03.10.2013 Aufrufe

bpa. Magazin - Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste eV

bpa. Magazin - Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste eV

bpa. Magazin - Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste eV

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

28<br />

Aktuelles aus den Ländern<br />

zunehmend schwerer besetzen. Die Bundesagentur<br />

für Arbeit rechnet bis zum<br />

Jahr 2030 mit einem zusätzlichen Bedarf<br />

von 140.000 Pflegefachkräften in der Altenpflege<br />

bundesweit. Für Bremen ergibt<br />

sich daraus ein rechnerischer Bedarf<br />

von über 1.300 zusätzlichen Fachkräften.<br />

„Der Fachkräftemangel in der Pflege ist<br />

eines der dringendsten Probleme, die<br />

bearbeitet werden müssen“, nimmt Ralf<br />

Holz, Vorsitzender der <strong>bpa</strong>-Landesgruppe,<br />

in der gemeinsam von den Senatorinnen<br />

für Soziales, Kinder, Jugend und<br />

Frauen sowie Bildung, Wissenschaft und<br />

Gesundheit herausgegebenen Presseerklärung<br />

Stellung. Holz hat die Rahmenvereinbarung<br />

für den <strong>bpa</strong> unterschrieben.<br />

Imagekampagne an Schulen<br />

„Von der Bremer Pflegeinitiative erwar-<br />

ten wir auf Grund der vereinbarten<br />

Handlungsempfehlungen und geplanten<br />

Maßnahmen positive Effekte zur dauerhaften<br />

Sicherstellung der ambulanten<br />

und stationären Versorgung für das Land<br />

Bremen. Der <strong>bpa</strong> Bremen/Bremerhaven<br />

unterstützt die Offensive zum Beispiel<br />

durch eine schon in anderen Bundesländern<br />

erprobte Imagekampagne an<br />

Schulen. Ein wachsender Bedarf an<br />

Fachkräften bedeutet auch einen kontinuierlichen<br />

Anstieg der landesgeförderten<br />

Schulplätze für die Ausbildung<br />

in der Altenpflege. Wir rechnen fest mit<br />

einer weiteren Aufstockung“, so der <strong>bpa</strong>-<br />

Vorsitzende.<br />

Zu den Bündnispartnern, die die Pflegeinitiative<br />

unterzeichnet haben, gehören<br />

neben den Sozial- und Gesundheitssenatorinnen<br />

der Magistrat Bremerhaven,<br />

die Arbeitsagenturen und Jobcenter<br />

beider Städte, die Krankenhausgesellschaft<br />

der Freien Hansestadt Bremen,<br />

die Krankenpflege- und Altenpflegeschulen,<br />

die Arbeitnehmerkammer, die<br />

Landesarbeitsgemeinschaft der Freien<br />

Wohlfahrtspflege und die Landesarbeitsgemeinschaft<br />

Selbsthilfe behinderter<br />

Menschen.<br />

Nicht unterzeichnet haben – nach anfänglicher<br />

Mitarbeit bei der Vorbereitung –<br />

die Universität, die Hochschule, der Bremer<br />

Pflegerat und der Landesfachbeirat<br />

Pflege. Der Grund für die Ablehnung: im<br />

Rahmen der Pflegeinitiative wird nicht<br />

die Einrichtung einer Pflegekammer geprüft.<br />

Das hatte der Senat so entschieden.<br />

Die Einrichtungen werden aber bei<br />

der Erarbeitung und Durchführung von<br />

Maßnahmen mit dabei sein. Nicht unterzeichnet<br />

haben auch die Kranken- und<br />

Pflegekassen, diese konnten allerdings<br />

ausschließlich aus rechtlichen Gründen<br />

nicht beitreten. Die Kostenträger sind mit<br />

einbezogen und werden die Initiative mit<br />

begleiten.<br />

Erste konkrete Ergebnisse<br />

Arbeitsgruppen zu den Themenbereichen<br />

„Rahmenbedingungen und Finanzierung“,<br />

„Nachwuchssicherung und Aus -<br />

bildung“ sowie „Weiterentwicklung der<br />

Pflegeberufe und Fort- und Weiterbildung“<br />

werden jetzt ihre Arbeit aufnehmen<br />

und die geplanten Maßnahmen der<br />

Pflegeinitiative konkretisieren. Ein Lenkungsausschuss<br />

wird die Aktivitäten der<br />

Bremer Pflegeinitiative begleiten. Hier<br />

sind der <strong>bpa</strong>, die Wohlfahrt, die Arbeitnehmerkammer,<br />

die Krankenhausgesellschaft<br />

sowie die senatorischen Behörden<br />

Mitglied. Ergebnisse werden gemeinsam<br />

kommuniziert.<br />

Erste Maßnahmen aus dem Handlungspaket<br />

sind bereits realisiert worden: ambulante<br />

Pflegeeinrichtungen können ab<br />

sofort auch als Träger der praktischen<br />

Ausbildung in der Altenpflege fungieren<br />

(lesen Sie dazu bitte den Beitrag zur<br />

Erstausbildung) und die Arbeitnehmerkammer<br />

hat eine Vollerhebung des Arbeitskräftebedarfs<br />

und der Personalentwicklung<br />

in der Pflege im Land Bremen<br />

in Auftrag gegeben. Das Ergebnis der<br />

Untersuchung wird im Januar vorgestellt.<br />

hbw<br />

Landesgruppe<br />

Bremen/Bremerhaven<br />

Erstausbildung in<br />

der Altenpflege jetzt<br />

auch bei Pflegediensten<br />

möglich<br />

Was in allen anderen Bundesländern<br />

gängige Praxis ist, wird nun auch im<br />

Bundesland Bremen ermöglicht: Ambulante<br />

Pflegedienste dürfen sich an der<br />

Erstausbildung zur Altenpflegerin/zum<br />

Altenpfleger beteiligen.<br />

Bislang hatte die bremische Regelung<br />

dem § 4 Abs. 3 des Bundes-Altenpflegegesetzes<br />

widersprochen, in dem festgehalten<br />

ist, dass die praktische Ausbildung<br />

in stationären und auch ambulanten<br />

Pflegeeinrichtungen zu vermitteln ist. In<br />

der entsprechenden bisher gültigen Rahmenvereinbarung<br />

auf Landesebene war<br />

2003 vereinbart worden, dass die Stunden<br />

der praktischen Ausbildung „überwiegend<br />

in stationären Einrichtungen<br />

abzuleisten sind“.<br />

Nach erfolgreicher Intervention durch<br />

<strong>bpa</strong> und Wohlfahrt sowie vor dem Hintergrund<br />

der Bremer Pflegeinitiative und<br />

der Tatsache, dass viele Pflegedienste<br />

ausbilden wollen, wurde der gesetzeswidrige<br />

Passus der bremischen Regelung<br />

jetzt geändert, die neue Rahmenvereinbarung<br />

inzwischen unterzeichnet.<br />

Von nun an gilt: Möchte ein ambulanter<br />

Dienst (vorausgesetzt, es besteht<br />

ein Versorgungsvertrag und eine Vergütungsvereinbarung)<br />

ausbilden, muss<br />

er sich der Landesrahmenvereinbarung<br />

anschließen, die Ausbildung auf der<br />

Grundlage des Rahmenlehrplans durchführen<br />

und den Anforderungen an die<br />

Altenpflegeausbildung in ambulanten<br />

<strong>Dienste</strong>n entsprechen. Voraussetzung ist<br />

ferner, dass die Ausbildungsbetriebe einen<br />

Kooperationsvertrag mit derjenigen<br />

Altenpflegefachschule abschließen, die

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!