03/2013 "Älter werden mit Humor" - Bagso
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BAGSO-Nachrichten n <strong>03</strong>/<strong>2013</strong><br />
Seniorenarbeit und Seniorenpolitik<br />
Die Rentenanpassung <strong>2013</strong> – eine Erläuterung<br />
Warum fallen die diesjährigen<br />
Rentenanpassungen in Westund<br />
Ostdeutschland unterschiedlich<br />
hoch aus und weshalb legt die<br />
Bundesregierung nicht einfach<br />
eine höhere Rentensteigerung in<br />
den alten Bundesländern fest?<br />
Dies sind Fragen, die viele Rentnerinnen<br />
und Rentner bewegen, seitdem<br />
die Bundesregierung bekannt<br />
gegeben hat, dass die Renten zum<br />
1.7.<strong>2013</strong> um 0,25 % in den alten<br />
Bundesländern und um 3,29 % in<br />
den neuen Bundesländern steigen.<br />
Die Bundesregierung ist bei der<br />
Berechnung und Festlegung der<br />
Rentenanpassungen an das geltende<br />
Recht gebunden. Im Rentenrecht<br />
– genauer gesagt im<br />
Sozialgesetzbuch VI – ist festgelegt,<br />
dass die jährlichen Rentenanpassungen<br />
nach einer bestimmten<br />
mathematischen Formel berechnet<br />
<strong>werden</strong>. Grundlage dieser sogenannten<br />
Rentenanpassungsformel<br />
ist die Entwicklung der sozialversicherungspflichtigen<br />
Bruttolöhne<br />
im vergangenen Jahr. Die für die<br />
Rentenanpassung <strong>2013</strong> maßgebliche<br />
Bruttolohnentwicklung betrug<br />
1,5 % in den alten und 4,32 % in<br />
den neuen Bundesländern. Dieser<br />
beträchtliche Unterschied bei der<br />
Lohnentwicklung ist zugleich ein<br />
zentraler Grund dafür, dass die<br />
Rentenanpassung West so deutlich<br />
hinter der Rentenanpassung Ost<br />
liegt.<br />
Die Bruttolohnentwicklung wird<br />
allerdings nicht eins zu eins an die<br />
Rentnerinnen und Rentner weitergegeben.<br />
Vielmehr wird die Höhe<br />
der Rentenanpassungen durch vier<br />
weitere Berechnungsfaktoren bestimmt.<br />
Hierzu gehört zunächst<br />
der sogenannte Beitragssatzfaktor.<br />
Er berücksichtigt die Veränderungen<br />
bei den Rentenversicherungsbeiträgen<br />
der Beschäftigten. Sinkt<br />
der Beitragssatz zur gesetzlichen<br />
Rentenversicherung, wirkt sich<br />
dies günstig auf die Höhe der Rentenanpassung<br />
aus. Steigt er hingegen,<br />
hat dies auch eine Dämpfung<br />
der Rentenanpassung zur Folge.<br />
Die Absenkung des Beitragssatzes<br />
zur Rentenversicherung von 19,9 %<br />
auf 19,3 % zu Beginn des Jahres<br />
2012 führt bei der diesjährigen<br />
Rentenanpassung zu einer Steigerung<br />
von etwa 0,39 %-Punkten.<br />
Diese Anpassungssteigerung wird<br />
allerdings durch den sogenannten<br />
Riester-Faktor in der Rentenanpassungsformel<br />
wieder vollständig<br />
aufgezehrt. Denn er kürzt<br />
die Rentenanpassung um rund<br />
0,65 %-Punkte. Im Gegensatz zum<br />
Beitragssatzfaktor ist der Riester-<br />
Faktor ein reiner Kürzungsfaktor.<br />
Er wurde <strong>mit</strong> der Rentenreform<br />
2001 eingeführt und hat in diesem<br />
Jahr seine letzte Stufe erreicht.<br />
Bei künftigen Rentenanpassungen<br />
wird er sich da<strong>mit</strong> nicht mehr<br />
anpassungskürzend auswirken.<br />
Allerdings hat er die Rentenanpassungen<br />
der vergangenen Jahre<br />
bereits erheblich vermindert, nämlich<br />
insgesamt rund 5 %-Punkte<br />
seit 2002.<br />
Lohnentwicklung<br />
+ 1,5 % (West)/+ 4,32 %<br />
(Ost)<br />
Beitragssatzfaktor<br />
+ 0,39 %<br />
Riester-Faktor<br />
-0,65 %<br />
Nachhaltigkeitsfaktor<br />
- 0,72 %<br />
rechnerisch mögliche<br />
Rentenanpassung<br />
+ 0,5 % (W)/3,29 % (O)<br />
Ausgleichsfaktor<br />
- 0,25 % (W)/0 % (O)<br />
tatsächliche<br />
Rentenanpassung<br />
+ 0,25 % (W)/+ 3,29 % (O)<br />
Ein weiterer Berechnungsfaktor in<br />
der Rentenanpassungsformel ist<br />
der sogenannte Nachhaltigkeitsfaktor.<br />
Er wurde <strong>mit</strong> der Rentenreform<br />
2004 eingeführt und soll<br />
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