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Luftfahrt Bundesamt - Deutscher Fluglärmdienst eV

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1990 - 1994<br />

Seite 32<br />

Januar 1990 Die zweite größere Organisationsuntersuchung, sie bezieht sich auf den Bereich<br />

„Überwachung der technischen Dienste der <strong>Luftfahrt</strong>unternehmen und Luftfahrerschulen<br />

durch das LBA“, wird abgeschlossen. Sie führt zu einer Neugestaltung<br />

des Referates „Instandhaltung“ (II 5), das nunmehr 3 Sachgebiete aufweist,<br />

sowie zu einem Personalmehrbedarf von 13 Stellen.<br />

02.05.1990 Die Deutsche Demokratische Republik tritt als 163. Mitglied der ICAO bei.<br />

10.07.1990 Der Ministerrat der DDR - Ministerium für Verkehrswesen - legt per Anordnung<br />

die Grundsätze und Aufgaben eines <strong>Luftfahrt</strong>amtes (LFA) fest. Gleichzeitig treten<br />

die Regelungen über die Staatliche <strong>Luftfahrt</strong>inspektion (SLI) außer Kraft.<br />

31.08.1990 Der zweite deutsch-deutsche Staatsvertrag (Einigungsvertrag) wird von den<br />

Vertretern der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen<br />

Republik unterzeichnet.<br />

11.09.1990 Auf Behördenebene wird von 15 europäischen Staaten das „JAA-Arrangement“<br />

unterzeichnet. Hierbei handelt es sich um eine Kooperationserklärung der <strong>Luftfahrt</strong>behörden<br />

zur Bildung der Joint Aviation Authorities (JAA), der Entwicklung<br />

von Joint Aviation Requirements (JAR), von Grundprinzipien und gemeinsamen<br />

Zielen, der Organisation und Finanzierung einer JAA-Zentrale und von Arbeitsverfahren.<br />

12.09.1990 Der „Zwei-plus-Vier-Vertrag“ zwischen der BRD, der DDR und den Siegermächten<br />

des Zweiten Weltkrieges – Frankreich, Großbritannien, UdSSR und USA –<br />

wird in Moskau unterzeichnet. Er tritt nach Ratifizierung durch alle beteiligten<br />

Staaten am 4. März 1991 in Kraft. Mit diesem völkerrechtlichen Vertrag werden<br />

die äußeren Bedingungen der deutschen Einheit geregelt. Damit erhält das vereinte<br />

Deutschland die volle Souveränität über seine inneren und äußeren Angelegenheiten.<br />

03.10.1990 Mit ihrem Beitritt zur Bundesrepublik Deutschland endet die Existenz der Deutschen<br />

Demokratischen Republik. Damit wird das westdeutsche Recht (so auch<br />

das Luftrecht) auf dem Gebiet der<br />

ehemaligen DDR anwendbar. Da<br />

die Struktur der <strong>Luftfahrt</strong> in der<br />

DDR jedoch anders aufgebaut<br />

war als in der BRD, war es<br />

notwendig,<br />

Übergangsvorschriften<br />

mit<br />

Regelungen und Verfahren zu<br />

schaffen, um die <strong>Luftfahrt</strong> auf<br />

dem Gebiet der ehemaligen DDR<br />

weiter betreiben zu können, ohne<br />

dass der Sicherheits-standard<br />

beeinträchtigt wurde.<br />

LBA-Außenstelle Berlin-Schönefeld (ehem. SLI)<br />

Übernahme der <strong>Luftfahrt</strong>verwaltung in den neuen Bundesländern und Berlin.

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