03.10.2013 Aufrufe

bpa. Magazin - Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste eV

bpa. Magazin - Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste eV

bpa. Magazin - Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste eV

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Hier sind dringend flexible, bedarfsgerechte und fachlich ver-<br />

tretbare an einer Willkommenskultur orientierte Sprachver-<br />

mittlungen und Prüfungen erforderlich, wie z. B. berufsbezogene<br />

Sprachprüfungen, die auch mit einem Zertifikat z. B. nach A2<br />

gekoppelt werden können und sich auf den für die Ausübung<br />

des Berufes erforderlichen Wortschatz beziehen. Diesen Ansatz<br />

verfolgen gegenwärtig die Bundesländer Niedersachsen und<br />

Schleswig-Holstein.<br />

In einer AG mit dem Ministerium in Niedersachsen werden die<br />

Einzelheiten zu den berufsbezogenen Sprachanforderungen<br />

erarbeitet. Im Rahmen eines solchen Anerkennungsverfahrens<br />

würde die Sprachprüfung entweder bei Tätigkeitsaufnahme in<br />

Deutschland erfolgen oder im Rahmen einer kurzen Beschäftigung<br />

von ca. sechs bis zwölf Monaten als Pflegehilfskraft.<br />

Ziel muss es sein, der ausländischen Pflegefachkraft eine klare<br />

Perspektive für die zeitnahe Erlangung des Fachkraftstatus zu<br />

bieten und die Anforderungen an die nötige Sprachkompetenz<br />

transparent und damit planbar sowie realistisch erreichbar zu<br />

definieren.<br />

Einige Bundesländer wie z. B. Hessen und zum Teil auch Berlin<br />

akzeptieren das Niveau B1 als Anerkennungsvoraussetzung<br />

und halten es für ausreichend, da hierdurch, nach den Kriterien<br />

des GERS, bereits auch die gebräuchliche Alltags- oder Berufssprache<br />

gesichert ist.<br />

Für Pflegefachkräfte, die diese Eingangsvoraussetzung nicht<br />

erfüllen, aber die Beschäftigung in Deutschland bereits aufnehmen<br />

wollen und hierbei auch die nötige Sprachkompetenz<br />

erwerben wollen, hält der <strong>bpa</strong> parallel die Einführung einer<br />

gestuften Anerkennung für geboten. Die Pflegefachkraft würde<br />

vorübergehend als Hilfskraft beschäftigt und zeitgleich einen<br />

berufsbegleitenden Sprachkurs absolvieren, ohne für einen<br />

längeren Zeitraum unterhalb der vorhandenen Berufsqualifikation<br />

tätig sein zu müssen und auf Einkommens- und Aufstiegswie<br />

auch Beschäftigungsperspektiven verzichten zu müssen.<br />

Ausgehend vom individuellen Sprachniveau erfolgte zunächst<br />

eine im Einsatz begrenzte und anschließend unbegrenzte Beschäftigung<br />

als Pflegefachkraft. Die stufenweise Absolvierung<br />

von Sprachprüfungen (A1, A2 und B1 modifiziert hinsichtlich<br />

der berufsrelevanten Sprachprüfung vergleiche Niedersachsen<br />

und Schleswig-Holstein) wäre gekoppelt an eine mit einer Auflage<br />

versehenen und ggf. befristeten Zulassung zur Ausübung<br />

der Tätigkeit als Pflegefachkraft in der jeweiligen Pflegeeinrichtung.<br />

Die vorläufige Anerkennung setzt einen Mentor, eine benannte<br />

Pflegefachkraft aus der Anstellungseinrichtung, voraus. Hierdurch<br />

wäre die Einarbeitung und Hilfe einer/eines deutschsprachigen<br />

Kollegen/in jederzeit gegeben, um etwa ein Verständigungsproblem<br />

mit dem Patienten/Pflegebedürftigen zu<br />

lösen, oder die Dokumentation korrekt vorzunehmen. Andere<br />

Anzeige<br />

13<br />

Titelthema

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!