Luftfahrt Bundesamt - Deutscher Fluglärmdienst eV
Luftfahrt Bundesamt - Deutscher Fluglärmdienst eV
Luftfahrt Bundesamt - Deutscher Fluglärmdienst eV
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
1990 - 1994<br />
Seite 32<br />
Januar 1990 Die zweite größere Organisationsuntersuchung, sie bezieht sich auf den Bereich<br />
„Überwachung der technischen Dienste der <strong>Luftfahrt</strong>unternehmen und Luftfahrerschulen<br />
durch das LBA“, wird abgeschlossen. Sie führt zu einer Neugestaltung<br />
des Referates „Instandhaltung“ (II 5), das nunmehr 3 Sachgebiete aufweist,<br />
sowie zu einem Personalmehrbedarf von 13 Stellen.<br />
02.05.1990 Die Deutsche Demokratische Republik tritt als 163. Mitglied der ICAO bei.<br />
10.07.1990 Der Ministerrat der DDR - Ministerium für Verkehrswesen - legt per Anordnung<br />
die Grundsätze und Aufgaben eines <strong>Luftfahrt</strong>amtes (LFA) fest. Gleichzeitig treten<br />
die Regelungen über die Staatliche <strong>Luftfahrt</strong>inspektion (SLI) außer Kraft.<br />
31.08.1990 Der zweite deutsch-deutsche Staatsvertrag (Einigungsvertrag) wird von den<br />
Vertretern der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen<br />
Republik unterzeichnet.<br />
11.09.1990 Auf Behördenebene wird von 15 europäischen Staaten das „JAA-Arrangement“<br />
unterzeichnet. Hierbei handelt es sich um eine Kooperationserklärung der <strong>Luftfahrt</strong>behörden<br />
zur Bildung der Joint Aviation Authorities (JAA), der Entwicklung<br />
von Joint Aviation Requirements (JAR), von Grundprinzipien und gemeinsamen<br />
Zielen, der Organisation und Finanzierung einer JAA-Zentrale und von Arbeitsverfahren.<br />
12.09.1990 Der „Zwei-plus-Vier-Vertrag“ zwischen der BRD, der DDR und den Siegermächten<br />
des Zweiten Weltkrieges – Frankreich, Großbritannien, UdSSR und USA –<br />
wird in Moskau unterzeichnet. Er tritt nach Ratifizierung durch alle beteiligten<br />
Staaten am 4. März 1991 in Kraft. Mit diesem völkerrechtlichen Vertrag werden<br />
die äußeren Bedingungen der deutschen Einheit geregelt. Damit erhält das vereinte<br />
Deutschland die volle Souveränität über seine inneren und äußeren Angelegenheiten.<br />
03.10.1990 Mit ihrem Beitritt zur Bundesrepublik Deutschland endet die Existenz der Deutschen<br />
Demokratischen Republik. Damit wird das westdeutsche Recht (so auch<br />
das Luftrecht) auf dem Gebiet der<br />
ehemaligen DDR anwendbar. Da<br />
die Struktur der <strong>Luftfahrt</strong> in der<br />
DDR jedoch anders aufgebaut<br />
war als in der BRD, war es<br />
notwendig,<br />
Übergangsvorschriften<br />
mit<br />
Regelungen und Verfahren zu<br />
schaffen, um die <strong>Luftfahrt</strong> auf<br />
dem Gebiet der ehemaligen DDR<br />
weiter betreiben zu können, ohne<br />
dass der Sicherheits-standard<br />
beeinträchtigt wurde.<br />
LBA-Außenstelle Berlin-Schönefeld (ehem. SLI)<br />
Übernahme der <strong>Luftfahrt</strong>verwaltung in den neuen Bundesländern und Berlin.