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Luftfahrt Bundesamt - Deutscher Fluglärmdienst eV

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Seite 4<br />

31.12.1952 Beschluss einer Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern auf dem<br />

Gebiet der zivilen <strong>Luftfahrt</strong>. Danach sind der Bund für die Musterprüfung und<br />

Länder für die Stück- und Nachprüfung zuständig.<br />

06.01.1953 Gründung der Aktiengesellschaft für Luftverkehrsbedarf (Luftag) als Vorläufer<br />

der Deutschen Lufthansa.<br />

23.03.1953 Das Gesetz über die Bundesanstalt für Flugsicherung wird beschlossen 6 .<br />

01.06.1953 Die Flugsicherung wird in der Bundesrepublik Deutschland wieder von deutschen<br />

Stellen übernommen.<br />

01.07.1953 Die Bundesregierung übernimmt von der Alliierten Hohen Kommission die Zuständigkeiten<br />

für die Leitung des Flugunfalldienstes und des Such- und Rettungsdienstes.<br />

Sie übernimmt ebenfalls die Zuständigkeit für die Bearbeitung<br />

neuer technischer Vorschriften für den Bau und die Prüfung von <strong>Luftfahrt</strong>gerät. 7 .<br />

19.08.1953 Die „Prüfordnung für ausländisches <strong>Luftfahrt</strong>gerät“ tritt in Kraft 8 . Diese Verordnung<br />

und die zugehörigen Richtlinien für die Zulassung von ausländischem <strong>Luftfahrt</strong>gerät<br />

ermöglichen eine „vereinfachte Musterprüfung“, wenn das Gerät im<br />

Ursprungsland bereits als Muster zugelassen ist. Um eine vereinfachte Musterprüfung<br />

durchführen zu können, werden zu diesem Zweck vom BMV die Bau-<br />

und Prüfvorschriften desjenigen Staates anerkannt, in dem die Musterprüfung<br />

des <strong>Luftfahrt</strong>gerätes erfolgt war.<br />

15.09.1953 Der Bundesminister für Verkehr gibt bekannt, dass zur Wahrnehmung der mit<br />

Wirkung vom 1. Juli 1953 durch die Bundesregierung von der Alliierten Hohen<br />

Kommission übernommenen Zuständigkeiten für die Leitung des Flugunfalldienstes<br />

und des Such- und Rettungsdienstes sowie zur Bearbeitung neuer<br />

technischer Vorschriften für den<br />

Bau und die Prüfung von<br />

<strong>Luftfahrt</strong>gerät die „Vorläufige<br />

Bundesstelle für <strong>Luftfahrt</strong>gerät<br />

und Flugunfalluntersuchung“<br />

(VBL) in Bonn,<br />

Argelander Str. 59 errichtet<br />

wurde<br />

Sitz der „VBL“ in Bonn<br />

9 . Die Leitung der VBL mit<br />

den Abteilungen Prüfwesen,<br />

Unfalluntersuchung und<br />

Vorschriftenwesen wird Dr. Ing.<br />

Kübler übertragen. In München<br />

und Darmstadt werden<br />

Prüfleitstellen eingerichtet.<br />

6 Bundsgesetzblatt I, S. 70<br />

7 Nachrichten für Luftfahrer (NfL), B 1/53<br />

8 Nachrichten für Luftfahrer (NfL), B 2/53<br />

9 Nachrichten für Luftfahrer (NfL) vom 15.September 1953, B 1/5

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