05.11.2013 Aufrufe

Beschlussempfehlungen und Berichte - Landtag Baden Württemberg

Beschlussempfehlungen und Berichte - Landtag Baden Württemberg

Beschlussempfehlungen und Berichte - Landtag Baden Württemberg

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

<strong>Landtag</strong> von <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> Drucksache 13 / 2485<br />

Wirtschaftsausschuss<br />

aufgebaut, zumal Nebenerwerbsgründer in der Regel durch einen<br />

anderen „Hauptjob“ bereits sozial abgesichert seien.<br />

Er halte die Aussage der L-Bank, wonach für Gründungsdarlehen<br />

über 2 Millionen € praktisch kaum eine Nachfrage bestehe,<br />

für nicht zutreffend. Ihm sei von einer Sparkasse gesagt worden,<br />

dass derartige Darlehen von vornherein nicht über die L-Bank<br />

abgewickelt würden, weil die L-Bank zu restriktiv entscheide<br />

<strong>und</strong> kein Risiko eingehen wolle. Schließlich seien Kredite in<br />

dieser Höhe stets mit einem hohen Blankoanteil verb<strong>und</strong>en, da<br />

durch Eigenkapital oder Sachgüter wie Maschinen häufig nur bis<br />

zu 50 % eines Darlehens besichert werden könnten. Obwohl es<br />

viele Übernahmen mit einem Darlehensbedarf von über 2 Millionen<br />

€ gebe, würden diese meist nicht von der L-Bank unterstützt,<br />

sondern allein von der jeweiligen Hausbank abgewickelt.<br />

Wirtschaftspolitisch wichtiger als die Gründungen kleiner Unternehmen<br />

<strong>und</strong> die Nebenerwerbsgründungen seien die Gründungen<br />

größerer Unternehmen <strong>und</strong> die Betriebsübernahmen. Übernahmen<br />

von Betrieben mit 20 bis 30 Beschäftigten seien stets mit<br />

Beträgen über 2 Millionen € verb<strong>und</strong>en. Anstatt dies nur über die<br />

Hausbanken regeln zu lassen, müsse das Land hier verstärkt<br />

seine Fördermöglichkeiten einsetzen.<br />

In Ziffer 6 des Antrags werde angeregt, die Zuständigkeiten der<br />

Bürgschaftsbank auf größere Kreditvolumina auszuweiten. Ihn<br />

interessiere, ob hierfür eine Möglichkeit bestehe <strong>und</strong> ob der<br />

Finanzierungsanteil der Bürgschaftsbank verändert werden <strong>und</strong><br />

das Land zusätzliche Maßnahmen ergreifen könne. Gerade in der<br />

Bürgschaftsbank gebe es kompetente Fachleute, die durch eine<br />

intensivere K<strong>und</strong>enarbeit als bei der L-Bank noch einen konkreten<br />

Bezug zur Praxis hätten <strong>und</strong> die jeweiligen Situationen<br />

beurteilen könnten. Er wolle wissen, ob eine Verlagerung von Zuständigkeiten<br />

von der L-Bank auf die Bürgschaftsbank möglich<br />

sei. Außerdem interessiere ihn, wie die Landesregierung die<br />

höheren Kosten für Betriebsübernahmen einschätze, nachdem<br />

Betriebsübernahmen mit bestehenden Arbeitsplätzen einen größeren<br />

wirtschaftlichen Faktor darstellten als kleine Neugründungen.<br />

Ein CDU-Abgeordneter führte aus, ihm sei nicht bekannt, dass<br />

der Darlehenshöchstbetrag von 2 Millionen € nicht ausreiche. In<br />

der Stellungnahme zu dem Antrag werde jedoch darauf hingewiesen,<br />

dass im Bedarfsfall auch andere Finanzierungsquellen wie<br />

zum Beispiel die Liquiditätshilfe additiv zur Verfügung stünden.<br />

Er regte an, dass das Wirtschaftsministerium die Präsidenten <strong>und</strong><br />

Vorstände des Badischen <strong>und</strong> des <strong>Württemberg</strong>ischen Genossenschaftsverbands<br />

sowie des Sparkassenverbands <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong><br />

danach befragen möge, ob die vom Erstunterzeichner des<br />

Antrags vorgebrachten Bedenken auch bei den Bankorganisationen<br />

tatsächlich bestünden. Auf diese Weise könnten ohne großen<br />

Aufwand vertiefte <strong>und</strong> fachk<strong>und</strong>ige Informationen über dieses<br />

wichtige Thema eingeholt werden. Er bat den Wirtschaftsminister,<br />

den Wirtschaftsausschuss über die Ergebnisse dieser<br />

Gespräche mit den Vertretern der Sparkassen <strong>und</strong> der Genossenschaftsbanken<br />

zu informieren.<br />

Er fuhr fort, auch er halte eine Steigerung des Statistikaufwands<br />

bei Existenzgründungen für nicht zweckdienlich. Bei der Förderung<br />

eines gleitenden Übergangs in die Selbstständigkeit werde<br />

die Darlehenszusage mit der Auflage verknüpft, dass der Hausbank<br />

nach einer bestimmten Frist die Vollerwerbstätigkeit<br />

nachgewiesen werden müsse. Er rege an, dass das Wirtschaftsministerium<br />

prüfe, ob diese Fristen in der Vergangenheit häufig<br />

überschritten worden seien <strong>und</strong> wie sich die Situation gegenwärtig<br />

darstelle.<br />

Der Erstunterzeichner des Antrags warf ein, wichtig sei auch die<br />

Frage, was für Konsequenzen sich ergäben, wenn die Fristen<br />

nicht eingehalten würden.<br />

Ein CDU-Abgeordneter schloss sich diesem Einwurf an <strong>und</strong><br />

fügte hinzu, die Überschreitung der Fristen sei auch für die<br />

jeweilige Hausbank mit unliebsamen Folgen verb<strong>und</strong>en. Da er<br />

aber selbst keine Informationen darüber habe, bitte er die Landesregierung,<br />

diesen Sachverhalt einmal zu überprüfen.<br />

Der Wirtschaftsminister erläuterte, es sei nicht möglich, die Zahl<br />

der Nebenerwerbsgründungen ohne einen erheblichen bürokratischen<br />

Aufwand exakt zu erheben.<br />

Der B<strong>und</strong> sei erst nach schwierigen Verhandlungen bereit gewesen,<br />

die Bürgschaftsobergrenze der Bürgschaftsbank zum 1. Januar<br />

2003 auf 1 Million € zu erhöhen. Eine weitere Erhöhung dieser<br />

Bürgschaftsobergrenze, wie sie in dem Antrag vorgeschlagen<br />

werde, sei derzeit wohl kaum durchsetzbar. Unabhängig davon<br />

strebe die Landesregierung eine Erhöhung der Bürgschaftsobergrenze<br />

der L-Bank von 3 Millionen € auf 5 Millionen € an.<br />

Er bitte die Abgeordneten, einmal konkret zu belegen, wo Übernahmen<br />

mit beantragten Förderdarlehen von mehr als 2 Millionen<br />

€ erfolgten, die nicht bedient werden könnten. Die L-Bank<br />

selbst habe nach eigener Aussage keine Erfahrung, dass es hier<br />

Probleme gebe. Darüber hinaus könne bei Übernahmen, an<br />

denen mehrere Personen beteiligt seien, jede einzelne Person ein<br />

Darlehen bis zu 2 Millionen € erhalten. Größere Übernahmen<br />

würden meist von mehreren Personen gemeinsam vorgenommen,<br />

sodass die mögliche Darlehenssumme in der Regel wohl ausreiche.<br />

Sollte dies in Einzelfällen nicht der Fall sein, bitte er, dies<br />

dem Wirtschaftsministerium mitzuteilen.<br />

Er verwies ergänzend auf das Zwölf-Punkte-Programm, das die<br />

Landesregierung gerade für Betriebsübernahmen <strong>und</strong> Nachfolgeregelungen<br />

entwickelt habe.<br />

Aus Untersuchungen gehe hervor, dass in <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong><br />

82 % der über Förderprogramme unterstützten Existenzgründungen<br />

nach fünf Jahren noch am Markt seien, während sich von<br />

den Existenzgründungen, die keine Förderung in Anspruch nähmen,<br />

nur r<strong>und</strong> 50 % nach fünf Jahren am Markt hielten. Offensichtlich<br />

werde also das vom Land bereitgestellte Instrumentarium<br />

richtig eingesetzt.<br />

B<strong>und</strong>esweit habe die Deutsche Ausgleichsbank einen Anteil der<br />

Nebenerwerbsgründungen an den gesamten Neugründungen von<br />

57 % ermittelt. Wenn die Geschäfte gut liefen, werde auf Vollerwerb<br />

umgestellt, andernfalls nicht. Dies könne aber nicht von<br />

vornherein vorherbestimmt werden.<br />

Die Hürden für die Existenzgründungsprogramme seien inzwischen<br />

geringer geworden. Wenngleich einige Hürden nach wie<br />

vor zu hoch seien, gebe es dennoch einen kontinuierlichen Verbesserungsprozess,<br />

der gemeinsam fortgesetzt werden solle.<br />

Der Erstunterzeichner des Antrags meinte, bei einem konkreten<br />

Fall werde er das Wirtschaftsministerium benachrichtigen.<br />

Er wollte wissen, wie viele der nach fünf Jahren noch am Markt<br />

verbliebenen Existenzgründer dann im Vollerwerb stünden, da<br />

eine dauerhafte Förderung des Nebenerwerbs wenig Sinn mache.<br />

Ferner interessierte ihn, ob bei einer Aufstockung der Bürgschaftsobergrenze<br />

der L-Bank auch eine größere Marktnähe der<br />

L-Bank angestrebt werde.<br />

Ein Vertreter des Wirtschaftsministeriums legte dar, in der Förderpraxis<br />

spielten Nebenerwerbsgründungen praktisch keine<br />

14

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!