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bpa. Magazin - Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste eV

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Landesgruppe Bayern<br />

DIN 18040-2 –<br />

Eine Baunorm mit fatalen Folgen<br />

für stationäre Einrichtungen<br />

Der <strong>bpa</strong> startet Gegenoffensive<br />

Die baulichen Anforderungen nach bayerischem<br />

Baurecht haben existenzbedrohende<br />

Ausmaße angenommen. Der <strong>bpa</strong><br />

in Bayern hat daher eine Gegenoffensive<br />

gestartet. Deren Auftakt bildete<br />

eine Tagung mit 100 Teilnehmern, zu<br />

welcher der <strong>bpa</strong> gemeinsam mit der<br />

WIBU-Gruppe am 16. Oktober 2012 nach<br />

München eingeladen hatte. Als Referent<br />

war mit Professor Lothar Marx, Mitglied<br />

im Normenausschuss Bauwesen, ein<br />

ausgewie sener Kenner für barrierefreies<br />

Bauen dabei.<br />

Nach einer kurzen Einführung in die baulichen<br />

Anforderungen nach bayerischem<br />

Heimrecht erklärte dieser ohne Umschweife,<br />

dass er mit der Ausführungsverordnung<br />

zum Pflege- und Wohnqualitätsgesetz<br />

(AVPfleWoqG) alles andere<br />

als glücklich sei, soweit es die unreflektierte<br />

Anwendung der darin verankerten<br />

DIN 18040-2 anlange: „Das hat sich jemand<br />

ausgedacht, der noch nie in einem<br />

Pflegeheim war.“<br />

Infoveranstaltung zum bayerischen Pflegeund<br />

Wohnqualitätsgesetz mit (hintere Reihe<br />

von links): Professor Lothar Marx,<br />

Mitglied im Normenausschuss Bauwesen,<br />

Sabine Wegmann, Marketingleiterin<br />

WIBU-Objekteinrichtungen, Joachim Görtz,<br />

<strong>bpa</strong>-Landesgeschäftsstellenleiter,<br />

Kai Kasri, Vorsitzender der <strong>bpa</strong>-Landesgruppe,<br />

(vordere Reihe von links):<br />

Falk Roßkopf, <strong>bpa</strong>-Landesreferent,<br />

Helmut Baier, Geschäftsführer WIBU Bayern,<br />

Robert Auer, BG Immobiliengruppe,<br />

Michael O. Haile, <strong>bpa</strong>-Servicegesellschaft<br />

sowie Rechtsanwalt Jörn Bachem.<br />

Anforderungen von Pflegeheimen<br />

kaum berücksichtigt<br />

Sein wichtigster Kritikpunkt: Die gefor-<br />

derten baulichen Maßnahmen zielten vor<br />

allem auf die Teilhabe von Menschen mit<br />

Behinderung im sozialen Wohnungsbau<br />

ab. Auf die spezifischen Anforderungen<br />

in einem Alten- und Pflegeheim sei mit<br />

der Verankerung in der AVPfleWoqG<br />

kaum geachtet worden.<br />

Beispielsweise sei nicht zu erklären, wie<br />

die umfangreichen Bewegungsflächen<br />

entlang und vor den Möbeln umgesetzt<br />

werden könnten: 150 cm freien Aktionsradius<br />

sehe die Norm vor, im Wohnraum<br />

ebenso wie in der Nasszelle. Die Mindestgröße<br />

eines Einzel- und Doppelzimmers<br />

steige zwar auf 14 bzw. 20 qm, die<br />

geforderten Aktionsradien seien in diesen<br />

Größen dennoch kaum umsetzbar.<br />

Auch die Ausgrenzung des Vorraums<br />

bei der Berechnung des Wohnbereichs<br />

sah Professor Marx sehr kritisch: Gegen<br />

eine Nutzung zum Beispiel durch einen<br />

Schrank sei in den allermeisten Fällen<br />

nichts einzuwenden, die Bewegungsfreiheit<br />

der Senioren sei dadurch im Normalfall<br />

nicht eingeschränkt.<br />

„Unsere Unsicherheit ist riesig groß“,<br />

meinte ein Teilnehmer der Tagung und<br />

bat Professor Marx um eine Handlungsempfehlung.<br />

Marx empfahl, Argumente<br />

zu sammeln. Argumente, warum die<br />

aktuelle bauliche Situation für die Bewohner<br />

pflegefachlich sinnvoll sei. Eine<br />

buchstabengetreue Umsetzung der jetzt<br />

veröffentlichten Norm sei jedenfalls nicht<br />

notwendig, es käme auf die Einhaltung<br />

der Schutzziele an. Marx bot dem <strong>bpa</strong><br />

seine Unterstützung an, um brauchbare<br />

Ergebnisse auch für Überwachungstätigkeit<br />

durch die Heimaufsichten (FQA) zu<br />

erzielen.<br />

Dieses Angebot griff Joachim Görtz, Leiter<br />

der <strong>bpa</strong>-Landesgeschäftsste Bayern,<br />

umgehend auf: „Wir haben mit dem Sozialministerium<br />

bereits vereinbart, eine<br />

Leitlinie bilden zu wollen, mit der auch<br />

nach dem Wunsch der FQA die Handlungssicherheit<br />

für alle Beteiligten erhöht<br />

werden soll. Als Verfasser der Norm kann<br />

auf ihre Fachlichkeit in der zu bildenden<br />

Arbeitsgruppe nicht verzichtet werden,<br />

dafür werden wir uns einsetzen.“<br />

23<br />

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