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Im Revier meiner Köhlerschildkröten

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Ist das Tier gesund, freut sich der Mensch. Dann kann<br />

er sich den Pflichten des Alltags stellen. Beim Kauf<br />

der <strong>Köhlerschildkröten</strong> erhält man einen<br />

Herkunftsnachweis. In diesem steht lückenlos<br />

geschrieben, wo die Tiere bisher gelebt haben. Zudem<br />

dient er oft als Kaufbestätigung. Der so genannte<br />

Herkunftsnachweis dient einzig und allein dazu, dem<br />

Amt nachweisen zu können, dass man ein legales Tier<br />

gekauft hat. Die Anmeldung läuft in jeder Stadt etwas<br />

anders ab.<br />

Hier bei uns, nimmt man den Herkunftsnachweis, geht<br />

zur unteren Landschaftsbehörde (in Bottrop das<br />

Grünflächenamt) und meldet die Tiere persönlich an.<br />

Der Herr im Amt macht eine Kopie des Nachweises<br />

und legt eine Akte an. In anderen Städten gibt es<br />

Anmeldeformulare, die man im Internet herunter laden<br />

kann. Und wieder in anderen Städten läuft alles via<br />

Post ab. Hat man seine <strong>Köhlerschildkröten</strong><br />

angemeldet, ist eigentlich alles geregelt.<br />

Jedoch gibt es seit 2010 ein Gesetz zur Genehmigung<br />

von Wildtiergehegen. Bitte informieren Sie sich vor<br />

dem Beginn Ihrer Haltung über die Bestimmungen in<br />

Ihrer Stadt, um spätere, böse Überraschungen zu<br />

vermeiden.<br />

Eine Köhlerschildkröte ist ein „Wildtier“ und in<br />

einigen Regionen in Deutschland sind deren Gehege<br />

ebenfalls meldepflichtig.<br />

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