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03/2013 "Älter werden mit Humor" - Bagso

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BAGSO-Nachrichten n <strong>03</strong>/<strong>2013</strong><br />

Seniorenarbeit und Seniorenpolitik<br />

Die Rentenanpassung <strong>2013</strong> – eine Erläuterung<br />

Warum fallen die diesjährigen<br />

Rentenanpassungen in Westund<br />

Ostdeutschland unterschiedlich<br />

hoch aus und weshalb legt die<br />

Bundesregierung nicht einfach<br />

eine höhere Rentensteigerung in<br />

den alten Bundesländern fest?<br />

Dies sind Fragen, die viele Rentnerinnen<br />

und Rentner bewegen, seitdem<br />

die Bundesregierung bekannt<br />

gegeben hat, dass die Renten zum<br />

1.7.<strong>2013</strong> um 0,25 % in den alten<br />

Bundesländern und um 3,29 % in<br />

den neuen Bundesländern steigen.<br />

Die Bundesregierung ist bei der<br />

Berechnung und Festlegung der<br />

Rentenanpassungen an das geltende<br />

Recht gebunden. Im Rentenrecht<br />

– genauer gesagt im<br />

Sozialgesetzbuch VI – ist festgelegt,<br />

dass die jährlichen Rentenanpassungen<br />

nach einer bestimmten<br />

mathematischen Formel berechnet<br />

<strong>werden</strong>. Grundlage dieser sogenannten<br />

Rentenanpassungsformel<br />

ist die Entwicklung der sozialversicherungspflichtigen<br />

Bruttolöhne<br />

im vergangenen Jahr. Die für die<br />

Rentenanpassung <strong>2013</strong> maßgebliche<br />

Bruttolohnentwicklung betrug<br />

1,5 % in den alten und 4,32 % in<br />

den neuen Bundesländern. Dieser<br />

beträchtliche Unterschied bei der<br />

Lohnentwicklung ist zugleich ein<br />

zentraler Grund dafür, dass die<br />

Rentenanpassung West so deutlich<br />

hinter der Rentenanpassung Ost<br />

liegt.<br />

Die Bruttolohnentwicklung wird<br />

allerdings nicht eins zu eins an die<br />

Rentnerinnen und Rentner weitergegeben.<br />

Vielmehr wird die Höhe<br />

der Rentenanpassungen durch vier<br />

weitere Berechnungsfaktoren bestimmt.<br />

Hierzu gehört zunächst<br />

der sogenannte Beitragssatzfaktor.<br />

Er berücksichtigt die Veränderungen<br />

bei den Rentenversicherungsbeiträgen<br />

der Beschäftigten. Sinkt<br />

der Beitragssatz zur gesetzlichen<br />

Rentenversicherung, wirkt sich<br />

dies günstig auf die Höhe der Rentenanpassung<br />

aus. Steigt er hingegen,<br />

hat dies auch eine Dämpfung<br />

der Rentenanpassung zur Folge.<br />

Die Absenkung des Beitragssatzes<br />

zur Rentenversicherung von 19,9 %<br />

auf 19,3 % zu Beginn des Jahres<br />

2012 führt bei der diesjährigen<br />

Rentenanpassung zu einer Steigerung<br />

von etwa 0,39 %-Punkten.<br />

Diese Anpassungssteigerung wird<br />

allerdings durch den sogenannten<br />

Riester-Faktor in der Rentenanpassungsformel<br />

wieder vollständig<br />

aufgezehrt. Denn er kürzt<br />

die Rentenanpassung um rund<br />

0,65 %-Punkte. Im Gegensatz zum<br />

Beitragssatzfaktor ist der Riester-<br />

Faktor ein reiner Kürzungsfaktor.<br />

Er wurde <strong>mit</strong> der Rentenreform<br />

2001 eingeführt und hat in diesem<br />

Jahr seine letzte Stufe erreicht.<br />

Bei künftigen Rentenanpassungen<br />

wird er sich da<strong>mit</strong> nicht mehr<br />

anpassungskürzend auswirken.<br />

Allerdings hat er die Rentenanpassungen<br />

der vergangenen Jahre<br />

bereits erheblich vermindert, nämlich<br />

insgesamt rund 5 %-Punkte<br />

seit 2002.<br />

Lohnentwicklung<br />

+ 1,5 % (West)/+ 4,32 %<br />

(Ost)<br />

Beitragssatzfaktor<br />

+ 0,39 %<br />

Riester-Faktor<br />

-0,65 %<br />

Nachhaltigkeitsfaktor<br />

- 0,72 %<br />

rechnerisch mögliche<br />

Rentenanpassung<br />

+ 0,5 % (W)/3,29 % (O)<br />

Ausgleichsfaktor<br />

- 0,25 % (W)/0 % (O)<br />

tatsächliche<br />

Rentenanpassung<br />

+ 0,25 % (W)/+ 3,29 % (O)<br />

Ein weiterer Berechnungsfaktor in<br />

der Rentenanpassungsformel ist<br />

der sogenannte Nachhaltigkeitsfaktor.<br />

Er wurde <strong>mit</strong> der Rentenreform<br />

2004 eingeführt und soll<br />

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