bpa. Magazin - Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste eV
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Hier sind dringend flexible, bedarfsgerechte und fachlich ver-<br />
tretbare an einer Willkommenskultur orientierte Sprachver-<br />
mittlungen und Prüfungen erforderlich, wie z. B. berufsbezogene<br />
Sprachprüfungen, die auch mit einem Zertifikat z. B. nach A2<br />
gekoppelt werden können und sich auf den für die Ausübung<br />
des Berufes erforderlichen Wortschatz beziehen. Diesen Ansatz<br />
verfolgen gegenwärtig die Bundesländer Niedersachsen und<br />
Schleswig-Holstein.<br />
In einer AG mit dem Ministerium in Niedersachsen werden die<br />
Einzelheiten zu den berufsbezogenen Sprachanforderungen<br />
erarbeitet. Im Rahmen eines solchen Anerkennungsverfahrens<br />
würde die Sprachprüfung entweder bei Tätigkeitsaufnahme in<br />
Deutschland erfolgen oder im Rahmen einer kurzen Beschäftigung<br />
von ca. sechs bis zwölf Monaten als Pflegehilfskraft.<br />
Ziel muss es sein, der ausländischen Pflegefachkraft eine klare<br />
Perspektive für die zeitnahe Erlangung des Fachkraftstatus zu<br />
bieten und die Anforderungen an die nötige Sprachkompetenz<br />
transparent und damit planbar sowie realistisch erreichbar zu<br />
definieren.<br />
Einige Bundesländer wie z. B. Hessen und zum Teil auch Berlin<br />
akzeptieren das Niveau B1 als Anerkennungsvoraussetzung<br />
und halten es für ausreichend, da hierdurch, nach den Kriterien<br />
des GERS, bereits auch die gebräuchliche Alltags- oder Berufssprache<br />
gesichert ist.<br />
Für Pflegefachkräfte, die diese Eingangsvoraussetzung nicht<br />
erfüllen, aber die Beschäftigung in Deutschland bereits aufnehmen<br />
wollen und hierbei auch die nötige Sprachkompetenz<br />
erwerben wollen, hält der <strong>bpa</strong> parallel die Einführung einer<br />
gestuften Anerkennung für geboten. Die Pflegefachkraft würde<br />
vorübergehend als Hilfskraft beschäftigt und zeitgleich einen<br />
berufsbegleitenden Sprachkurs absolvieren, ohne für einen<br />
längeren Zeitraum unterhalb der vorhandenen Berufsqualifikation<br />
tätig sein zu müssen und auf Einkommens- und Aufstiegswie<br />
auch Beschäftigungsperspektiven verzichten zu müssen.<br />
Ausgehend vom individuellen Sprachniveau erfolgte zunächst<br />
eine im Einsatz begrenzte und anschließend unbegrenzte Beschäftigung<br />
als Pflegefachkraft. Die stufenweise Absolvierung<br />
von Sprachprüfungen (A1, A2 und B1 modifiziert hinsichtlich<br />
der berufsrelevanten Sprachprüfung vergleiche Niedersachsen<br />
und Schleswig-Holstein) wäre gekoppelt an eine mit einer Auflage<br />
versehenen und ggf. befristeten Zulassung zur Ausübung<br />
der Tätigkeit als Pflegefachkraft in der jeweiligen Pflegeeinrichtung.<br />
Die vorläufige Anerkennung setzt einen Mentor, eine benannte<br />
Pflegefachkraft aus der Anstellungseinrichtung, voraus. Hierdurch<br />
wäre die Einarbeitung und Hilfe einer/eines deutschsprachigen<br />
Kollegen/in jederzeit gegeben, um etwa ein Verständigungsproblem<br />
mit dem Patienten/Pflegebedürftigen zu<br />
lösen, oder die Dokumentation korrekt vorzunehmen. Andere<br />
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