Luftfahrt Bundesamt - Deutscher Fluglärmdienst eV
Luftfahrt Bundesamt - Deutscher Fluglärmdienst eV
Luftfahrt Bundesamt - Deutscher Fluglärmdienst eV
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Seite 21<br />
(2. DVO LuftBO) tritt in Kraft. In ihr werden die Flug-, Flugdienst- und Ruhezeiten<br />
von Besatzungsmitgliedern in <strong>Luftfahrt</strong>unternehmen und außerhalb von<br />
<strong>Luftfahrt</strong>unternehmen bei berufsmäßiger Betätigung sowie Dienst- und Ruhezeiten<br />
von Flugdienstberatern geregelt. Der Entwurf der Durchführungsverordnung<br />
wurde vom LBA erarbeitet und mit dem BMV und dem interessierten<br />
Personenkreis abgestimmt.