Ausgabe 5/2003 - Gewerkschaft Öffentlicher Dienst
Ausgabe 5/2003 - Gewerkschaft Öffentlicher Dienst
Ausgabe 5/2003 - Gewerkschaft Öffentlicher Dienst
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
18-23 titel-OK 25.04.<strong>2003</strong> 12:48 Uhr Seite 2<br />
die unter „Wien“ verzeichneten Interventionserfolge<br />
solche der Rechtsabteilung<br />
für Mitglieder aus allen Bundesländern<br />
darstellen. Auch die Erfolge<br />
der Prozesse vor den Sozialgerichten<br />
aus ganz Österreich sind hier vermerkt.<br />
Die Rechtsabteilung konnte 2002 für 49<br />
Mitglieder eine Nachzahlung von rund<br />
1,2 Millionen Euro (2001: 7 1,4 Millionen)<br />
erreichen.<br />
Zum Teil resultieren diese Erfolge<br />
einerseits aus eingeklagten Forderungen,<br />
andererseits aus der erfolgreichen<br />
Abwehr von gegen Mitglieder geltend<br />
gemachten Ansprüchen. Die Erfolgsziffer<br />
der Jahre 2000 und 2001, die sich<br />
daraus ergibt, dass für viele unserer<br />
Mitglieder Beträge erstritten bzw. Forderungen<br />
gegen sie abgewehrt werden<br />
konnten, wurde im Berichtszeitraum<br />
deswegen nicht erreicht, weil die Zahl<br />
der Verfahren, in denen es um Forderungen<br />
in mehrfacher Millionenhöhe<br />
ging, nicht so zahlreich waren wie im<br />
Berichtszeitraum 2000 und 2001.<br />
VwGH- und VfGH-Beschwerden<br />
Auch das Berichtsjahr 2002 ist wieder<br />
durch ein deutliches Übergewicht der<br />
Verwaltungsgerichtshofbeschwerden<br />
gegenüber Arbeitsgerichtsverfahren<br />
gekennzeichnet. 140 Beschwerden<br />
(2001: 155) wurden eingebracht.<br />
75 Verwaltungsgerichtshofbeschwerden<br />
wurden 2002 abgeschlossen, und<br />
Mag. Gerald Nimführ. Seit acht Jahren<br />
dabei, warum? „Es interessiert mich“<br />
T I T E L G E S C H I C H T E<br />
zwar erfolgten vier Klaglosstellungen<br />
und 36 Bescheidaufhebungen. 35 Beschwerden<br />
hatten keinen Erfolg. 53<br />
Prozent aller Beschwerden führten<br />
somit (im Vorjahr 61 Prozent) zur Aufhebung<br />
der angefochtenen Bescheide.<br />
Im Jahr 2002 wurde in 38 Fällen<br />
(2001: 50) der Verfassungsgerichtshof<br />
angerufen. Die Zahl der Beschwerden<br />
im Berichtszeitraum ist dadurch erklärbar,<br />
dass verschlechternde gesetzliche<br />
Änderungen im Pensions- und <strong>Dienst</strong>recht<br />
mit gewerkschaftlichem Rechtsschutz<br />
zur Prüfung auf deren Verfassungskonformität<br />
an den Verfassungsgerichtshof<br />
herangetragen wurden.<br />
Bei den vom VfGH 2002 abgeschlossenen<br />
19 Fällen führten 15 zu einer<br />
negativen und vier Beschwerden zu<br />
einer positiven Entscheidung. Die negativ<br />
erledigten Fälle betrafen Entscheidungen,<br />
in denen der VfGH die Behandlung<br />
der Beschwerde abgelehnt<br />
und sie an den VwGH abgetreten hat.<br />
Die Anrufung des VfGH führt zumeist<br />
nur zu einer Verzögerung der Beschwerdeerledigung,<br />
weil häufig mit<br />
einer Ablehnung der Behandlung und<br />
Abtretung an den Verwaltungsgerichtshof<br />
zu rechnen ist. Überwiegend dienen<br />
VfGH-Beschwerden dazu, die amtswegige<br />
Einleitung eines Gesetzes- oder<br />
Verordnungsprüfungsverfahrens anzustreben,<br />
um die Aufhebung von Bestimmungen<br />
zu erreichen.<br />
Mag. Jasmin Benesch. Klartext zum <strong>Dienst</strong>geber-Rechtsschutz:<br />
„Keine Konkurrenz“<br />
GÖD Mai <strong>2003</strong><br />
Für den Fall ...<br />
Die rechtlichen Grundlagen.<br />
Wer, wie, wann und wo man den<br />
gewerkschaftlichen Rechtsschutz<br />
der GÖD bekommen kann.<br />
Die Grundlage für die Gewährung des<br />
gewerkschaftlichen Rechtsschutzes<br />
sind das Rechtsschutzregulativ des<br />
Österreichischen <strong>Gewerkschaft</strong>sbundes<br />
und die Durchführungsbestimmungen<br />
der <strong>Gewerkschaft</strong><br />
<strong>Öffentlicher</strong> <strong>Dienst</strong>. Unter den dort<br />
genannten Voraussetzungen können<br />
<strong>Gewerkschaft</strong>smitglieder unentgeltlichen<br />
Rechtsschutz in allen Angelegenheiten,<br />
die mit dem Lehr-, Arbeits-<br />
oder <strong>Dienst</strong>verhältnis oder der<br />
Ausübung einer gewerkschaftlichen<br />
bzw. betriebsrechtlichen Funktion (die<br />
Tätigkeit als Mandatar der Personalvertretung<br />
ist gleichgestellt) unmittelbar<br />
im Zusammenhang stehen, erhalten.<br />
Nach sechsmonatiger Mitgliedschaft<br />
kann Rechtsschutz für die<br />
Vertretung in verschiedenen Verfahren<br />
in Betracht kommen. Voraussetzung<br />
ist allerdings, dass der Rechtsschutzfall<br />
nicht vor dem vollendeten<br />
sechsten Monat der Mitgliedschaft<br />
entstanden ist.<br />
Rechtsauskünfte und Rechtsberatung<br />
können sofort nach Beitritt zur<br />
<strong>Gewerkschaft</strong> durch die JuristInnen<br />
der GÖD-Rechtsabteilung erfolgen.<br />
Mag. Ernst Bassler. Seit neun Jahren bei<br />
„unverzichtbarer Serviceeinrichtung“<br />
19