Beschlussempfehlungen und Berichte - Landtag Baden Württemberg
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<strong>Landtag</strong> von <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> Drucksache 13 / 2485<br />
Wirtschaftsausschuss<br />
aufgebaut, zumal Nebenerwerbsgründer in der Regel durch einen<br />
anderen „Hauptjob“ bereits sozial abgesichert seien.<br />
Er halte die Aussage der L-Bank, wonach für Gründungsdarlehen<br />
über 2 Millionen € praktisch kaum eine Nachfrage bestehe,<br />
für nicht zutreffend. Ihm sei von einer Sparkasse gesagt worden,<br />
dass derartige Darlehen von vornherein nicht über die L-Bank<br />
abgewickelt würden, weil die L-Bank zu restriktiv entscheide<br />
<strong>und</strong> kein Risiko eingehen wolle. Schließlich seien Kredite in<br />
dieser Höhe stets mit einem hohen Blankoanteil verb<strong>und</strong>en, da<br />
durch Eigenkapital oder Sachgüter wie Maschinen häufig nur bis<br />
zu 50 % eines Darlehens besichert werden könnten. Obwohl es<br />
viele Übernahmen mit einem Darlehensbedarf von über 2 Millionen<br />
€ gebe, würden diese meist nicht von der L-Bank unterstützt,<br />
sondern allein von der jeweiligen Hausbank abgewickelt.<br />
Wirtschaftspolitisch wichtiger als die Gründungen kleiner Unternehmen<br />
<strong>und</strong> die Nebenerwerbsgründungen seien die Gründungen<br />
größerer Unternehmen <strong>und</strong> die Betriebsübernahmen. Übernahmen<br />
von Betrieben mit 20 bis 30 Beschäftigten seien stets mit<br />
Beträgen über 2 Millionen € verb<strong>und</strong>en. Anstatt dies nur über die<br />
Hausbanken regeln zu lassen, müsse das Land hier verstärkt<br />
seine Fördermöglichkeiten einsetzen.<br />
In Ziffer 6 des Antrags werde angeregt, die Zuständigkeiten der<br />
Bürgschaftsbank auf größere Kreditvolumina auszuweiten. Ihn<br />
interessiere, ob hierfür eine Möglichkeit bestehe <strong>und</strong> ob der<br />
Finanzierungsanteil der Bürgschaftsbank verändert werden <strong>und</strong><br />
das Land zusätzliche Maßnahmen ergreifen könne. Gerade in der<br />
Bürgschaftsbank gebe es kompetente Fachleute, die durch eine<br />
intensivere K<strong>und</strong>enarbeit als bei der L-Bank noch einen konkreten<br />
Bezug zur Praxis hätten <strong>und</strong> die jeweiligen Situationen<br />
beurteilen könnten. Er wolle wissen, ob eine Verlagerung von Zuständigkeiten<br />
von der L-Bank auf die Bürgschaftsbank möglich<br />
sei. Außerdem interessiere ihn, wie die Landesregierung die<br />
höheren Kosten für Betriebsübernahmen einschätze, nachdem<br />
Betriebsübernahmen mit bestehenden Arbeitsplätzen einen größeren<br />
wirtschaftlichen Faktor darstellten als kleine Neugründungen.<br />
Ein CDU-Abgeordneter führte aus, ihm sei nicht bekannt, dass<br />
der Darlehenshöchstbetrag von 2 Millionen € nicht ausreiche. In<br />
der Stellungnahme zu dem Antrag werde jedoch darauf hingewiesen,<br />
dass im Bedarfsfall auch andere Finanzierungsquellen wie<br />
zum Beispiel die Liquiditätshilfe additiv zur Verfügung stünden.<br />
Er regte an, dass das Wirtschaftsministerium die Präsidenten <strong>und</strong><br />
Vorstände des Badischen <strong>und</strong> des <strong>Württemberg</strong>ischen Genossenschaftsverbands<br />
sowie des Sparkassenverbands <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong><br />
danach befragen möge, ob die vom Erstunterzeichner des<br />
Antrags vorgebrachten Bedenken auch bei den Bankorganisationen<br />
tatsächlich bestünden. Auf diese Weise könnten ohne großen<br />
Aufwand vertiefte <strong>und</strong> fachk<strong>und</strong>ige Informationen über dieses<br />
wichtige Thema eingeholt werden. Er bat den Wirtschaftsminister,<br />
den Wirtschaftsausschuss über die Ergebnisse dieser<br />
Gespräche mit den Vertretern der Sparkassen <strong>und</strong> der Genossenschaftsbanken<br />
zu informieren.<br />
Er fuhr fort, auch er halte eine Steigerung des Statistikaufwands<br />
bei Existenzgründungen für nicht zweckdienlich. Bei der Förderung<br />
eines gleitenden Übergangs in die Selbstständigkeit werde<br />
die Darlehenszusage mit der Auflage verknüpft, dass der Hausbank<br />
nach einer bestimmten Frist die Vollerwerbstätigkeit<br />
nachgewiesen werden müsse. Er rege an, dass das Wirtschaftsministerium<br />
prüfe, ob diese Fristen in der Vergangenheit häufig<br />
überschritten worden seien <strong>und</strong> wie sich die Situation gegenwärtig<br />
darstelle.<br />
Der Erstunterzeichner des Antrags warf ein, wichtig sei auch die<br />
Frage, was für Konsequenzen sich ergäben, wenn die Fristen<br />
nicht eingehalten würden.<br />
Ein CDU-Abgeordneter schloss sich diesem Einwurf an <strong>und</strong><br />
fügte hinzu, die Überschreitung der Fristen sei auch für die<br />
jeweilige Hausbank mit unliebsamen Folgen verb<strong>und</strong>en. Da er<br />
aber selbst keine Informationen darüber habe, bitte er die Landesregierung,<br />
diesen Sachverhalt einmal zu überprüfen.<br />
Der Wirtschaftsminister erläuterte, es sei nicht möglich, die Zahl<br />
der Nebenerwerbsgründungen ohne einen erheblichen bürokratischen<br />
Aufwand exakt zu erheben.<br />
Der B<strong>und</strong> sei erst nach schwierigen Verhandlungen bereit gewesen,<br />
die Bürgschaftsobergrenze der Bürgschaftsbank zum 1. Januar<br />
2003 auf 1 Million € zu erhöhen. Eine weitere Erhöhung dieser<br />
Bürgschaftsobergrenze, wie sie in dem Antrag vorgeschlagen<br />
werde, sei derzeit wohl kaum durchsetzbar. Unabhängig davon<br />
strebe die Landesregierung eine Erhöhung der Bürgschaftsobergrenze<br />
der L-Bank von 3 Millionen € auf 5 Millionen € an.<br />
Er bitte die Abgeordneten, einmal konkret zu belegen, wo Übernahmen<br />
mit beantragten Förderdarlehen von mehr als 2 Millionen<br />
€ erfolgten, die nicht bedient werden könnten. Die L-Bank<br />
selbst habe nach eigener Aussage keine Erfahrung, dass es hier<br />
Probleme gebe. Darüber hinaus könne bei Übernahmen, an<br />
denen mehrere Personen beteiligt seien, jede einzelne Person ein<br />
Darlehen bis zu 2 Millionen € erhalten. Größere Übernahmen<br />
würden meist von mehreren Personen gemeinsam vorgenommen,<br />
sodass die mögliche Darlehenssumme in der Regel wohl ausreiche.<br />
Sollte dies in Einzelfällen nicht der Fall sein, bitte er, dies<br />
dem Wirtschaftsministerium mitzuteilen.<br />
Er verwies ergänzend auf das Zwölf-Punkte-Programm, das die<br />
Landesregierung gerade für Betriebsübernahmen <strong>und</strong> Nachfolgeregelungen<br />
entwickelt habe.<br />
Aus Untersuchungen gehe hervor, dass in <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong><br />
82 % der über Förderprogramme unterstützten Existenzgründungen<br />
nach fünf Jahren noch am Markt seien, während sich von<br />
den Existenzgründungen, die keine Förderung in Anspruch nähmen,<br />
nur r<strong>und</strong> 50 % nach fünf Jahren am Markt hielten. Offensichtlich<br />
werde also das vom Land bereitgestellte Instrumentarium<br />
richtig eingesetzt.<br />
B<strong>und</strong>esweit habe die Deutsche Ausgleichsbank einen Anteil der<br />
Nebenerwerbsgründungen an den gesamten Neugründungen von<br />
57 % ermittelt. Wenn die Geschäfte gut liefen, werde auf Vollerwerb<br />
umgestellt, andernfalls nicht. Dies könne aber nicht von<br />
vornherein vorherbestimmt werden.<br />
Die Hürden für die Existenzgründungsprogramme seien inzwischen<br />
geringer geworden. Wenngleich einige Hürden nach wie<br />
vor zu hoch seien, gebe es dennoch einen kontinuierlichen Verbesserungsprozess,<br />
der gemeinsam fortgesetzt werden solle.<br />
Der Erstunterzeichner des Antrags meinte, bei einem konkreten<br />
Fall werde er das Wirtschaftsministerium benachrichtigen.<br />
Er wollte wissen, wie viele der nach fünf Jahren noch am Markt<br />
verbliebenen Existenzgründer dann im Vollerwerb stünden, da<br />
eine dauerhafte Förderung des Nebenerwerbs wenig Sinn mache.<br />
Ferner interessierte ihn, ob bei einer Aufstockung der Bürgschaftsobergrenze<br />
der L-Bank auch eine größere Marktnähe der<br />
L-Bank angestrebt werde.<br />
Ein Vertreter des Wirtschaftsministeriums legte dar, in der Förderpraxis<br />
spielten Nebenerwerbsgründungen praktisch keine<br />
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