4 ERGEBNISSE - Forstkammer Baden-Württemberg
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4 <strong>ERGEBNISSE</strong><br />
Pflanzenkauf aus. Diese FBG‘n unterstützen in hohem Maß die Mobilisierungsaktivitäten, da auch<br />
sie mit Fixkosten belastet sind, die sie über die Holzvermarktung decken müssen.<br />
Eine vermutlich hohe Zahl der Forstbetriebsgemeinschaften arbeitet ohne eigenes Personal, kann<br />
jedoch ein breites Aktivitätsspektrum entwickelt haben. Hier finden sich FBG’n, die Investitionsförderprogramme<br />
genutzt und gemeinsame Beschaffungen getätigt haben (z.B. Spalter) und nun<br />
diese Geräte vergleichbar den Maschinenringen ausleihen und bei den Mitgliedern zum Einsatz<br />
bringen. Andere Schwerpunktsetzungen sind der Bereich der Förderung. In einigen Fällen bilden<br />
ehrenamtliche, auch branchenfremde, jedoch in professionellen Strukturen denkende Vorstände<br />
und Geschäftsführer die Führungsspitze. Sie arbeiten zumeist eng mit den Revierleitern zusammen<br />
und unterstützen diese bspw. bei der Bündelung von Holz.<br />
In vielen Forstbetriebsgemeinschaften dürften die klassischen Vereinsaufgaben wie z.B. die Organisation<br />
von Lehrfahrten und das Abhalten von Mitgliederversammlungen vermutlich den<br />
Schwerpunkt der Aktivitäten darstellen. Wichtig sind diese Forstbetriebsgemeinschaften für die<br />
Revierleitungen, da sie die gemeinschaftliche Ansprache, das Weiterleiten von Informationen zur<br />
Waldbewirtschaftung in effizienter Form erlauben.<br />
Typisierung Beschreibung<br />
Selbständige Holzvermarktungs-<br />
FBG<br />
Teilselbständige<br />
Holzmobilisierungs-FBG<br />
Beschaffungs-, Bewirtschaftungs-<br />
und/oder Beratungs-FBG<br />
Übernimmt Holzvermarktung selbst; besitzt eigenes Personal; ist<br />
bei der Ansprache von Nichtmitgliedern und der Beratung auf die<br />
unteren Forstbehörden angewiesen; Finanzierung aus Entgelten<br />
und Förderung<br />
FBG mit eigenem Personal, das die Holzgeldabrechnung übernimmt;<br />
FBG finanziert sich über Entgelte aus der Holzgeldabrechnung.<br />
Die unteren Forstbehörden übernehmen weitgehend die<br />
Steuerung des Holzverkaufs. Oftmals enge räumliche Kooperation<br />
FBG-untere Forstbehörde.<br />
Verein ohne eigenes Personal, ohne (hohe) Fixkosten; führen gemeinsame<br />
Beschaffungen durch (z.B. Spalter) und setzen diese bei<br />
den Mitgliedern ein; entwickeln Maschinenring-Charakter<br />
Können selbst Aufgaben der Fördermittelberatung übernehmen<br />
und sind wichtige Einheiten in der Vorbündelung bei der Holzvermarktung.<br />
Aufgaben werden durch aktive Vereinsvorsitzende oder Geschäftsführer<br />
übernommen. Zuarbeit für die Revierleitungen in der Frage<br />
der Mobilisierung.<br />
„Vereins“-FBG Organisation von Lehrfahrten; Information in Mitgliederversammlungen<br />
zumeist durch den Revierleiter; gemeinsame Pflanzenbeschaffung.<br />
Eine zentrale Rolle spielt der Revierleiter. Oftmals<br />
kleinste, auf Gemarkungen bezogene FBG’n. Die Typisierung ist<br />
unabhängig von der Rechtsform.<br />
Forstwirtschaftliche<br />
Vereinigung<br />
Professionalisierter Zusammenschluss mit eigenständiger Geschäftsführung;<br />
umfasst z.T. eine Vielzahl von einzelnen FBG‘n,<br />
aber auch einzelnen Waldbesitzern. Dachorganisation zur Bündelung<br />
und Vermarktung von Holz.<br />
Tabelle 5: Typisierung der forstwirtschaftlichen Zusammenschlüsse<br />
Mit der Änderung des Bundeswaldgesetzes im Jahr 2010 haben die Forstwirtschaftlichen Vereinigungen<br />
eine wesentliche Stärkung erfahren. Durch die Einbeziehung des Holzverkaufs in ihre<br />
Geschäftsprozesse besteht für sie die Möglichkeit, als Dachorganisation von Forstbetriebsgemeinschaften,<br />
ggfs. unter Einbeziehung von Kommunen und dem größeren privaten Waldbesitz,<br />
unternehmerische und mit Risiken behaftete Aufgaben (Holzan- und -verkauf) zu übernehmen,<br />
ohne die gewachsenen Strukturen in den Forstbetriebsgemeinschaften zu verändern. In <strong>Baden</strong>-<br />
<strong>Württemberg</strong> haben sich mittlerweile neben der etablierten Forstwirtschaftlichen Vereinigung<br />
Schwarzwald (FVS e.G.), mit der Forstwirtschaftlichen Vereinigung Odenwald-Bauland e.G. und<br />
der Forstwirtschaftlichen Vereinigung Schwäbischer Limes w.V. (FSL) weitere Forstwirtschaftliche<br />
Vereinigungen gebildet. Die Rechtsform dieser Vereinigungen ist die eingetragene Genossen-<br />
WERTSCHÖPFUNG IM KLEINPRIVATWALD 53