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Luftfahrt Bundesamt - Deutscher Fluglärmdienst eV

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Seite 21<br />

(2. DVO LuftBO) tritt in Kraft. In ihr werden die Flug-, Flugdienst- und Ruhezeiten<br />

von Besatzungsmitgliedern in <strong>Luftfahrt</strong>unternehmen und außerhalb von<br />

<strong>Luftfahrt</strong>unternehmen bei berufsmäßiger Betätigung sowie Dienst- und Ruhezeiten<br />

von Flugdienstberatern geregelt. Der Entwurf der Durchführungsverordnung<br />

wurde vom LBA erarbeitet und mit dem BMV und dem interessierten<br />

Personenkreis abgestimmt.

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