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4 ERGEBNISSE - Forstkammer Baden-Württemberg

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4 <strong>ERGEBNISSE</strong><br />

Pflanzenkauf aus. Diese FBG‘n unterstützen in hohem Maß die Mobilisierungsaktivitäten, da auch<br />

sie mit Fixkosten belastet sind, die sie über die Holzvermarktung decken müssen.<br />

Eine vermutlich hohe Zahl der Forstbetriebsgemeinschaften arbeitet ohne eigenes Personal, kann<br />

jedoch ein breites Aktivitätsspektrum entwickelt haben. Hier finden sich FBG’n, die Investitionsförderprogramme<br />

genutzt und gemeinsame Beschaffungen getätigt haben (z.B. Spalter) und nun<br />

diese Geräte vergleichbar den Maschinenringen ausleihen und bei den Mitgliedern zum Einsatz<br />

bringen. Andere Schwerpunktsetzungen sind der Bereich der Förderung. In einigen Fällen bilden<br />

ehrenamtliche, auch branchenfremde, jedoch in professionellen Strukturen denkende Vorstände<br />

und Geschäftsführer die Führungsspitze. Sie arbeiten zumeist eng mit den Revierleitern zusammen<br />

und unterstützen diese bspw. bei der Bündelung von Holz.<br />

In vielen Forstbetriebsgemeinschaften dürften die klassischen Vereinsaufgaben wie z.B. die Organisation<br />

von Lehrfahrten und das Abhalten von Mitgliederversammlungen vermutlich den<br />

Schwerpunkt der Aktivitäten darstellen. Wichtig sind diese Forstbetriebsgemeinschaften für die<br />

Revierleitungen, da sie die gemeinschaftliche Ansprache, das Weiterleiten von Informationen zur<br />

Waldbewirtschaftung in effizienter Form erlauben.<br />

Typisierung Beschreibung<br />

Selbständige Holzvermarktungs-<br />

FBG<br />

Teilselbständige<br />

Holzmobilisierungs-FBG<br />

Beschaffungs-, Bewirtschaftungs-<br />

und/oder Beratungs-FBG<br />

Übernimmt Holzvermarktung selbst; besitzt eigenes Personal; ist<br />

bei der Ansprache von Nichtmitgliedern und der Beratung auf die<br />

unteren Forstbehörden angewiesen; Finanzierung aus Entgelten<br />

und Förderung<br />

FBG mit eigenem Personal, das die Holzgeldabrechnung übernimmt;<br />

FBG finanziert sich über Entgelte aus der Holzgeldabrechnung.<br />

Die unteren Forstbehörden übernehmen weitgehend die<br />

Steuerung des Holzverkaufs. Oftmals enge räumliche Kooperation<br />

FBG-untere Forstbehörde.<br />

Verein ohne eigenes Personal, ohne (hohe) Fixkosten; führen gemeinsame<br />

Beschaffungen durch (z.B. Spalter) und setzen diese bei<br />

den Mitgliedern ein; entwickeln Maschinenring-Charakter<br />

Können selbst Aufgaben der Fördermittelberatung übernehmen<br />

und sind wichtige Einheiten in der Vorbündelung bei der Holzvermarktung.<br />

Aufgaben werden durch aktive Vereinsvorsitzende oder Geschäftsführer<br />

übernommen. Zuarbeit für die Revierleitungen in der Frage<br />

der Mobilisierung.<br />

„Vereins“-FBG Organisation von Lehrfahrten; Information in Mitgliederversammlungen<br />

zumeist durch den Revierleiter; gemeinsame Pflanzenbeschaffung.<br />

Eine zentrale Rolle spielt der Revierleiter. Oftmals<br />

kleinste, auf Gemarkungen bezogene FBG’n. Die Typisierung ist<br />

unabhängig von der Rechtsform.<br />

Forstwirtschaftliche<br />

Vereinigung<br />

Professionalisierter Zusammenschluss mit eigenständiger Geschäftsführung;<br />

umfasst z.T. eine Vielzahl von einzelnen FBG‘n,<br />

aber auch einzelnen Waldbesitzern. Dachorganisation zur Bündelung<br />

und Vermarktung von Holz.<br />

Tabelle 5: Typisierung der forstwirtschaftlichen Zusammenschlüsse<br />

Mit der Änderung des Bundeswaldgesetzes im Jahr 2010 haben die Forstwirtschaftlichen Vereinigungen<br />

eine wesentliche Stärkung erfahren. Durch die Einbeziehung des Holzverkaufs in ihre<br />

Geschäftsprozesse besteht für sie die Möglichkeit, als Dachorganisation von Forstbetriebsgemeinschaften,<br />

ggfs. unter Einbeziehung von Kommunen und dem größeren privaten Waldbesitz,<br />

unternehmerische und mit Risiken behaftete Aufgaben (Holzan- und -verkauf) zu übernehmen,<br />

ohne die gewachsenen Strukturen in den Forstbetriebsgemeinschaften zu verändern. In <strong>Baden</strong>-<br />

<strong>Württemberg</strong> haben sich mittlerweile neben der etablierten Forstwirtschaftlichen Vereinigung<br />

Schwarzwald (FVS e.G.), mit der Forstwirtschaftlichen Vereinigung Odenwald-Bauland e.G. und<br />

der Forstwirtschaftlichen Vereinigung Schwäbischer Limes w.V. (FSL) weitere Forstwirtschaftliche<br />

Vereinigungen gebildet. Die Rechtsform dieser Vereinigungen ist die eingetragene Genossen-<br />

WERTSCHÖPFUNG IM KLEINPRIVATWALD 53

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