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bpa. Magazin - Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste eV

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20<br />

Aktuelles aus den Ländern<br />

Landesgruppe Baden-Württemberg<br />

Kleine Heime: Gefährdete Stützpfeiler<br />

der ortsnahen Versorgung<br />

Haus Maranatha feiert Jubiläum<br />

Mit einer Feier beging das Alten- und<br />

Pflegeheim Haus Maranatha in Heddesbach<br />

im Rhein-Neckar-Kreis jetzt das Jubiläum<br />

seines 20-jährigen Bestehens. Inhaber<br />

Johannes Paetzold hatte das Haus<br />

1992 als Zuhause für 17 Bewohner nach<br />

eigenen Vorstellungen erbaut – mit gerade<br />

einmal 28 Jahren. Sven Schumacher,<br />

<strong>bpa</strong>-Landesbeauftragter, überbrachte die<br />

Glückwünsche des Verbands. Entstanden<br />

ist ein Gebäude mit einem architektonisch<br />

ausgesprochen ungewöhnlichen<br />

und attraktiven Erscheinungsbild. Innen<br />

gleicht kein Raum dem anderen.<br />

Dieses hohe Maß an Individualität trägt<br />

nicht nur dem Anspruch auf Entfaltung<br />

der Persönlichkeit der Bewohner Rechnung,<br />

sondern unterstützt auch die Orientierung<br />

Demenzkranker im Haus. Das<br />

Haus ist zudem geprägt durch einen besonderen<br />

Geist. Mit einem klaren Bekenntnis<br />

zu aktivierender Pflege und<br />

möglichst hoher Selbstbestimmung auf<br />

Grundlage einer christlichen Überzeugung<br />

leben Johannes Paetzold und seine<br />

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einen<br />

respektvollen Umgang miteinander vor.<br />

Johannes Paetzold ist dabei ein streitbarer<br />

Anwalt von Bewohnern und Pflegepersonal.<br />

Offizielle Würdigung<br />

Bürgermeister Hermann Roth hob in seinem<br />

Grußwort die Bedeutung des Hauses<br />

Maranatha für die Gemeinde hervor.<br />

Kleine Heime wie das Haus Maranatha<br />

leisten einen unverzichtbaren Beitrag zur<br />

wohnortnahen Versorgung. Durch die<br />

Lan desheimbauverordnung, die 2019 in<br />

Kraft tritt und unter anderem 100 % Einzelzimmer<br />

vorsieht, sind jedoch gerade<br />

auch kleine Einrichtungen in ihrem Bestand<br />

gefährdet, da der zusätzliche<br />

Wegfall von Pflegeplätzen in bisherigen<br />

Doppelzimmern wirtschaftlich dann nicht<br />

mehr darstellbar ist.<br />

Johannes Paetzold ist entschlossen, das<br />

Haus Maranatha weiterzuführen und hat<br />

deshalb bei der Heimaufsicht einen Antrag<br />

auf Beratung zu Befreiungen von<br />

den Anforderungen der Verordnung gestellt.<br />

Diese Beratung wird derzeit jedoch<br />

allen Einrichtungen in Baden-Württemberg<br />

verweigert mit der Begründung,<br />

dass die allgemeine bautechnische Entwicklung<br />

oder die wirtschaftliche Situation<br />

des Betreibers zum jetzigen Zeitpunkt<br />

nicht abzusehen sei.<br />

Landesheimbauverordnung erschwert<br />

sichere Planung<br />

Gemäß dem eindeutigen Wortlaut des<br />

§ 4 Nr. 3 LHeimG haben die Träger jedoch<br />

jederzeit einen Rechtsanspruch<br />

auf Beratung. Der Verweis der Heimaufsicht<br />

auf eine Beratung zu einem späteren<br />

Zeitpunkt ist auch für Herrn Paetzold<br />

nicht hinnehmbar. Er möchte das Haus<br />

Maranatha für alte und hilfebedürftige<br />

Menschen weiter betreiben und benötige<br />

heute eine Aussage zu dem, was ihn<br />

in sieben Jahren erwarte. Der <strong>bpa</strong> unterstützt<br />

ihn in dieser Frage: „Aufgrund<br />

der langfristigen und hohen Investitionen,<br />

die mit der Umsetzung der Landesheimbauverordnung<br />

verbunden sind,<br />

kann eine Einrichtung nicht bis 2019 oder<br />

länger auf eine Aussage warten, ob eine<br />

Befreiung oder Ausnahme in Betracht<br />

kommt. Eine Befreiungsmöglichkeit, über<br />

die erst entschieden werden kann, wenn<br />

die Verordnung bereits umgesetzt sein<br />

müsste, wäre widersinnig“, so Landesbeauftragter<br />

Sven Schumacher. svs<br />

Die Riverside Gospel Singers aus Eberbach begeisterten<br />

die Bewohner und Gäste bei der 20-Jahr-Feier des<br />

Alten- und Pflegeheims Haus Maranatha in Heddesbach.

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