bpa. Magazin - Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste eV
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Landesgruppe Bayern<br />
DIN 18040-2 –<br />
Eine Baunorm mit fatalen Folgen<br />
für stationäre Einrichtungen<br />
Der <strong>bpa</strong> startet Gegenoffensive<br />
Die baulichen Anforderungen nach bayerischem<br />
Baurecht haben existenzbedrohende<br />
Ausmaße angenommen. Der <strong>bpa</strong><br />
in Bayern hat daher eine Gegenoffensive<br />
gestartet. Deren Auftakt bildete<br />
eine Tagung mit 100 Teilnehmern, zu<br />
welcher der <strong>bpa</strong> gemeinsam mit der<br />
WIBU-Gruppe am 16. Oktober 2012 nach<br />
München eingeladen hatte. Als Referent<br />
war mit Professor Lothar Marx, Mitglied<br />
im Normenausschuss Bauwesen, ein<br />
ausgewie sener Kenner für barrierefreies<br />
Bauen dabei.<br />
Nach einer kurzen Einführung in die baulichen<br />
Anforderungen nach bayerischem<br />
Heimrecht erklärte dieser ohne Umschweife,<br />
dass er mit der Ausführungsverordnung<br />
zum Pflege- und Wohnqualitätsgesetz<br />
(AVPfleWoqG) alles andere<br />
als glücklich sei, soweit es die unreflektierte<br />
Anwendung der darin verankerten<br />
DIN 18040-2 anlange: „Das hat sich jemand<br />
ausgedacht, der noch nie in einem<br />
Pflegeheim war.“<br />
Infoveranstaltung zum bayerischen Pflegeund<br />
Wohnqualitätsgesetz mit (hintere Reihe<br />
von links): Professor Lothar Marx,<br />
Mitglied im Normenausschuss Bauwesen,<br />
Sabine Wegmann, Marketingleiterin<br />
WIBU-Objekteinrichtungen, Joachim Görtz,<br />
<strong>bpa</strong>-Landesgeschäftsstellenleiter,<br />
Kai Kasri, Vorsitzender der <strong>bpa</strong>-Landesgruppe,<br />
(vordere Reihe von links):<br />
Falk Roßkopf, <strong>bpa</strong>-Landesreferent,<br />
Helmut Baier, Geschäftsführer WIBU Bayern,<br />
Robert Auer, BG Immobiliengruppe,<br />
Michael O. Haile, <strong>bpa</strong>-Servicegesellschaft<br />
sowie Rechtsanwalt Jörn Bachem.<br />
Anforderungen von Pflegeheimen<br />
kaum berücksichtigt<br />
Sein wichtigster Kritikpunkt: Die gefor-<br />
derten baulichen Maßnahmen zielten vor<br />
allem auf die Teilhabe von Menschen mit<br />
Behinderung im sozialen Wohnungsbau<br />
ab. Auf die spezifischen Anforderungen<br />
in einem Alten- und Pflegeheim sei mit<br />
der Verankerung in der AVPfleWoqG<br />
kaum geachtet worden.<br />
Beispielsweise sei nicht zu erklären, wie<br />
die umfangreichen Bewegungsflächen<br />
entlang und vor den Möbeln umgesetzt<br />
werden könnten: 150 cm freien Aktionsradius<br />
sehe die Norm vor, im Wohnraum<br />
ebenso wie in der Nasszelle. Die Mindestgröße<br />
eines Einzel- und Doppelzimmers<br />
steige zwar auf 14 bzw. 20 qm, die<br />
geforderten Aktionsradien seien in diesen<br />
Größen dennoch kaum umsetzbar.<br />
Auch die Ausgrenzung des Vorraums<br />
bei der Berechnung des Wohnbereichs<br />
sah Professor Marx sehr kritisch: Gegen<br />
eine Nutzung zum Beispiel durch einen<br />
Schrank sei in den allermeisten Fällen<br />
nichts einzuwenden, die Bewegungsfreiheit<br />
der Senioren sei dadurch im Normalfall<br />
nicht eingeschränkt.<br />
„Unsere Unsicherheit ist riesig groß“,<br />
meinte ein Teilnehmer der Tagung und<br />
bat Professor Marx um eine Handlungsempfehlung.<br />
Marx empfahl, Argumente<br />
zu sammeln. Argumente, warum die<br />
aktuelle bauliche Situation für die Bewohner<br />
pflegefachlich sinnvoll sei. Eine<br />
buchstabengetreue Umsetzung der jetzt<br />
veröffentlichten Norm sei jedenfalls nicht<br />
notwendig, es käme auf die Einhaltung<br />
der Schutzziele an. Marx bot dem <strong>bpa</strong><br />
seine Unterstützung an, um brauchbare<br />
Ergebnisse auch für Überwachungstätigkeit<br />
durch die Heimaufsichten (FQA) zu<br />
erzielen.<br />
Dieses Angebot griff Joachim Görtz, Leiter<br />
der <strong>bpa</strong>-Landesgeschäftsste Bayern,<br />
umgehend auf: „Wir haben mit dem Sozialministerium<br />
bereits vereinbart, eine<br />
Leitlinie bilden zu wollen, mit der auch<br />
nach dem Wunsch der FQA die Handlungssicherheit<br />
für alle Beteiligten erhöht<br />
werden soll. Als Verfasser der Norm kann<br />
auf ihre Fachlichkeit in der zu bildenden<br />
Arbeitsgruppe nicht verzichtet werden,<br />
dafür werden wir uns einsetzen.“<br />
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