Die Briefe des Horaz an Augustus und Julius Florus [microform]
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VI Einleitung.<br />
1) <strong>Die</strong> Habsucht ist eine weitverbreitete kr<strong>an</strong>khafte Zeit-<br />
erscheinung <strong>und</strong> muss als eine Kr<strong>an</strong>kheit der Seele wie ein<br />
körperliches Übel durch geeignete Heilmittel bekämpft wer-<br />
den (V. 146 — 151). Hat sich bei dir etwa der l<strong>an</strong>dläufige<br />
Satz, dass Reichtum Weisheit verleihe, bewahrheitet? Nein.<br />
Wozu also immer wieder das Jagen nach Reichtum? (V.<br />
151-157).<br />
2) Was ist, richtig, nicht juristisch aufgefasst, Eigentum?<br />
Doch wohl nichts <strong>an</strong>deres als das, was ich nach Belieben<br />
gebrauchen <strong>und</strong> geniessen darf, nicht aber das, was ich zu-<br />
fallig besitze; denn der Besitz wechselt täglich <strong>und</strong> stündlich<br />
(V. 158 — 179). Kostbarkeiten jeder Art sind für jeden Ver-<br />
nünftigen gänzlich entbehrlich (V. 180 — 182).<br />
3) In Bezug auf den Lebensgenuss gehen die Neigungen<br />
der Menschen, ja selbst der nächsten Verw<strong>an</strong>dten, himmel-<br />
weit aus ein<strong>an</strong>der, <strong>und</strong> niem<strong>an</strong>d kennt die Ursache dieser Ver-<br />
schiedenheit (V. 183 — 189). Meine Meinung in der Sache<br />
ist die, dass die irdischen Güter zum Genuss da sind. Aber<br />
auch hierin muss Mass <strong>und</strong> Ziel herrschen <strong>und</strong> muss nament-<br />
lich die Mittelstrasse zwischen Geiz <strong>und</strong> Verschwendung<br />
streng eingehalten werden (V. 190 — 204).<br />
Schluss: Aber es genügt nicht, von einer Leidenschaft, z.B. der<br />
Habsucht, frei zu sein. Wer in reiferen Jahren nicht über<br />
alle Leidenschaften Herr geworden ist, hat überhaupt das<br />
Recht <strong>des</strong> Daseins für seine Person verwirkt (V. 205— 216).