bpa. Magazin - Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste eV
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Aktuelles aus den Ländern<br />
zunehmend schwerer besetzen. Die Bundesagentur<br />
für Arbeit rechnet bis zum<br />
Jahr 2030 mit einem zusätzlichen Bedarf<br />
von 140.000 Pflegefachkräften in der Altenpflege<br />
bundesweit. Für Bremen ergibt<br />
sich daraus ein rechnerischer Bedarf<br />
von über 1.300 zusätzlichen Fachkräften.<br />
„Der Fachkräftemangel in der Pflege ist<br />
eines der dringendsten Probleme, die<br />
bearbeitet werden müssen“, nimmt Ralf<br />
Holz, Vorsitzender der <strong>bpa</strong>-Landesgruppe,<br />
in der gemeinsam von den Senatorinnen<br />
für Soziales, Kinder, Jugend und<br />
Frauen sowie Bildung, Wissenschaft und<br />
Gesundheit herausgegebenen Presseerklärung<br />
Stellung. Holz hat die Rahmenvereinbarung<br />
für den <strong>bpa</strong> unterschrieben.<br />
Imagekampagne an Schulen<br />
„Von der Bremer Pflegeinitiative erwar-<br />
ten wir auf Grund der vereinbarten<br />
Handlungsempfehlungen und geplanten<br />
Maßnahmen positive Effekte zur dauerhaften<br />
Sicherstellung der ambulanten<br />
und stationären Versorgung für das Land<br />
Bremen. Der <strong>bpa</strong> Bremen/Bremerhaven<br />
unterstützt die Offensive zum Beispiel<br />
durch eine schon in anderen Bundesländern<br />
erprobte Imagekampagne an<br />
Schulen. Ein wachsender Bedarf an<br />
Fachkräften bedeutet auch einen kontinuierlichen<br />
Anstieg der landesgeförderten<br />
Schulplätze für die Ausbildung<br />
in der Altenpflege. Wir rechnen fest mit<br />
einer weiteren Aufstockung“, so der <strong>bpa</strong>-<br />
Vorsitzende.<br />
Zu den Bündnispartnern, die die Pflegeinitiative<br />
unterzeichnet haben, gehören<br />
neben den Sozial- und Gesundheitssenatorinnen<br />
der Magistrat Bremerhaven,<br />
die Arbeitsagenturen und Jobcenter<br />
beider Städte, die Krankenhausgesellschaft<br />
der Freien Hansestadt Bremen,<br />
die Krankenpflege- und Altenpflegeschulen,<br />
die Arbeitnehmerkammer, die<br />
Landesarbeitsgemeinschaft der Freien<br />
Wohlfahrtspflege und die Landesarbeitsgemeinschaft<br />
Selbsthilfe behinderter<br />
Menschen.<br />
Nicht unterzeichnet haben – nach anfänglicher<br />
Mitarbeit bei der Vorbereitung –<br />
die Universität, die Hochschule, der Bremer<br />
Pflegerat und der Landesfachbeirat<br />
Pflege. Der Grund für die Ablehnung: im<br />
Rahmen der Pflegeinitiative wird nicht<br />
die Einrichtung einer Pflegekammer geprüft.<br />
Das hatte der Senat so entschieden.<br />
Die Einrichtungen werden aber bei<br />
der Erarbeitung und Durchführung von<br />
Maßnahmen mit dabei sein. Nicht unterzeichnet<br />
haben auch die Kranken- und<br />
Pflegekassen, diese konnten allerdings<br />
ausschließlich aus rechtlichen Gründen<br />
nicht beitreten. Die Kostenträger sind mit<br />
einbezogen und werden die Initiative mit<br />
begleiten.<br />
Erste konkrete Ergebnisse<br />
Arbeitsgruppen zu den Themenbereichen<br />
„Rahmenbedingungen und Finanzierung“,<br />
„Nachwuchssicherung und Aus -<br />
bildung“ sowie „Weiterentwicklung der<br />
Pflegeberufe und Fort- und Weiterbildung“<br />
werden jetzt ihre Arbeit aufnehmen<br />
und die geplanten Maßnahmen der<br />
Pflegeinitiative konkretisieren. Ein Lenkungsausschuss<br />
wird die Aktivitäten der<br />
Bremer Pflegeinitiative begleiten. Hier<br />
sind der <strong>bpa</strong>, die Wohlfahrt, die Arbeitnehmerkammer,<br />
die Krankenhausgesellschaft<br />
sowie die senatorischen Behörden<br />
Mitglied. Ergebnisse werden gemeinsam<br />
kommuniziert.<br />
Erste Maßnahmen aus dem Handlungspaket<br />
sind bereits realisiert worden: ambulante<br />
Pflegeeinrichtungen können ab<br />
sofort auch als Träger der praktischen<br />
Ausbildung in der Altenpflege fungieren<br />
(lesen Sie dazu bitte den Beitrag zur<br />
Erstausbildung) und die Arbeitnehmerkammer<br />
hat eine Vollerhebung des Arbeitskräftebedarfs<br />
und der Personalentwicklung<br />
in der Pflege im Land Bremen<br />
in Auftrag gegeben. Das Ergebnis der<br />
Untersuchung wird im Januar vorgestellt.<br />
hbw<br />
Landesgruppe<br />
Bremen/Bremerhaven<br />
Erstausbildung in<br />
der Altenpflege jetzt<br />
auch bei Pflegediensten<br />
möglich<br />
Was in allen anderen Bundesländern<br />
gängige Praxis ist, wird nun auch im<br />
Bundesland Bremen ermöglicht: Ambulante<br />
Pflegedienste dürfen sich an der<br />
Erstausbildung zur Altenpflegerin/zum<br />
Altenpfleger beteiligen.<br />
Bislang hatte die bremische Regelung<br />
dem § 4 Abs. 3 des Bundes-Altenpflegegesetzes<br />
widersprochen, in dem festgehalten<br />
ist, dass die praktische Ausbildung<br />
in stationären und auch ambulanten<br />
Pflegeeinrichtungen zu vermitteln ist. In<br />
der entsprechenden bisher gültigen Rahmenvereinbarung<br />
auf Landesebene war<br />
2003 vereinbart worden, dass die Stunden<br />
der praktischen Ausbildung „überwiegend<br />
in stationären Einrichtungen<br />
abzuleisten sind“.<br />
Nach erfolgreicher Intervention durch<br />
<strong>bpa</strong> und Wohlfahrt sowie vor dem Hintergrund<br />
der Bremer Pflegeinitiative und<br />
der Tatsache, dass viele Pflegedienste<br />
ausbilden wollen, wurde der gesetzeswidrige<br />
Passus der bremischen Regelung<br />
jetzt geändert, die neue Rahmenvereinbarung<br />
inzwischen unterzeichnet.<br />
Von nun an gilt: Möchte ein ambulanter<br />
Dienst (vorausgesetzt, es besteht<br />
ein Versorgungsvertrag und eine Vergütungsvereinbarung)<br />
ausbilden, muss<br />
er sich der Landesrahmenvereinbarung<br />
anschließen, die Ausbildung auf der<br />
Grundlage des Rahmenlehrplans durchführen<br />
und den Anforderungen an die<br />
Altenpflegeausbildung in ambulanten<br />
<strong>Dienste</strong>n entsprechen. Voraussetzung ist<br />
ferner, dass die Ausbildungsbetriebe einen<br />
Kooperationsvertrag mit derjenigen<br />
Altenpflegefachschule abschließen, die