen ist. Überwiegend dienen<br />

VfGH-Beschwerden dazu, die amtswegige<br />

Einleitung eines Gesetzes- oder<br />

Verordnungsprüfungsverfahrens anzustreben,<br />

um die Aufhebung von Bestimmungen<br />

zu erreichen.<br />

Mag. Jasmin Benesch. Klartext zum <strong>Dienst</strong>geber-Rechtsschutz:<br />

„Keine Konkurrenz“<br />

GÖD Mai <strong>2003</strong><br />

Für den Fall ...<br />

Die rechtlichen Grundlagen.<br />

Wer, wie, wann und wo man den<br />

gewerkschaftlichen Rechtsschutz<br />

der GÖD bekommen kann.<br />

Die Grundlage für die Gewährung des<br />

gewerkschaftlichen Rechtsschutzes<br />

sind das Rechtsschutzregulativ des<br />

Österreichischen <strong>Gewerkschaft</strong>sbundes<br />

und die Durchführungsbestimmungen<br />

der <strong>Gewerkschaft</strong><br />

<strong>Öffentlicher</strong> <strong>Dienst</strong>. Unter den dort<br />

genannten Voraussetzungen können<br />

<strong>Gewerkschaft</strong>smitglieder unentgeltlichen<br />

Rechtsschutz in allen Angelegenheiten,<br />

die mit dem Lehr-, Arbeits-<br />

oder <strong>Dienst</strong>verhältnis oder der<br />

Ausübung einer gewerkschaftlichen<br />

bzw. betriebsrechtlichen Funktion (die<br />

Tätigkeit als Mandatar der Personalvertretung<br />

ist gleichgestellt) unmittelbar<br />

im Zusammenhang stehen, erhalten.<br />

Nach sechsmonatiger Mitgliedschaft<br />

kann Rechtsschutz für die<br />

Vertretung in verschiedenen Verfahren<br />

in Betracht kommen. Voraussetzung<br />

ist allerdings, dass der Rechtsschutzfall<br />

nicht vor dem vollendeten<br />

sechsten Monat der Mitgliedschaft<br />

entstanden ist.<br />

Rechtsauskünfte und Rechtsberatung<br />

können sofort nach Beitritt zur<br />

<strong>Gewerkschaft</strong> durch die JuristInnen<br />

der GÖD-Rechtsabteilung erfolgen.<br />

Mag. Ernst Bassler. Seit neun Jahren bei<br />

„unverzichtbarer Serviceeinrichtung“<br />

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