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03/2013 "Älter werden mit Humor" - Bagso

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Aktuelles zur Lohnabrechnung<br />

Gesetzgeber, Bundesfinanzhof<br />

und Verwaltung, alle drei haben<br />

„Neues“ im Bereich des Lohnsteuerabzuges<br />

und da<strong>mit</strong> auch für<br />

die Sozialversicherungsbeiträge<br />

geschaffen. Darüber möchten wir<br />

berichten, Sie für dieses Thema<br />

sensibilisieren, können die Punkte<br />

aber nur anreißen:<br />

Arbeitgeber dürfen im Rahmen<br />

des Reisekostenrechts steuerfreie<br />

Erstattungen an ihre Arbeitnehmer<br />

zahlen. Zudem ist das Reisekostenrecht<br />

vielfach Bestandteil in<br />

Förderbescheiden. Mit dem im Februar<br />

veröffentlichten „Gesetz zur<br />

Änderung und Vereinfachung …<br />

und des Reisekostenrechts“ wurde<br />

das Reisekostenrecht reformiert.<br />

Die Änderungen, die ab 2014 in<br />

Kraft treten, müssen <strong>2013</strong> vorbereitet<br />

<strong>werden</strong>. Es bietet sich an, einen<br />

„Fahrplan“ zu erarbeiten, da<br />

bereits für die Lohnabrechnung<br />

Januar 2014 das neue Recht Anwendung<br />

findet. Die „regelmäßige<br />

Arbeitsstätte“ wird z. B. durch den<br />

gesetzlich definierten Begriff der<br />

„ersten Tätigkeitsstätte“ ersetzt.<br />

Zudem muss der Arbeitgeber auf<br />

der Lohnsteuerbescheinigung den<br />

Großbuchstaben „M“ bescheinigen,<br />

wenn dem Arbeitnehmer<br />

Mahlzeiten zur Verfügung gestellt<br />

<strong>werden</strong>.<br />

Das Gesetz macht die steuerfreie<br />

Lohnzahlung teilweise davon abhängig,<br />

dass der Arbeitgeber diese<br />

Zahlungen „zusätzlich zum ohne-<br />

BAGSO-Nachrichten n <strong>03</strong>/<strong>2013</strong><br />

hin geschuldeten Arbeitslohn“ vornimmt.<br />

Der Bundesfinanzhof hat<br />

seine Rechtsprechung verschärft<br />

und sieht diese notwendige Voraussetzung<br />

für die steuerfreie Auszahlung<br />

nur noch eingeschränkt<br />

gegeben. Es müssen „freiwillige“<br />

Zahlungen sein, die also jederzeit<br />

vom Arbeitgeber gestoppt <strong>werden</strong><br />

können. Diese Auffassung bricht<br />

aber <strong>mit</strong> dem Arbeitsrecht. Die<br />

Finanzverwaltung möchte daher<br />

die verschärfende Rechtsprechung<br />

nicht anwenden, wenn der Arbeitnehmer<br />

einen Anspruch auf<br />

eine zweckbestimmte Leistung<br />

hat. Dies gilt nicht für Gehaltsumwandlungen,<br />

diese können nicht<br />

mehr steuerfrei ausgezahlt <strong>werden</strong>.<br />

In einem weiteren Fall, der Bewertung<br />

von Sachbezügen (Belegschaftsrabatte),<br />

hatte der<br />

Bundesfinanzhof bereits 2012 seine<br />

Rechtsprechung fortentwickelt,<br />

die von der Finanzverwaltung nun<br />

übernommen wird. So kann eine<br />

Bewertung auch <strong>mit</strong> dem Preis aus<br />

einem allgemein zugänglichen Internet-Angebot<br />

erfolgen.<br />

Wird dem Arbeitnehmer ein PKW<br />

durch den Arbeitgeber überlassen,<br />

so muss die private Nutzung<br />

besteuert <strong>werden</strong>. Die Finanzverwaltung<br />

hat nun neu geregelt, wie<br />

Kosten zu berücksichtigen sind,<br />

die der Arbeitnehmer selbst trägt.<br />

Hier muss die Dienstwagenvereinbarung<br />

überprüft und ggf. angepasst<br />

<strong>werden</strong>.<br />

Man sieht: „Alles dreht sich, alles<br />

bewegt sich“ auch im Bereich des<br />

Lohnsteuerabzugsverfahren und<br />

das, was gestern noch richtig war,<br />

kann morgen schon zu einem Haftungsfall<br />

für den Arbeitgeber <strong>werden</strong>.<br />

Sind die Lohnabrechnungen<br />

auf einen externen Dienstleister<br />

übertragen, muss ein guter und<br />

stetiger Informationsaustausch<br />

<strong>mit</strong> diesem gewährleistet sein, wir<br />

empfehlen Ihnen, die o. g. Punkte<br />

<strong>mit</strong> Ihrer Lohnabteilung und dem<br />

Dienstleister abzustimmen. n<br />

Volkmar Heun<br />

Tel.: 0 22 51 / 700 980<br />

Volkmar.Heun@dhpg.de<br />

www.dhpg-euskirchen.de<br />

Zur Person<br />

Finanzen<br />

Volkmar Heun<br />

Wirtschaftsprüfer<br />

und Steuerberater,<br />

persönlich<br />

haftender<br />

Gesellschafter der<br />

DHPG Dr. Harzem<br />

& Partner KG, Euskirchen<br />

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© Foto: Denis Junker - Fotolia.com

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