Luftfahrt Bundesamt - Deutscher Fluglärmdienst eV
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Seite 4<br />
31.12.1952 Beschluss einer Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern auf dem<br />
Gebiet der zivilen <strong>Luftfahrt</strong>. Danach sind der Bund für die Musterprüfung und<br />
Länder für die Stück- und Nachprüfung zuständig.<br />
06.01.1953 Gründung der Aktiengesellschaft für Luftverkehrsbedarf (Luftag) als Vorläufer<br />
der Deutschen Lufthansa.<br />
23.03.1953 Das Gesetz über die Bundesanstalt für Flugsicherung wird beschlossen 6 .<br />
01.06.1953 Die Flugsicherung wird in der Bundesrepublik Deutschland wieder von deutschen<br />
Stellen übernommen.<br />
01.07.1953 Die Bundesregierung übernimmt von der Alliierten Hohen Kommission die Zuständigkeiten<br />
für die Leitung des Flugunfalldienstes und des Such- und Rettungsdienstes.<br />
Sie übernimmt ebenfalls die Zuständigkeit für die Bearbeitung<br />
neuer technischer Vorschriften für den Bau und die Prüfung von <strong>Luftfahrt</strong>gerät. 7 .<br />
19.08.1953 Die „Prüfordnung für ausländisches <strong>Luftfahrt</strong>gerät“ tritt in Kraft 8 . Diese Verordnung<br />
und die zugehörigen Richtlinien für die Zulassung von ausländischem <strong>Luftfahrt</strong>gerät<br />
ermöglichen eine „vereinfachte Musterprüfung“, wenn das Gerät im<br />
Ursprungsland bereits als Muster zugelassen ist. Um eine vereinfachte Musterprüfung<br />
durchführen zu können, werden zu diesem Zweck vom BMV die Bau-<br />
und Prüfvorschriften desjenigen Staates anerkannt, in dem die Musterprüfung<br />
des <strong>Luftfahrt</strong>gerätes erfolgt war.<br />
15.09.1953 Der Bundesminister für Verkehr gibt bekannt, dass zur Wahrnehmung der mit<br />
Wirkung vom 1. Juli 1953 durch die Bundesregierung von der Alliierten Hohen<br />
Kommission übernommenen Zuständigkeiten für die Leitung des Flugunfalldienstes<br />
und des Such- und Rettungsdienstes sowie zur Bearbeitung neuer<br />
technischer Vorschriften für den<br />
Bau und die Prüfung von<br />
<strong>Luftfahrt</strong>gerät die „Vorläufige<br />
Bundesstelle für <strong>Luftfahrt</strong>gerät<br />
und Flugunfalluntersuchung“<br />
(VBL) in Bonn,<br />
Argelander Str. 59 errichtet<br />
wurde<br />
Sitz der „VBL“ in Bonn<br />
9 . Die Leitung der VBL mit<br />
den Abteilungen Prüfwesen,<br />
Unfalluntersuchung und<br />
Vorschriftenwesen wird Dr. Ing.<br />
Kübler übertragen. In München<br />
und Darmstadt werden<br />
Prüfleitstellen eingerichtet.<br />
6 Bundsgesetzblatt I, S. 70<br />
7 Nachrichten für Luftfahrer (NfL), B 1/53<br />
8 Nachrichten für Luftfahrer (NfL), B 2/53<br />
9 Nachrichten für Luftfahrer (NfL) vom 15.September 1953, B 1/5